Beiträge von Jorge

    Hallo zusammen.

    Im PsychKHG-BW ist die Betreuung während einer Fixierung auch schön klar geregelt, wie oben schon erwähnt: ständige, unmittelbare, persönliche Betreuung.
    Es gibt zwar in der Gesetzes-Begründung eine Ausnahme, die sich aber deutlich in Richtung Geronto-Psychiatrie bewegt (es wird da in einer Beispielsituation von einer "engmaschigen" Betreuung gesprochen) und eigentlich kaum Spielraum für eine eine andere Art der Betreuung zulässt.

    Und, frei nach Klaus W.,: das ist auch gut so. Alles andere halte ich für (grob) fahrlässig und für menschenunwürdig.

    Wir haben uns im letzten Jahr dafür entschieden, entsprechende Personalverschiebungen unabhängig von der PsychPV zu machen, um dem Patienten gerecht zu werden. PEPP- Zusatzentgelte haben bei der Entscheidung eher eine untergeordnete Rolle gespielt; zumal wir noch gar nicht wissen, wie sich die 1:1-Betreuungen auf die Erlöse im Verhältnis zum Aufwand auswirken. Zusätzlich haben wir uns das Ziel gesetzt, die Betreuungen nur durch examiniertes Personal durchführen zu lassen. Dito, was PEPP anbelangt.


    "Beschränkung des Aufenthaltes im Freien"

    So steht es auch im PsychKHG-BW. Wichtig scheint mir die Unterscheidung zwischen dem Gesetz und PEPP.
    Im Gesetz ist das immer eine individuelle Anordnung (also nix mit Stations- oder Hausordnung oder therapeutischem Konzept o. ä.), sie muss dokumentiert begründet und befristet sein. Wir erwarten demnächst die sogenannte "Besuchskommission" (ob es die in anderen Ländern im Rahmen des PsychKHG gibt, weiß ich nicht) und die wird, so haben wir gehört, bei einlliegenden Patienten explizit nachfragen und sich die Dokumentation bei entlassenen Patienten sehr genau anschauen (vielleicht haben andere Forumsteilnehmer*innen schon Erfahrungen). Und sie wird dem Landtag berichten.....
    In "PEPP" muss sie wohl "nur" ärztlich angeordnet sein. Es kann mir aber niemand erzählen, der / unser MDK würde, zumindest in BW, nicht nach der Begründung gucken, wenn die laut PsychKHG-BW gefordert ist.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Tag,

    mich würde interessieren, wie Sie die erfüllten Intensivmerkmale "belegen"? Dokumentieren Sie, bzw. Ärzte und/oder Psychologen, tatsächlich täglich etwas Ähnliches wie einen psychopathologischen Befund? Auch an Wochenenden und Feiertagen, an denen die ärztliche Besetzung ja doch etwas ausgedünnt ist?

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    Guten Tag zusammen,

    einer unserer Chefärzte möchte lieber nicht mit Therapiezielen arbeiten. Das seien zu viele Klicks in unserem KIS...
    Es entfiele somit ein zentrales Mindestmerkmal.

    Meine Frage dazu: schreibt nicht sogar eines der SGB´s eine ärztlich-therapeutische Behandlungs- bzw. Therapieplanung vor?
    Und: Wenn er ohne dokumentierte Therapieziele arbeitet - kann man ihm dann nicht auch die OPS-Ableitungen im System ersparen? Das sind ja auch viele Klicks.

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß und den besten Wünschen für ein schönes Wochenende.

    Jorge

    Hallo zusammen,

    wir benutzen Nexus.

