Geehrtes Forum,
das Vorgehen ist klar geregelt in den \"Abrechnungsbestimmungen 2005\" vom 16.09.2004, veröffentlicht unter <http://www.gdrg.de/service/drg_down.php> auf der homepage des InEK.
Hier sei auf folgende Abschnitte verwiesen: §1 Absatz 6, §2 Absatz 4 und §8 Absatz 1.
Daraus ergibt sich das Vorgehen, wie beschrieben: Die Wiederkehrer sind nach den Regeln 2004 zu bewerten und im Fall der Zusammenführung nach den Kodier- und Grouperregeln 2004 zu behandeln. Budget-wirksam werden sie in 2005.
Weiterhin frohe Weihnachten und einen schönen Tag
H. Fesl