Die Komplexbehandlung wird immer mehr zum Dauerbrenner. Fakt ist , das früher geprüft wurde, ob die Bedingungen der Komplexbehandlung erfüllt wurden. Jetzt, wo die Krankenhäuser mit Zertifizierung ihr Dokumentation an die Erfordernisse angepasst haben, wird die medizinische Indikation hinterfragt! Es gibt leider keine Studien, die eine handfeste medizinische Begründung für eine Komplexbehandlung >72h. Aus dem Grunde werden bei uns inzwischen mehr als 2/3 diese Fälle geprüft und zumeist abschlägig beschieden. Die Indikationen der Stroke Behandlung über die 72h hinauswerden in den Kodierempfehlungen der DGN auf Seite 124 genannt:
- Der Verlauf war zum Zeitpunkt der Aufnahme oder in den vergangenen 72h fluktuierend oder progredient.
- In den Monaten vor dem aktuellen Ereignis sind rezidivierende Insulte mit bleibendem oder auch reversiblen Ausfällen aufgetreten (Risikopatienten) Zu solchen Patienten zählen auch solche mit Vorhofflimmern und stenosierenden Veränderungen der hirnversorgenden Gefäss.
- ....Vitalparameter instabil....oder in den letzten Tagen ...waren. (Herzrhythmusstörungen, Blutdruckschwankungen)
- ....jeder vigilanzgestörte Patient....
Nach meiner Erfahrung hat man bei MDK Begehungen und Gutachten mit diesen Faktoren eine Chance, die Überschreitung der 72h zu begründen. Alles andere wird gestrichen und es bleibt nur der Klageweg. Davon unbenommen wirkt eine kurzfristige Verlegung oder Entlassung unmittelbar im Anschluss an die 72h einfach nicht überzeugend. Es gibt eine ausführlichen Thread an anderer Stelle.: MDK hinterfragt die medizinische Indikation der Komplexbehandlung Schlaganfall 8-981.1
Inzwischen liegt beim DIMDI ein Vorschlag zur Änderung dieser Abrechnungsfrage vor. (http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…-strokeunit.pdf )
Ergänzend zur Problematik noch die Stellungnahme des Vorstandes zur Komplexbehandlung des Schlaganfalles.
Solange keine weiteren Studien oder Präzedenzfälle vorliegen muss man sich daran orientieren.
mfg
VKR