Beiträge von muellermi

    Hallo NuxVomica,

    die Frage nach der Bagatellgrenze scheint Ihnen ein wichtiges Anliegen zu sein, denn Sie haben sie ja bereits selbst unter "Datenlieferung §21 - Bagatellgrenze" gestellt. Das dortige Zitat zu §5 der Vereinbarung, zeigt worum es geht: Um die abgerechneten Fälle. Und hier liegt das Problem für die Datenstelle; diese kennt nämlich nur die von Ihnen übermittelten Fälle. Insofern kann die Datenstelle auch keine belastbare Aussage zur Einhaltung der Bagatellgrenze machen. Die tatsächliche Überprüfung obliegt den Vertragspartnern.

    Von der Datenstelle erhalten Sie ein Fehlerprotokoll. Liegt die Zahl der fehlerhaften und abgewiesenen Fälle unter 100? Liegt diese Zahl unter einem Hundertstel der übermittelten Fälle? Und haben Sie alle abgerechneten Fälle übermittelt? So wie ich es verstanden habe, können Sie mit dreimal "Ja" Ihre Frage nach Einhaltung der Bagatellgrenze recht sicher selbst beantworten.

    Beste Grüße
    mm