Beiträge von M-Goesling

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Off topic: Ich tippe, dass die Mitralinsuffizienz in Zukunft zu der Handvoll Lieblingsnebendiagnosen des MDK zählen wird. Gerade die MI wird doch oft nur festgestellt, ohne dass sich ("Mitralinsuffizienz 1.Grades") daraus irgendwelche Konsequenzen für Ihr Tun ergeben. Meist wird hier mE keine Nebendiagnose im Sinne der KR kodierbar sein.

    Hallo Herr Jakobs, Danke für die Ergänzung !
    Die Mitralinsuffizienz ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass die Kriterien der Leistungs-Bewertung verschieden interpretiert werden können.

    -entweder nach Aufwand ja oder Aufwand nein (qualitativ):
    nach DKR 003a wäre m.E. eine Beeinflussung des Patientenmanagement mit Durchführung einer Echokardiographie als diagnostische Maßnahme gegeben "Aufwand: ja".
    (bei Bedarf auch eingebettet in: typisches Herzgeräusch gehört, MI vermutet, Echo angemeldet - o.ä.). Die Formulierung "üblicherweise verlängerte Dauer des stat. Aufenthaltes" setzt eigentlich die schwierige Kalkulation der Aufenthaltsdauer mit und ohne diese Nebendiagnose voraus (Gerne auch der Einwand aus Pflegesatzzeiten dass mehrere Krankheiten ja nicht nacheinander behandelt werden).

    -oder nach einer abzuarbeitenden Liste mindestens notwendiger Maßnahmen (quantitativ)):
    s.o.: wieviel Aufwand bezüglich eines M.Parkinson geleistet wurde ist nach meinem Verständnis der obigen Beiträge (noch) nicht das Kriterium für Haupt- und Nebendiagnose.

    Die quantitative Bewertung der erbrachten Leistung (war das "genug"?) ist zwar für Behandlungsentscheidungen typisch, aber m.E. kein klares Kriterium der Nebendiagnosendefinition (?).

    (Ab) wann würden Sie eine ND Mitralinsuffizienz akzeptieren ?

    Grüsse, M.Goesling

    Zitat


    Original von M-Goesling:
    (...) DKR 1003a würde eine HD J18.9 für COLD-Patienten faktisch ausschließen (...)
    Wie kann bei multimorbiden Patienten (E65A/E62A) der Mehraufwand einer zusätzlich exacerbierten COLD abgebildet und der Mindererlös vermieden werden?

    Die diesbezügliche Kodierpraxis im DRG-Projektbericht:
    http://www.g-drg.de/optionsmodell/…icht_Band_2.zip

    Bei DRG E62 A/B (Infektionen der Atemwege, zu 98,7% HD Pneumonie), wurde in 10,9% bei der E62A eine J44.9 (COLD, n.n.bz.) und in 8,3% bei der E65B eine J44.9 als ND codiert, bei E65B wurde in 5,5 % eine J44.8 (COLD, sons.)als ND codiert, keine einzige J44.0/1

    -Dass eine COLD im Rahmen einer Pneumonie nicht exacerbiert halte ich für eine Rarität :no:


    Die DRG E65 A/B (chronisch obstruktive Atemwegserkrankung) hat zu 0% die ND Pneumonie

    -Ergo: Es ist zumindest Praxis, in allen Fällen von COLD mit/bei Pneumonie die Pneumonie als HD und die COLD als ND zu kodieren (wobei auffällt dass es die Kombination Pneumonie und exacerbierte COLD nicht gibt ???)

    Ich habe also bei der häufigen Kombination J44.0 und J18.9 die Möglichkeiten

    -"nach Analyse" festzustellen dass auch in unserem Haus eine Infektexacerbation einer bestehenden COLD bei Pneumonie nicht vorkommt und HD J18.9 mit ND J44.9 zu codieren
    -als einziger (?) nach DKR 1003a zu codieren mit einem cw-Verlust von -0,3
    -auf eine Änderung der DKR 1003a zu hoffen und posthum (?)auch zu profitieren.

