Beiträge von monsterc

    Hallo Neopäd,

    die Frage ist sehr speziell und da ich die Komplexität des Krankheitsbildes nicht komplett erfassen kann, ist meine Antwort wahrscheinlich etwas zu allgemein. (Ich glaube der MDK kann es ebenfalls nicht)
    Aber der Aufwand der sich in der Behandlung und speziell der Pflege ergibt rechtfertigt auch die Kodierung mehrerer Nebendiagnosen die den Aufwand begründen. Aus meiner Sicht sind Sie zudem verpflichtet so spezifisch wie möglich zu kodieren. Aus diesem Grund gehört auch die Chromosomendeletion in die Kodierung.
    Hoffe es bestärkt Sie zumindest ein wenig in Ihrer Einstellung zur Kodierung.

    Viele Grüße und viel Erfolg.

    Hallo Herr Wegmann,

    ich würde mit dem gleichen Zitat argumentieren nur etwas früher unterstreichen:

    Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle
    und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative
    Intention
    und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der
    Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten,
    fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter
    Lebenserwartung
    (...)


    Die Chemotherapie wird ja ausschließlich zur Symptomkontrolle und ggfs. Linderung von schmerzhafter oder sonstwie einschränkter Tumorprogression gegeben. Leider wird der Patient in diesem Stadium ja nicht mehr genesen, dennoch gehört die Chemo zu einer menschwürdigen Therapie. Wenn Sie über solche Themen ernsthaft mit Gutachtern und Kassen diskutieren müssen, würde ich dringend eine sozialgerichtliche Klärung anstreben.

    Viele Grüße,


    C.Steff

    Hallo AKenke,

    was verstehen Sie unter einer Überwachungseinheit? Wenn die Vorraussetzungen derer einer Intermediate Care Station entsprechen können Sie PKMS ganz normal abrechnen. Urteile sind mir hierzu keine bekannt (wäre auch früh). Aus meiner Sicht ist es am einfachsten die Station in IMC umzubenennen. ;) :D

    Wenn es eine Geriatrie ist, dürfen Sie selbstverständlich auch PKMS abrechnen und sollten sich nicht von dem Getöse der geriatrischen Fachverbände abschrecken lassen.

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm


    Viele Grüße,


    C.Steff

    Hallo Bewe,

    zum einen ist MDK Gutachter verpflichtet Fehlkodierungen anzumerken, ob zu Ihren Gunsten oder zu Gunsten der KK spielt hierbei keine Rolle. Warum eine geleistete Behandlung nicht anerkannt wird, ist und bleibt völlig schleierhaft, sollte Sie aber nicht weiter ärgern. Übliche Dreistigkeit der Kasse würde ich sagen. Sie können die Rechnung stornieren und eine Neue stellen. In der sollte die vergessene Prozedur enthalten sein. Wichtig es beginnt eine neuerliche 6-Wochenfrist. Wenn der Fall aber sonst unauffällig war und die Prozedur korrekt ist, kann Ihnen wenig passieren.

    Wenn die Kasse dann aber weiterhin muckt, sollte man aus meiner Sicht eine Klage empfehlen.


    Viele Grüße,


    C.Steff

    Hallo Crazynurse,

    die Phase B NFR wird nach Fallpauschalen ( bewertet und unbewertet) vergütet und wird zudem in den meisten Bundesländern der akut stationären Behandlung zugeordnet. Daher aus meiner Sicht die Verlegungsabschläge. Bei der Verlegung in die Phase C erfolgt die Verlegung in eine Rehabilitationsbehandlung, die nicht nach DRG sondern nach Tagespauschalen vergütet wird. Zudem ist die Phase C keine akut stationäre Behandlung mehr, sondern wie gesagt eine Rehabilitation.
    Den Sachverhalt kann man sicherlich auch noch komplizierter und in schöneren Worten ausdrücken(nur ich nicht), inhaltlich läufts aber so.

    Viele Grüße,


    C. Steff

    Hallo Emilia,

    nach soviel inhaltsloser Polemik würde ich versuchen noch etwas inhaltliches beizutragen.
    Für den stationären Sektor gilt der bereits erwähnte Verbotsvorbehalt. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist (vom GBA) darf angewendet werden.
    Die Indikation und die Behandlung legt einzig und alleine der behandelnde Arzt fest. Sonst keiner. Das bedeutet im Rahmen des Off-Label-Uses die Kasse wird die Medikamente bezahlen müssen.
    Ein Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist über eine Prüfung nach §275 SGB V Abs 1. gar nicht möglich und somit ist, wenn so vom MDK und der Kasse angezeigt und angefragt, dass Prüfverfahren nicht korrekt.
    Ich würde mich anschließen und die gültige Rechtsprechung verschiedener LSG zitieren und erwarten das sich die KK dieser beugt. Ansonsten ohne weiteres Brimborium die Sache zum Anwalt geben, insbesondere wenn Prüfungen dieser Art häufiger werden.

    Viele Grüße und allen ein entspanntes Wochenende,

    C. Steff

    Hallo kodierer 2905,

    das von Ihnen zitierte Urteil passt leider nicht auf den aktuellen Sachverhalt. Hier hat der MDK im Vorfeld zu überprüfen gehabt, ob eine Leistung (die grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der GKV ist) in einem speziellen Einzelfall doch übernommen werden kann. Dies wurde verneint. Das Prüfverfahren war auch keines nach § 275.
    Im § 275 ist geregelt, wie Sie zu Recht anmerken, dass Vorraussetzung, Art und Umfang der Leistung sowie die ordnungsgemäße Abrechnung geprüft werden können.
    Der Begriff Voraussetzung bezieht sich auf die Notwendigkeit der stationären Behandlung. Art und Umfang sind denke ich selbsterklärend und die Prüfung der ordnungsgemäße Abrechnung ergibt sich natürlich aus der Fallprüfung (ICD,OPS etc.)
    Somit ergibt sich aus meiner Sicht, und ich lerne ehrlich gerne dazu :) , keine Möglichkeit für den MDK nach §275 Wirtschaftlichkeit und Indikation zu prüfen, oder ex post Einfluss auf die Behandlung zu nehmen.

    Viele Grüße,

    C.Steff

    Sehr geehrter Herr Hondrasch,

    die Behandlung hat natürlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu folgen.
    Allerdings sind dies keine Inhalte, deren Prüfung dem MDK in einem § 275 Verfahren obliegen.

    Viele Grüße,

    C.Steff

    Hallo,

    der MDK ist nicht zur Prüfung der Indikation berechtigt. Das Verfahren ist ein anerkanntes und nicht durch den GBA negativ bewertetes, zudem wird es im nächsten Jahr auch aufgewertet (hier ist der Grund in der Ablehnung vermutlich zu sehen).
    Aus diesem Grunde dürfen Sie es anwenden und natürlich auch abrechnen.
    Es stellt sich die Frage, wer beim MDK die Studienlage zu diesem Thema beurteilen möchte.


    Viele Grüße,

    C. Steff

    Hallo Herr Schrader,

    auf das Zustandekommen dieser Konstellation bin ich mal gespannt.
    Könnten Sie Ihren Fall bitte etwas präziser beschreiben. Denn der erste Reflex wäre zu sagen, dass wenn eine ND behandlungsrelevant ist, dann ist sie zu kodieren.
    Wenn nicht und kein Aufwand bestand, dann eben nicht.
    Vermutlich wird es aber so einfach nicht sein, daher würde mich die exakte Konstellation sehr interessieren.

    Vielen Dank,

    C. Steff