Beiträge von Emilia

    Hallo Findus, hallo Herr Horndrasch,

    entschuldigung, dass ich mich erst jetzt zurückmelde. War ungeplant länger abwesend.

    Ja, Tippfehler beim Kode: 5-35a.41

    In der Vereinbarung steht in der E3.2 in Spalte 5 unter Abrechnungsart "Fallbezug" und in Spalte 6 unter Anzahl der Leistungen Zahl X. Hier hätten wie noch Platz für die zwei zusätzlichen OPS. Andererseits ist "Fallbezug" natürlich ein gewichtiges Argument.

    Was meinen Sie?

    Gruß, Emilia

    Hallo,

    wir haben für 2012 ein NUB vereinbart, bei dem über den NUB-Erlös nur die Sachkosten für das entsprechende Implantat abgebildet werden. Die DRG deckt den Rest der Kosten für den Fall. Bei der Kalkulation des NUB sind wir davon ausgegangen, dass pro Fall immer nur ein Implantat verwendet wird. Jetzt ist (in 2012) der (Ausnahme-)Fall aufgetreten, dass bei einem Patienten während einer Intervention 3 Implantate benötigt wurden und auch im Patienten verblieben sind und ihrem Zweck dienen.

    Kann man den OPS-Kode, der das NUB-Entgelt triggert, nun 3x kodieren und abrechnen oder nur einmal? Es handelt sich um den Code 3-53a.41. Nicht in der Tabelle 1 der DKR der nur einmal pro Aufenthalt zu verschlüsselnden Prozeduren. Es gibt keinen Zusatzkode, der eine Mengenangabe enthält.

    Gilt P003 "Monokausale Kodierung" oder P005k "Prozedurenkodierung soll Aufwand widerspiegeln"?

    (Für 2013 ist die Situation eindeutig: NUB ist zur DRG geworden, und zwar mit einem Implantatkostenanteil, der niedriger ist als der Einzelpreis für ein Implantat. :( )


    Vielen Dank im Voraus!

    Emilia

    Hallo, vielen Dank für die Antworten und Tipps!


    Mein Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verstand sich eher als Argument für uns: Für die KH gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot ja ebenfalls. Wenn ich ein Präparat mit gleicher Substanz wie die zugelassene 50% billiger bekomme, wieso soll ich dann mehr ausgeben? Das gesparte Geld kann im nach §108 zugelassenen Krankenhaus sinnvoller ausgegeben werden.

    Zum Thema klagen: Die Klagefreudigkeit von Anwälten ist sehr unterschiedlich, wie meine Erfahrung mich lehrt. ... Da muss ich schon gute Argumente vorbringen, wenn in der Fachinformation des verabreichten Präparates die betreffende Erkrankung nicht aufgeführt ist.


    Viele Grüße, Emilia

    Hallo,

    die Überschrift passt, da dachte ich, ich gebe kein neues Thema ein und zeige gleich, dass ich die Suchfunktion genutzt habe!


    Wr haben bei einem Patienten mit CIPD das IVIG Privigen benutzt statt dem für diese Erkrankung zugelassenen IVIG Gamunex. Laut Apotheker sind die Wirkstoffe als gleichwertig und austauschbar zu betrachten. Gamunex ist um 50% teurer als Privigen, daher wurde Privigen eingesetzt. Bei privigen fehlt in der Fachinformation die Indikation CIDP. Die Indikation sei beantragt.

    Der MDK streicht das ZE mit dem Hinweis Off-label-Use:


    • Seltene Erkranung ok
    • Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigend auch ok
    • zugelassene Behandlungsalternative vorhanden (Gamunex), nicht ok; drittes Kriterium nicht mehr geprüft, weil zweites nicht ok
    • keine Notstands-ähnliche Situation
    • stationäre Behandlungsnotwendigkeit gegeben


    Wie würden Sie argumentieren? Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Krankenhäuser und damit erübrigt sich die ganze restliche Prüfung in Bezug auf Off-label-Use?

    Oder hat man einfach Pech, wenn man ein anderes Handelspräparat mit gleichem Wirkstoff verwendet hat?


    Danke für's Lesen (und antworten)


    Grüße, Emilia