Beiträge von klore

    Die Komplexbehandlung wird immer mehr zum Dauerbrenner. Fakt ist , das früher geprüft wurde, ob die Bedingungen der Komplexbehandlung erfüllt wurden. Jetzt, wo die Krankenhäuser mit Zertifizierung ihr Dokumentation an die Erfordernisse angepasst haben, wird die medizinische Indikation hinterfragt! Es gibt leider keine Studien, die eine handfeste medizinische Begründung für eine Komplexbehandlung >72h. Aus dem Grunde werden bei uns inzwischen mehr als 2/3 diese Fälle geprüft und zumeist abschlägig beschieden. Die Indikationen der Stroke Behandlung über die 72h hinauswerden in den Kodierempfehlungen der DGN auf Seite 124 genannt:

    • Der Verlauf war zum Zeitpunkt der Aufnahme oder in den vergangenen 72h fluktuierend oder progredient.
    • In den Monaten vor dem aktuellen Ereignis sind rezidivierende Insulte mit bleibendem oder auch reversiblen Ausfällen aufgetreten (Risikopatienten) Zu solchen Patienten zählen auch solche mit Vorhofflimmern und stenosierenden Veränderungen der hirnversorgenden Gefäss.
    • ....Vitalparameter instabil....oder in den letzten Tagen ...waren. (Herzrhythmusstörungen, Blutdruckschwankungen)
    • ....jeder vigilanzgestörte Patient....

    Nach meiner Erfahrung hat man bei MDK Begehungen und Gutachten mit diesen Faktoren eine Chance, die Überschreitung der 72h zu begründen. Alles andere wird gestrichen und es bleibt nur der Klageweg. Davon unbenommen wirkt eine kurzfristige Verlegung oder Entlassung unmittelbar im Anschluss an die 72h einfach nicht überzeugend. Es gibt eine ausführlichen Thread an anderer Stelle.: MDK hinterfragt die medizinische Indikation der Komplexbehandlung Schlaganfall 8-981.1
    Inzwischen liegt beim DIMDI ein Vorschlag zur Änderung dieser Abrechnungsfrage vor. (http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…-strokeunit.pdf )
    Ergänzend zur Problematik noch die Stellungnahme des Vorstandes zur Komplexbehandlung des Schlaganfalles.

    Solange keine weiteren Studien oder Präzedenzfälle vorliegen muss man sich daran orientieren.

    mfg
    VKR

    Vielen Dank für die ausführlichen und zum Teil sehr hilfreichen Kommentare. Für mich hat das Hinterfragen der medizinischen Indikation durch den MDK eine ganz neue Qualität der bisherigen Prüfverfahren! Im Moment betrifft es anscheinend nur nicht schneidende Fächer, aber man stelle sich vor der MDK nähme sich die Freiheit auch die Indikationsstellung für Operationen zu hinterfragen....

    Zwischenzeitlich bin ich selbst in meinen Recherchen ein Schritt weitergekommen und habe bei der Deutschen Schlaganfallsgesellschaft medizinische Indikationen für die 8-981 gefunden. Einen Screenshot habe ich im Dateianhang, Der Link zu Quelle findet sich hier:
    http://www.dsg-info.de/nachrichten/st…-ops-8-981.html .

    Aktuell habe ich aus dem letzten halben Jahr mehr als 30 Fälle, die abgelehnt wurden und bei denen eine Entscheidung über eine Klage getroffen werden muss. Leider ist das oben genannte Urteil noch nicht frei verfügbar, stellt aber wohl eher einen misslungenen Versuch einer Klage bei begleitender Demenz dar! Falls noch weitere Fälle bekannt sind, würde ich mich also über weitere Rückmeldungen freuen!

    mfg
    Klore

    Bisher wurde bei uns nur vom MDK hinterfragt , ob eine Schlaganfallsbehandlung >72h (8.981.1) die OPS Kriterien erfüllte und entsprechend dokumentiert war. Seit einigen Monaten wird aber nahezu regelmäßig die medizinische Indikation in Frage gestellt. Einsprüche werden mit der Auskunft beschieden, es lägen kein neue Informationen vor, die eine Änderung des Gutachtens rechtfertigt. Der Fokus der Beurteilung wird zumeist auf eine fluktuierende Symptomatik gelegt. Wenn diese nicht vorhanden ist, wird abgelehnt.

    • Werden anderenorts die gleichen Erfahrungen gemacht
    • Gibt es irgendwelche Begründungen von Fachgesellschaften, die einen Aufenthalt auf der Strokeunit über 72 stunden hinaus an festen Kriterien rechtfertigen
    • Hat jemand Erfahrungen mit Klagen bei dieser Problematik (Präzedenzfälle?)

    Über Hilfestellungen und Kommentare würde ich mich freuen! :S:)