Zitat
Original von cjacobs:
Off topic: Ich tippe, dass die Mitralinsuffizienz in Zukunft zu der Handvoll Lieblingsnebendiagnosen des MDK zählen wird. Gerade die MI wird doch oft nur festgestellt, ohne dass sich ("Mitralinsuffizienz 1.Grades") daraus irgendwelche Konsequenzen für Ihr Tun ergeben. Meist wird hier mE keine Nebendiagnose im Sinne der KR kodierbar sein.
Hallo Herr Jakobs, Danke für die Ergänzung !
Die Mitralinsuffizienz ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass die Kriterien der Leistungs-Bewertung verschieden interpretiert werden können.
-entweder nach Aufwand ja oder Aufwand nein (qualitativ):
nach DKR 003a wäre m.E. eine Beeinflussung des Patientenmanagement mit Durchführung einer Echokardiographie als diagnostische Maßnahme gegeben "Aufwand: ja".
(bei Bedarf auch eingebettet in: typisches Herzgeräusch gehört, MI vermutet, Echo angemeldet - o.ä.). Die Formulierung "üblicherweise verlängerte Dauer des stat. Aufenthaltes" setzt eigentlich die schwierige Kalkulation der Aufenthaltsdauer mit und ohne diese Nebendiagnose voraus (Gerne auch der Einwand aus Pflegesatzzeiten dass mehrere Krankheiten ja nicht nacheinander behandelt werden).
-oder nach einer abzuarbeitenden Liste mindestens notwendiger Maßnahmen (quantitativ)):
s.o.: wieviel Aufwand bezüglich eines M.Parkinson geleistet wurde ist nach meinem Verständnis der obigen Beiträge (noch) nicht das Kriterium für Haupt- und Nebendiagnose.
Die quantitative Bewertung der erbrachten Leistung (war das "genug"?) ist zwar für Behandlungsentscheidungen typisch, aber m.E. kein klares Kriterium der Nebendiagnosendefinition (?).
(Ab) wann würden Sie eine ND Mitralinsuffizienz akzeptieren ?
Grüsse, M.Goesling