Beiträge von M-Goesling

    Hallo Herr Hönninger

    Zitat


    Original von hoenninm:
    4.Zur Kodierung eines Harnwegsinfektes muss in der Dokumentation eine entsprechende Antibiose (auch wenn sie nur als Empfehlung an den Niedergelassenen im Brief steht, weil der Patient trotz HWI entlassen wird oder dieser bei Entlassung gerade festgestellt wurde) und ein Uricult erkennbar sein

    DKR 003b Beispiel 1: wenn zusätzlicher Aufwand (= Aufwand ausserhalb der Routine) dann darf kodiert werden.

    Darf darüberhinaus ein bestimmter Aufwand (hier: Urikult) gefordert werden ? :vertrag:

    Gruss M.Gösling

    Hallo Herr Rost, Halo herr Konzelmann,
    endlich kratzt mal wieder jemand am heiligen Plan !
    Zitat Konzelmann: „...Dem entsprechend entscheiden wir uns dann also für das höchste Entgelt...“

    Multimorbidität als Selbstbedienungsladen im DRG-System ? Der Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten mit „Krankheits-Netzwerken“ (schöner Ausdruck !) läßt sich m.E. über die gestellten Diagnosen allein nicht erfassen:

    -die Oligosymptomatik geriatrischer Patienten erfordert diagnostischen Aufwand der nicht notwendig zu einer abrechenbaren Diagnose führt (z.B. Echokardiographie, geriatrisches Assesment usw.), entsprechende Prozeduren sind nicht erlösrelevant, der Verzicht auf diesen Aufwand wäre medizinisch nicht sinnvoll.

    -typische geriatrische Nebendiagnosen (z.B. E86 Exsikkose, R26.8 Gangunsicherheit, M15.8 Polyarthrose, I10 art. Hypertonie) sind aufwändig aber nicht erlösrelevant, R54 Altersschwäche / hohes Alter ohne Angabe einer Psychose: diese „Diagnose“ ist erlösrelevant, uns aber unklar

    -die kurzen mittleren Verweildauern gastroenterologischer oder onkologischer Hauptdiagnosen sind in der stat. Behandlung bei multimorbiden geriatrischen Patienten medizinisch nicht sinnvoll zu realisieren, die oberen Grenzverweildauern liegen aber in allen konservativen A-DRG´s überwiegend >20 Tage so daß bei Verweildauern <20 Tagen auch kein Ausgleich durch Zuschläge resultiert.
    Beispiel:
    HD z.B. Kolon Ca C18.9 oder Subileus K56.0 oder Salmonellenenteritis A02.0 mit ND führt in G44A cw 0,81 – mVWD 5,6 - oGVD 21 (ohne Koloskopie ähnlich)
    oder Ovarial-Ca C56 mit ND führt in N60A mit cw 0,85 – mVWD 5,2 - oGVD 20
    im Vergleich dazu: Pneumonie J18.9 in E62A cw 1,39 - mVWD 11,2 - oGVW 26

    -In einem Krankheiten-Netzwerk greifen lineare Kausalketten zu kurz, schon Harnwegsinfekt und Diabetes sind jeweils sowohl Ursache als auch Wirkung – dementsprechend ist auch der insgesamt geleistete Aufwand nicht nur einer einzigen Diagnose zuzuordnen.
    Wird aus mehreren Diagnosen eine HD „nach Aufwand“ ausgewählt (das geht auch nach Analyse, d.h. auch wenn diese Diagnosen noch nicht bei der Aufnahme codiert wurden) ist der jeweilige Aufwand für diese HD auch nicht von den anderen ND auseinanderzudividieren (in der Praxis wird wohl eher, formal korrekt, „Best-grouping“ betrieben)
    Beispiel:
    Aufnahme wegen Exsikkose E86, im „Krankheiten-Netzwerk“ mit den möglichen ursächlichen HD:
    Harnwegsinfekt N39.0 (=L63A – cw1,23),
    Delir bei Demenz F05.1 (B64Z – cw 0,9) mit
    Übersedierung T42.6 (X62A – cw 0,80)
    entgleistem Diabetes mellitus E11.71 (L65A – cw 0,65)
    und dysphagie n.Apoplex R13 vor I69.3 (DKR 601a,005a: G67A – cw 0,73)
    Meines Erachtens ist der Aufwand für diesen Patienten ohne den Nachweis des Harnwegsinfektes nicht wirklich um 1/4 geringer (L63A – cw 1,23, alle anderen <0,9), umgekehrt ist auch bei anderen HD eines Patienten mit diesem Nebendiagnoseprofil mit einer Exacerbation all dieser ND zu rechnen:
    Die Behandlung der ND stellt u.U. den wesentl. Aufwand und Grund der stat. Behandlung dar.