    Den "Qualifizierten Entzug" habe ich als Textbaustein angelegt mit einem entsprechenden Häkchen bei der "Patientenauswahl"; so werden, wie bei der "OPS-Gruppentherapie, alle aktuellen Patienten gelistet und können entsprechend gekennzeichnet werden.

    mydrg.de/content/index.php?attachment/305/


    Den Textbaustein haben nur die Ärzte in ihrer Dokumentation; somit kann die Pflege es gar nicht. Den Klick machen sie täglich während der gemeinsamen Übergabe, am Montag rückwirkend für das Wochendende. Klappt prima :)

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Tag zusammen,

    übermorgen findet ja mal wieder eine Stichtagserhebung statt. Im Vorfeld wurde bei uns kontrovers diskutiert, ob am Stichtag entlassene Patienten ebenfalls eingestuft werden müssen und für die Berechnung herangezogen werden.

    In der Verordnung unter §3 heißt es :"Patienten, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, werden bestimmten Behandlungsbereichen zugeordnet..".

    Wenn Patienten einer Behandlung bedürften, würde man sie ja nicht entlassen, also keine Zuordnung. Oder gilt: wer anwesend ist, macht Aufwand und muss eingestuft werden?

    Wie wird das in Ihrer Klinik gehandhabt?

    Mit freundlichem Gruß


    Jorge

    Guten Tag, zusammen,

    ergänzend zur Ableitung des Codes hätte ich noch eine inhaltliche Frage.

    Unser Sozialdienst hat die für ihn wichtigen Themengebiete in ihrer Dokumentation abgebildet (Wohnen, Finanzen, Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehinderung, Rechtliche Betreuung, Arbeit, Reha-Maßnahmen, Netzwerk, Ambulante Pflegesituation und Juristisches).

    Viele dieser Themen werden in den Erläuterungen in der OPS Version 2014 nicht genannt. Mehrheitlich dreht es sich ums "Wohnen".

    Wir sind allerdings der Meinung, dass das vorangestellte "z. B. folgende Leistungen" alle o. g. Bereiche umfassen könnte.

    Sehen Sie das auch so?


    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    Guten Tag,

    Sollte es überhaupt keine wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung geben, dürfte man dann den Fall wohl überhaupt nicht abrechnen, da selbst die Regelbehandlung eine solche vorschreibt.


    Das sehe ich nicht nur genauso, sondern würde es sogar erweitern. Man sieht ja hier , dass die bewusste Formulierung den "9-60...9-64" -gern voransteht. Nach unserer Ansicht geht ohne die "MTB" gar nichts (bei Aufenthalten >6 Tage).
    Gleiches gilt für die "Therapiezielorientierte Behandlung". Sie wird für die 9-60 bis 9-63 gefordert (warum sie nicht auch vorangestellt wird, bleibt mir ein Mysterium...), denn ohne sie kann auch die 9-64 nicht codiert werden. Für uns bedeutet das, dass auch Therapieziele dokumentiert werden müssen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Abend zusammen,

    ich hätte eine Bitte: ob Sie mir vielleicht diesen Fall aufdröseln können.

    Ein Patient (< 65 Jahre alt) wurde am 14.1.2013 aufgenommen und am 31.1.2014 entlassen.
    In dieser Zeit wurden ca. 380 Stunden 1:1-Betreuung aufgrund akuter Suizidalität codiert (es wurden deutlich mehr geleistet, die aber nicht die Bedingungen erfüllten).
    Er wurde 6 mal in ein anderes Krankenhaus entlassen, jeweils für 1-2 Tage, nie mehr als 21 Tage.

    Bis letztes Jahr hatte ich die Idee, dass diese Daten dazu führen, dass diese Betreuung auch dazu führt, dass die PEPP-Bedingung >300 Stunden erfüllt ist und das Relativgewicht entsprechend der höchsten Stufe gerechnet wird. In 2014 gibt es aber wohl noch weitere Bedingungen (MIndererlös 270 Tage?), die dazu führen, dass hier nur die einfache Regelbehandlung abgerechnet werden könnte. Wenn Sie bitte das Aufnahme- und Entlassdatum auf 2014/2015 ändern: Stimmt das wirklich??

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge