Hallo ck-pku
Sie haben selbstverständlich Recht mit ihrem Hinweis auf die Mindestanforderungen...
Ich hatte in meiner Ausführung einen entscheidenen Satz unterschlagen...
"Mindestanforderungen, welche für den Primär-KomplexKode gelten"
Ich hatte in der Zwischenzeit ein Telefonat mit der Geschäftsstelle der BKG und wir haben eine, wie ich meine, einigermaßen gute Lösung gefunden.
Da wir ausgewiesene Betten KJP haben, jedoch keinen extra vereinbarten Abteilungspflegesatz, werden die <18 jährigen in der Pseudo-OPS-Kodierung in der KJP verschlüsselt.
Der Primär-Kode wird ,entgegen des OPS-Hinweises auf die Altersbeschränkung, über die Erwachsenen -Primärkodes abgebildet. Ist zwar auch nicht ganz richtig, aber bildet zumindest die erbrachte Leistung korrekt ab.
Eigentlich gibt es diese Situation, in der wir sind, gar nicht. Zumindest ist sie so nicht vorgesehen.
Egal wie wir es machen, wir verstoßen immer gegen einen Hinweis, Mindesmerkmal etc.
Gar keine OPS (PrimärKodes) übermitteln geht ja auch nicht.
Tatsächlich bleiben uns für die Zukunft nur zwei Möglichkeiten
> Leistung einkaufen (Facharzt Kinder-und Jugendpsychiatrie) oder
> KJP Betten abgeben
Unsere Daten an Inek wurden korrekt geliefert - dies ist lediglich die Bereinigung der Hinweismeldungen durch Inek
Dieses Jahr sind es nur Hinweise, jedoch im nächsten Jahr werden es Fehlermeldungen werden...
Vielen Dank für die Info
Gruß