    Deshalb zwei Fragen:
    1. ist bei geriatrischem „Krankheits-Netzwerk“ das klinische Leitsymptom in die Auswahl der aufwändigsten Diagnose einzubeziehen, z.B. HD Exsikkose E86 ? (der MDK wäre versucht stattdessen eine „ursächliche“ Hauptdiagnose mit niedrigerem cw festzulegen)
    2. wie ist der Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten ermittelt worden und wo gibt es diese Zahlen ?

    Gruesse M.Gösling

    Wie muß eine Bronchuslavage kodiert werden ?

    Problem: Im Münsterraner Kodierbrowser kein Ergebnis, ID-Diacos wirft Ziffer 1-430.1 aus, in der Sy<stematik heißt 1-430.1 "endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen (- Bronchus)", das ist eine Lavage m.E. nicht.

    Hintergrund: 1-430.1 führt bei z.B. HD Pneumonie J18.9 in DRG E02A "OR-Prozedur" mit schlechterem cw als DRG E62A ohne OPS 1-430.1


    Wer kann helfen ?

    Mit Dank und Gruss M.Gösling

    Hallo Forum;
    m.E. gibt eher DKR 1003a Grundlage für die Argumentation der Kasse:

    „Eine infektiöse Verschlechterung der COLD ist mit J44.0 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege zu verschlüsseln, es sei denn, der infektiöse Zustand stellt ein eigenes Krankheitsbild dar, wie z.B. eine Pneumonie. In diesem Fall ist die Pneumonie als Nebendiagnose zu kodieren.“

    1. Ich setze voraus dass tatsächlich keine ND J44.0 (infektexacerbierte COLD) besteht?; das wiederspräche DKR, siehe Thread http://p15110835.pureserver.info/apboard/thread.php?id=1159 )

    2. „mthieme: Dass das verlegende Krankenhaus mit der Diagnose "exazerbierte COPD" abrechnet ist für Sie nicht von Belang“
    Von Belang wären jedoch Befunde die auf eine infektexacerbierte COLD hinweisen und damit die Kodierung zweifelhaft erscheinen lassen. In dem eigentlich seltenen Fall einer zwar weiterbehandelten, aber nicht exacerbierten COLD (J44.9) bei HD Pneumonie sollte die Dokumentation eine Bewertung evtl. konträrer Befunde ermöglichen.

    Der DRG-Projektbericht folgt der DKR 1003a mit bemerkenswerten Ergebnissen:
    http://www.g-drg.de/optionsmodell/…icht_Band_2.zip

    E62A (Atemwegsinfekte:HD 98,7%Pneumonie)10,9% ND J44.9; 0%ND J44.0/1
    E65 A/B (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung) 0% ND Pneumonie

    Das kann doch nicht sein :)) , dass im DRG-Projektbericht kein einziger der Pneumoniepatienten mit COLD eine begleitende Exacerbation erlitten hat. (Das denkt wahrscheinlich auch die Kasse)

    Ich verweise deshalb nochmal an o.g. Thread, der leider an dieser spannenden Stelle abbrach, wie codiert die Gemeinde??

    Grüsse, M.Goesling

    Eine HD E11.70 (nicht entgleister Diabetes mit multiplen Komplikationen) wäre nicht sinnvoll, die Stoffwechsellage ist ja in Ordnung und kann nicht Grund der Aufnahme sein. Als Nebendiagnose ist E11.70 möglich.

    Vielleicht meinten Sie: ab wann ist ein Diabetes mellitus entgleist?
    DKR 0401b nennt definitiv ja nur einen Parameter der nicht zugrundezulegen ist: den Aufnahme-BZ. „in Kenntnis des gesamten Behandlungsverlaufs (retrospektiv) bezogen auf die Stoffwechsellage“ kann m.E. bedeuten: Die Stoffwechsellage war nicht stabil, die vorherige Therapie konnte nicht weitergeführt werden.

    Änderungen der stoffwechselbezogenen Diabetestherapie sind deshalb m.E. die Voraussetzung für die Bezeichnung „entgleist“.

    Interessanterweise grenzen die anschließenden Beispiele in DKR 040 1b diese Regel aber deutlich ein: Beispiel 1,2,3,4: „wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen“ Wie wäre es denn in weniger schweren Fällen ?:

    Aufnahmegrund sei z.B. eine osteoporotische LWK-Fraktur:

    1. Eine seit langem unverändert vorbestehende Insulintherapie muß unter nun im Krankenhaus eingehaltener Diabetes Diät deutlich reduziert werden
    = unter stationären Bedingungen instabil gewordene Stoffwechsellage, die eine Änderung der stoffwechselbezogenen Diabetestherapie erforderlich machte

    2. Bei vorbeschriebenem diätpflichtigem Diabetes mellitus II bestehen seit Aufnahme weitgehend normoglykämische Tagesprofile unter 12 BE-Diabetes-Diät, ein HbA1c-Wert von >8% weist aber auf deutliche chronische häusliche Diätfehler hin, es erfolgen Diätschulungsmaßnahmen während des stat. Aufenthaltes
    = Bei Aufnahme stabile aber problematische Stoffwechsellage die zu Aufwand führt

    De facto wäre dann die Stoffwechselentgleisung bereits am pathologischen HbA1c oder an einer Therapieumstellung festzumachen ?

    Gruesse M.Gösling

    Zitat


    Ein Code aus J96 ist nur dann zu wählen, wenn im ganzen übrigen ICD 10 keine weiteren zutreffenden Codes für pulmonale Insuffizienz bei der gegebenen Konstellation zu finden wären.

    Hallo,
    ist ein solcher Code denn zu finden ?
    Die respiratorische Insuffizienz als zusätzliches und aufwändiges Problem einer excerbierten COLD ist m.E. auch „andernorts nicht klassifiziert“ (?), und wird zumindest im DRG-Projektbericht in 7% als ND bei DRG E62A kodiert.

    Die Frage wann eine respiratorische Insuffizienz besteht und ein eigenständiges Problem darstellt würde ich an pathologischer BGA und erfolgter O2- oder Atemtherapie festmachen.

    Gruss M.Gösling

    Frage zur DKR 002b (Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose)

    Aufnahme eines Patienten wegen einer Epistaxis (Nasenbluten), bei erhöhtem Blutdruck (190/100mmHg) fällt eine Bradykardie von 35/min bei AV-Blockk III auf. Das Auftreten einer kompensatorischen Blutdrucksteigerung ist als eindeutige und unmittelbare Folge einer Bradykardie bekannt, ebenso das Auftreten einer Epistaxis bei erhöhtem Blutdruck.

    Ist deshalb Hauptdiagnose: I44.2 AVBlock III möglich?

    (Nebendiagnosen: I10; R04.0; N18.8 chron. Niereninsuffizienz mit Digitaliskumulation T46.0, eine G20 Parkinsonbehandlung wird weitergeführt und die begleitende R32 Urininkontinenz pflegerisch versorgt, Patient wird später zur Schrittmacherimplantation verlegt)

    (DKR 002b: „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des stat. Aufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren, (...) Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind. (...)

    Stellt ein Symptom ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar so wird es als Nebendiagnose kodiert.“)


    In der Hoffnung auf viele Stellungnahmen, Gruesse M.Goesling

    Zitat


    Original von rostm:
    Super, diese schnellen und kompetenten Antworten, fast wie ein Chat! Vielen Dank!

    Find ich auch !

    Anmerkung zu DKR 0103/0104a

    HD: T83.5 Katheterinfektion
    ND: I48, E11.91, G82.05 dann sagt DKR 0103a dass A 41.58 zusätzlich verschlüsselt werden darf macht B60 A = cw: 2,23

    DKR 0104a ist unklar („ ... N39.0 bezeichnet eine Harnwegsinfektion. Bei klinisch manifester Sepsis ist (( stattdessen / zusätzlich ?)) ein Kode aus A40/41 Sepsis zuzuweisen.
    das lässt nur entweder N39.0 oder A 40/41 zu und führt in B60 B


    P.S.: F44.88 (dissoziative Störung inklusive Dämmerzustand,Verwirrtheit, i.S. neurotische Störung) - bestand evtl. ein Delir F05.1 (85 Lebensjahr)?

    Gruss & Begeisterung über die schnellen Rückmeldungen, M.Goesling