    Wie schon gesagt: in der Hoffnung auf Rettung - Grüsse, M.Goesling

    Hallo h.scheffer / E.Rembs,

    herzlichen Dank für die Antworten!
    -K59.0: war ein Tippfehler, aber sicher wichtige Differentialdiagnose
    -Ursache der Obstipation ist auch für mich der M.Parkinson

    Gut dass der Fall interressant ist, das nutz ich aus - hier der Rest:

    Bei ausserdem (echokardiographisch bestätigtem klinischem V.a. eine) Aorten- und Mitralklappeninsuffizienz (I34.0 / I35.1) ergibt HD G20 die DRG B67A cw=1,62.
    Da vordringlich die Obstipation behandelt wurde und die Parkinsonmedikation ja nur weitergeführt wurde, war der Patient nur 4 Tage stationär; da „erster Tag mit Abschlag = 4“ und Bewertungsrelation / Tag 0,323 würde ich cw 1,298 errechnen, im Gegensatz zur HD K56.0 = DRG G67A cw=0,735

    -stimmt die Berechnung mit der unteren VwD ?
    -wenn ich Krankenkasse wäre (...) käme mir eine stationäre Behandlung eines M.Parkinson in 4 Tagen überprüfungswürdig vor, (aus „altem“ Hauptdiagnosenverständnis heraus), habe jetzt in HD G20 geändert

    Grüsse M.Gösling

    Hallo Forum,

    Wer kann mir bei dem häufigen Problem einer umschriebenen Störung bei zugrundeliegender chronischer Krankheit helfen ?

    Beispiel Aufnahme wegen Obstipation K59.0 (Subieleus nicht bestätigt)bei fortgeschrittenem Parkinson G20. Eine differenzierte medikamentöse Parkinsontherapie wird stationär weitergeführt und würde die Kritereien einer Nebendiagnose (beeinflusst Patientenmanagement)erfüllen, es bestehen weitere Nebendiagnosen.

    A) K56.0 HD und G20 ND (G67A CW 0,73)
    B) G20 HD wegen DKR 002a "die zugrundeliegende Krankheit ist bekannt und wird behandelt, so ist diese als Hauptdiagnose zu kodieren, das Symptom darf nicht kodiert werden" (B67A CW 1,62)
    C) Für Folgezustand M.Parkinson finde ich keine Ziffer (I69.8 Folge zerebrovaskuläre Krankheit ist der M.Parkinson in diesem Fall nicht)

    Ähnlich geht es mir mit vielen Kausalketten (Delir F05.1 bei Demenz F03) in den meisten Fällen muß zumindest eine vorbestehende Behandlung der Grundkrankheit fortgesetzt werden.

    schon mal Danke, M.Goesling

    [quote]
    Original von E. Hilf:
    Übersehe ich bei der Aufnahme das Gangrän, welches den meisten KH-Aufwand erfordert, und schicke den Patienten wegen Schnupfen zu den Inneren Kollegen, habe ich grosse Schwierigkeiten das Gangrän im nachherein als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

    Hallo Forum,
    m.E. bedeutet "nach Analyse" dass mindestens bis zur Entlassung eine Entscheidung über die "aufnahmeveranlassende" Hauptdiagnose möglich ist. Bei polymorbiden geriatrischen Patienten ist die Hauptdiagnose z.B. im Falle einer zur Aufnahme führenden "Verschlechterung des Allgemeinzustandes" oft überhaupt erst im Verlauf zu stellen.
    In Ihrem Beispiel müsste der behandelnde Arzt m.E. entscheiden:

    1. ob die Schluckstörung allein oder mehrere Symptome wie z.B. Exsikkose usw. Grund für die Aufnahme war.

    2. welche Ursache den zur Aufnahme führenden Symptomen zugrunde liegt. Da eine (fieberhafte) Gangrän zu einer Verschlechterung vorbestehender anderer Erkrankungen führen wird, ist die Gangrän eine mögliche HD. Sind die zur Aufnahme führenden Symptome sehr unbspezifisch kann vereinzelt de facto nach Aufwand entschieden werden (z.B. Nachweis einer Pneumonie und eines Harnwegsinfektes bei Aufnahme wegen Fieber und Somnolenz)

