Guten Morgen an die Forumskollegen,
Habe 1 zu 1 den gleichen Fall wie Atilla...
Hat keiner einen Tip bzgl der großzügigen Kodierung?
Beiträge von Ortho
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Hallo Herr Rembs,
Ich meine wirklich im Knie-Bereich den OPS ! -
Liebe Forumsmitglieder,
unser Operateur meint das hinter dem OPS ein ZE stecken muss? (Zusätzliche Implantat-Kosten)
Dem ist ja nicht so....
Gab es das früher vielleicht mal?
Vielen Dank für Tips
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Liebe Forumskollegen,
gibt es denn eine Definition welche Produkte zu den Beckenimplantaten zählt?
Grüße
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Guten Morgen,
unser Operateur hat eine radikale offene anteriore und dorsale Synovektomie Kniegelenk rechts durchgeführt.
Da es sich ja um einen Eingriff mit 2 Zugängen handelt ist nun meine Frage ob man noch etwas anderes als die 5-800.5h kodieren kann um den Aufwand gerecht zu werden?
Einen guten Start in die Woche wünsche ich Ihnen
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Hallo,
in Hamburg gibt es nun auch einen Schlichtungsausschuss
Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG in Hamburg- Höhe der Schlichtungsauschale
- Formulare für das Schlichtungsverfahren
- E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses: 17c@hkgev.deDie Schlichtungspauschale beträgt pro Schlichtungsverfahren 119 Euro (100 Euro zzgl. 19% USt). Sie wird von beiden Parteien des Schlichtungsverfahrens hälftig getragen. Pro Schlichtungsverfahren fallen damit auf Krankenhausseite 59,50 Euro an. Bei freiwilliger Anrufung des Schlichtungsausschusses (Wert der Forderung übersteigt 2.000 Euro) trägt der Antragsteller die Schlichtungspauschale allein. Die Formulare für das Schlichtungsverfahren finden Sie im Downloadbereich unter der Kategorie Schlichtungsausschuss § 17c KHG. Zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist zunächst das Nichteinigungsprotokoll von Krankenhaus und Krankenkasse auszufüllen. Sodann kann das Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit den weiteren Unterlagen per Mail an die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses in Hamburg gesandt werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in den Räumlichkeiten der HKG und ist seit dem 31.08.2014 unter der E-Mail-Adresse 17c@hkgev.de erreichbar. -
Hallo
in Berlin werden alle Sonderprothesen regelhaft mit der Begründung abgelehnt mit Hinweis auf das "Wirtschaftlichkeits-Gebot"...Eine Standartprothese wäre ausreichend und zweckmäßig gewesen.
Wir fügen für jeden Patienten eine individuelle Stellungnahme bei warum gerade dieser Patient eine implantiert bekommen hat.
Wie geht man da vor?
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OK Danke für den Hinweis
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Hallo an die Forumsmitglieder,
ich habe heute als Prüfgrund einer Kasse heute folgendes erhalten: Ist die VAC-Versiegelung-Wechsel auch tatsächlich im OP-Saal mit Narkose erfolgt oder nur ein Wunddebridemt durchgeführt worden?
Ich halte das für eine nicht korrekte Bennenung von Auffälligkeiten sondern nur eine Prüfung im Rahmen der Einsparung. Da wir alles korrekt kodiert haben würde ich aus Prinzip gern mal so eine Prüfung ablehnen. (Auch wenn ich mich nachher über die AWP-freue) Hat jemand schon Erfahrungen gemacht. Die KK wird nicht durch den MDK beraten...
Vielen Dank für Anregungen!
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Vielen Dank für die TIPS!
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Vielen Dank für die TIPS!