Beiträge von medtechie

    Hallo allerseits,

    wie sind so ihre aktuellen Erfahrungen mit folgendem Problem: mehrere Kassen haben unter Bezug auf eine Empfehlung des GKV-Bundesverbandes die Bezahlung von 1-Kammer-Herzschrittmacher im Rahmen des AOP abgelehnt, wenn diese die Funktion für ein Telemonitoring aufwiesen. Strittig ist dabei nicht der Transmitter (um denn geht es nicht), sondern es wird direkt die Bezahlung des Schrittmachers selber unter Berufung auf §44 Abs. 5 Satz 1-7 BMV-Ä und dem Wirtschaftlichkeitsgebot verweigert.

    Häufen sich diese Fälle gerade auch bei ihnen und wie gehen sie damit um (Anwalt?), gerne auch ihre Anwort als PN.

    Viele Grüße

    MedTechie :)