    Grüsse M.Goesling

    Kodierung bei nosokomialer Diarrhoe: Ist im Falle einer nosokomialen Diarrhoeendemie bereits bei anderen Patienten der Nachweis von Norwalk-Agens geführt worden, muss dies nicht bei jedem neuen Erkrankten erneut geschehen. Muß in diesem Fall
    A) zwingend trotzdem A08.1 (mit CC-Verlust) kodiert werden oder
    B) darf aufgrund der nur unspezifischen Therapie auch A09 Diarrhoe ... vermutlich infektiös (mit deutlicher Steigerung des Fallgewichts !) verschlüsselt werden ?.
    C) oder darf T 88.8 die CC retten, obwohl die näher bezeichnete Komplikation ja mit A08.1 sehr wohl klassifiziert wäre ?

    m.E. B) denn es werden die Untersuchungen auf pathogene Darmbakterien (z.A. einer Salmonellose) durchgeführt, nicht jedoch (mangels Konsequenz) Untersuchung auf Norwalk-Agens, es könnte also ein Verdacht auf Norwalk-Enteritis ausgeprochen werden
    (DKR D008a Beispiel 1 „(die) Untersuchungen während des stat. Aufenthaltes haben die Diagnose (Norwalk-Enteritis) nicht bestätigt und eine (spezifische) Behandlung wurde nicht durchgeführt; ... dann ist das Symptom zu kodieren“)

    Gruesse M.Goesling

    Sehr geehrter Herr Selter, sehr geehrte Frau Griem!
    Den Buchstaben nach überzeugt mich das leider völlig, gibt es denn kein Entrinnen?
    ->Zusammenfassung für mich:
    1. DKR 1003a würde eine HD J18.9 für COLD-Patienten faktisch ausschließen und bei Mehraufwand durch eine exacerbierte COLD zu einem CW-Verlust von 0,3 führen
    2. Mit jeweils einem/r „ICD 9 Codierer“ und einem „Pauschalierer/Ops 2 Codierer“ besteht aber in praxi „unentschieden“
    Wie kann bei multimorbiden Patienten (E65A/E62A) der Mehraufwand einer zusätzlich exacerbierten COLD abgebildet und der Mindererlös vermieden werden?

    In Hoffnung auf Rettung, M.Goesling

    Ergänzend eine Frage zu den DD der instab. AP. Wie sieht es für ein Optionshaus aus wenn sich als HD eine depressive Episode (z.B. F33.1) darstellt. Ist bei Durchführung einer antidepressiven Therapie und Entlassung nach Hause eine Abrechnung nach DRG möglich oder wie wird vergütet? Gruss M.Goesling

    Hallo Forum,

    ich denke auch dass DKR 1003a im Wortlaut eindeutig ist, aber D002a (zwei Hauptdiagnosen) widerspricht.

    „sofern zwei ... verwandte Krankheiten, (... oder Manifestationen, die typischweise mit einer bestimmten Krankheit gemeinsam auftreten) potentiell der Definition der Hauptdiagnose entsprechen , muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht“

    Welche Regel gilt ? (auf die speziellen Kodierrichtlinien wird nur weiter unten verwiesen: „Wenn zwei ... Diagnosen ... gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Hinweise ergeben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden“)

    Das Ergebnis nach DKR 1003a wäre: bei Aufnahme wegen Pneumonie führt eine zusätzliche (aufwändige !) Verschlechterung einer COLD zu einem deutlich schlechteren Fallgewicht (wenn A-PCCL vorliegt - das ist meist bei uns der Fall).

    Zur respiratorischen Insuffizienz würden mich Kriterien interessieren (pO2 kappillär Raumluft <60mmHg oder bei jeder =2-Gabe ? - keine DKR vorhanden).

    Gruesse M.Goesling

    Hallo Forum

    Frage zu DKR 1003a: Bei Aufnahme wegen Pneumonie z.B. J18.9 mit infektiöser Verschlechterung einer COLD J44.0 stellt der infektiöse Zustand ein eigenständiges Krankheitsbild dar: „in diesem Fall ist die Pneumonie als Nebendiagnose zu kodieren“ gemeint ist m.E. eher dass die Pneumonie zusätzlich zur J44.0 als eigenständiges Krankheitsbild sowohl als HD oder als ND verschlüsselt werden kann.

    Bitte ggf. um Korrektur Dank & Gruss M.Gösling