Also es stellt sich meiner meinung nach zunächst einmal die frage, wie lange und womit ein patient fixiert wurde. Wenn er bloß mit einem Hilfsmittel wie fixiert wurde um ihn kurzzeitig ruhig zu stellen, dann würde ich es nicht als besondere Sicherungsmaßnahme einstufen, da darunter die wirklich dauerhaften Sicherungsmaßnahmen fallen. Das ist aber wirklich ein komplexes Thema und findet nur schwer einen gemeinsamen Nenner.