Beiträge von seyfried

    Hallo liebes Forum, bitte helft mir bei folgendem Problem:

    Bei ausschließlicher Operation eines Ulnarisrinnensyndroms landet der Fall in DRG B08B (Relativgew.= 0,86), bei Operation eines Ulnarisrinnensyndroms und Karpaltunnelsyndroms wird sofort nach B05Z eingruppiert mit Relativgewicht 0,49. Also mehr Arbeit, dafür weniger Entgelt.

    Mit mitleidigen Grüßen W.Seyfried