Meines Wissens wird die Indikation zur stationären Behandlung von den verantwortlichen Krankenhausärzten gestellt. Dies müssen damit auch entscheiden, warum ein Patient aufgenommen wird. MfG
Hallo liebes Forum, bitte helft mir bei folgendem Problem:
Bei ausschließlicher Operation eines Ulnarisrinnensyndroms landet der Fall in DRG B08B (Relativgew.= 0,86), bei Operation eines Ulnarisrinnensyndroms und Karpaltunnelsyndroms wird sofort nach B05Z eingruppiert mit Relativgewicht 0,49. Also mehr Arbeit, dafür weniger Entgelt.