Beiträge von monsterc

    Hallo crazynurse,


    auch wenn Ihre Anfrage schon älter ist, würde ich antworten wollen und versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Unterteilung der OPS dient dazu die Leistungen im Rahmen der NFR irgendwann kalkulieren zu können und die B43Z oder eine andere passende DRG mal zu splitten.

    Für heute hat dies nur eine untergordnete Bedeutung, da alle Häuser mit den KK hier einen Tagessatz vereinbaren.

    Theoretisch denkbar wäre aber auch anhand der OPS verschiedene Tagessätze zu verhandeln. Der Kalkulationsaufwand wäre immens und es müsste sich ja dann auch lohnen. Ich glaube aber die Kostenstruktur in der NFR ist ab einem gewissen Punkt so ähnlich, dass sich der Aufwand der Kalkulation nicht lohnen dürfte. Wobei 400€ Tagessatz auch sehr niedrig scheint. (Ich hoffe es war nur ein Beispiel).

    Hoffe ich habe etwas weiterhelfen können und wünsche ein schönes WE.

    Hallo,

    im Rahmen des 3 stufigen Verfahrens zur Rechnungsprüfung, kann die Kasse sehr wohl ohne den MDK die Rechnung zurückweisen. Immer dann wenn die Abrechnungsdaten implausibel sind oder sich z.B. Rechenfehler in der Abrechnung finden. Zum Beispiel auch wenn Leistungen nicht in den Versorgungsauftrag fallen etc.

    In Ihrem Fall klingt es aber nach einer sehr strikten Auslegung des bereits zitierten Gerichtsurteils. Hier würde ich empfehlen die Sachverhalte (Urteil und Ihren Fall) zu vergleichen. Wenn Sie den Fall einwandfrei kodiert haben, sollte der Betrag dreimal gemahnt werden und dann zu einem Anwalt gegeben werden. Die Zahlungspflicht der Kasse tritt ja mit Aufnahme des Patienten ein.


    Viele Grüße und ein schönes WE

    Liebes Forum,

    leider muss ich dieses Thema nochmals aufgreifen und bin auf Eure Hilfe angewiesen. Patient mit Abszeß an einem Stoma kommt mit Infektzeichen in die Klinik. Die operative Ausräumung muss notfallmäßig erfolgen. Leider hat der Patient einen hereditären Faktor VII Mangel und erhält nach Rücksprache mit Hämatologen einer Uniklinik NovoSeven für insgesamt 20.000€. DIe Kasse sagt jetzt, leider für mich formal nachvollziehbar, 600€ Abschlag auf das ZE weil es nicht vereinbart ist.

    Hat jemand hierzu eine Idee? Die Differenz ist leider erheblich, aber den Patienten abzuweisen war natürlich keine Option.


    Vielen Dank für die Mühe !

    Hallo,

    anbei ein kurzes Zitat aus einem relevanten Urteil:

    Krankenhäuser dürfen für die MDK-Prüfung der Fallzusammenlegung zwei Aufwandspauschalen abrechnen, wenn gegenüber dem Krankenhaus die Prüfung in beiden Fällen angezeigt wurde - - Urteil des Sozialgerichts Trier vom 25.05.2011 (S 5 KR 128/10)

    Viele Grüße,

    Guten Morgen,

    allen noch ein schönes neues Jahr.

    Die Asystolie ist sicherlich auch nicht die richtige HD. Sie besteht bei Aufnahme nicht mehr. Aus meiner Sicht ist es durchaus möglich den Ileus als Hauptdiagnose festzulegen. Dieser lag bei Aufnahme im Krankenhaus ebenso vor, wie zum Beispiel der cardiogene Schock, eine Hypotension o.ä. Nach DKR D002f obliegt es dem behandelnden Arzt diejenige HD zu wählen, die den größten Aufwand verursacht hat. Geprüft wird der Fall ohnehin.

    Viele Grüße

    Hallo,

    die Verwendung der jeweils gültigen ICD 10 GM Version ist für in Deutschland tätige Ärzte, auch niedergelassene, verpflichtend.
    Der ICD 9 wird in Deutschland nur noch zur Verschlüsselung der Todesursachen verwendet. Dies sollte den Kollegen vermittelt werden.
    Aus meiner Sicht ist es nicht einzusehen, dass Sie die Arbeit der Kollegen übernehmen.
    Eine bessere Umwandlungsmöglichkeit, als die eben genannte kenne ich aber leider auch nicht.

    Viele Grüße,

    Hallo zusammen,

    wir stellen auch zunehmend fest, dass die KK die Zahlung der 300€ AWP verweigern und nicht nur bei geänderten HD.
    Das BSG hat in seinem Urteil zu diesem Thema festgestellt, dass die Zahlung nur dann ausbleiben darf, wenn die Änderung der Hauptdiagnose zwischen beiden Parteien unstreitig ist.
    Dies ist aus meiner Sicht aber selten der Fall. Leider tut man sich immer wieder schwer zu klagen, aber die Taktik der Kassen scheint ja aufzugehen.
    Auf alle Fälle, so geht es auch aus dem BSG Urteil hervor, muss die KK nachweisen, dass genau die ND oder die HD die Prüfung veranlasst haben.
    Werden mehrere geprüft oder der Prüfauftrag sogar unzulässig ausgeweitet, dann ist dieser Nachweis von der KK kaum zu erbringen. In diesen Fällen sollte man unbedingt klagen.

    Viele Grüße,

    Hallo Herr Hammerich,

    ich würde Ihnen auch zustimmen. Für die Argumentation des MDK finden sich im OPS keine Hinweise, im Gegenteil das Inklusivum bestätigt genau Ihre Argumentation.
    Der Aufwand hat zweifellos auch bestanden und die Diagnostik war ja auch eine andere (umfangreichere) als bei einem "normalen" Neugeborenen.

    Viele Grüße,

    C. Steff