Beiträge von Orfeas

    Hallo Forum,

    Patient wurde vormittags ambulant operiert (§ 115 SGB V) (C18.9 Dickdarmkarzinom; 5-399.5 Implantation von venösen Katheterverweilsystemen). Um 22:00 Uhr stationäre Aufnahme aufgrund:
    HD R57.1 Hypovolämischer Schock
    ND1 E86 Exsikkose
    ND2 I47.1 Sinustachykardie
    ND3 C78.6 Peritonealkarzinose
    ND4 ...
    ND5 ...
    Wie sind derartige Fälle abzurechnen? Beide Fälle zusammenführen und 1xDRG abrechnen oder 1xAmb.OP & 1xDRG?

    Wäre über kurzen Hinweis sehr dankbar.

    MfG

    Orfeas

    Hallo Forumsmitglieder,

    in einem uns heute zugegangenen Schreiben teilt uns die AOK mit, dass DRGs, welche die Kostenträger nicht mit uns vereinbart hätten, unsererseits auch nicht in Rechnung gestellt werden dürften.
    Bei den von der AOK kritisierten Rechnungen handelt es sich um DRGs, die einerseits Notfälle darstellen, andererseits im Kompetenzbereich unseres Hauses liegen und gleichzeitig in unserem Versorgungsauftrag begründet sind.
    Eine derartige Auslegung der bestehenden Gesetzgebung seitens der Kostenträger haben wir früher oder später erwartet, dennoch ist man ja auch über Erwartetes nicht selten überrascht. Unserer Ansicht nach entbehrt die Argumentation der AOK jeglicher juristischer Grundlage und ist unter Berücksichtigung unseres Versorgungsauftrages haltlos. Über einen kurzen Hinweis in dieser Sache wäre ich sehr dankbar.

    MfG
    Orfeas
    Controlling

    Hallo Herr Volkmann,

    welcher Pflegesatz bei Überliegerpatienten zur Abrechnung kommt, wenn es sich um ein Optionshaus handelt, dass zum 01.01.2003 eine genehmigte Pflegesatzvereinbarung hat, ist für mich noch offen. Im Genehmigungsbescheid werden nicht mehr die vereinbarten LKA-Pflegesätze genehmigt, sondern das DRG-Erlösbudget. Somit stellt sich für mich noch immer die (auch juristische) Frage, ob der Pflegesatz ohne Ausgleiche und Zuschläge aus 2002 oder tatsächlich der vereinbarte LKA-Pflegesatz 2003 abzurechnen ist, wenn das Krankenhaus ab dem 01.01.2003 DRGs abrechnet. Bitte um Aufklärung.

    MfG

    Orfeas
    Dipl.-Kaufm./Controlling