Hallo kodierer2905 und zakspeed,
vielen Dank für Ihre Antworten!
UGVD (= 1. Tag mit Abschlag) = 6. Bei unserem Patienten Zuverlegung am 10.01. und Tod am 16.01.
@ zakspeed: Die Abrechnungsbestimmungen der GKV/PKV gelten für uns nicht, da wir ein Krankenhaus und keine Krankenkasse sind. Den fettgedruckten Satz in Ihrem Post finde ich in den konsentierten Abrechnungsbestimmungen nicht.
Hier steht vielmehr:
"Ist die Verweildauer von NICHT verlegten Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage ... ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden [[= abverlegenden]] Krankenhaus..." Folglich nach meiner Auffassung eben nicht für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim AUFNEHMENDEN Krankenhaus.
Ich habe 3 verschiedene zertifizierte Grouper ausprobiert. Alle zeigen beim korrekt eingegebenen Fall keinen UGVD-Abschlag an. Auch nicht, wenn ich das E-Datum vorverlege und die VWD z.B. auf 3 Tage reduziere. Das zeigt meines Erachtens, dass die Grouper die FPV korrekt abbilden. Die einzige Möglichkeit den Abschlag zu triggern ist die, dass man den Aufnahmeanlass von "Verlegung" auf ´"Einweisung" oder "Notfall" ändert.
In unserem KIS wählt man bei zuverlegten Fällen über ein eigenes Feld aus, ob die Aufenthaltsdauer im abverlegenden Krankenhaus kleiner oder größer als 24 h war. Dieser Punkt ist also berücksichtigt. Bisher war mir nicht bekannt, dass man im KIS vor dem Grouping händisch den Aufnahmeanlass ändern (fälschen?) muss.
Hab ich da was verpasst??
Viele Grüße und sorry wegen der langen Posts
Emilia