Beiträge von Jorge

    Hallo zusammen,

    Notfalls spricht eben der Gesetzgeber ein Machtwort und ordnet die Umsetzung an


    Das mag ja durchaus sein. Aber wenn es wirklich so ist, wie die stellungnehmenden Verbände anmerken, dass nämlich die gesetzlichen Vorgaben nicht mit diesem Versuch eines Entgeltkataloges übereinstimmen, gibt es ja tatsächlich für die optionswilligen Häuser die Möglichkeit, nicht zu optieren (siehe HelmutWG) oder aber die Gewaltenteilung in Anspruch zu nehmen.

    Von der InEK wird, in Haupt- und Nebensätzen, immer wieder die Betreuungsintensität erwähnt; im Tenor: dies wäre zumindest eine Möglichkeit, den täglichen Aufwand zu definieren und somit auch Kosten- und Erlösfaktoren abzuleiten. Und zwar ohne den riesigen Aufwand, den die 960-ger OPS verursachen (die nicht zu aussagefähigen Daten führen).

    Wir benutzen seit ein paar Wochen das modifizierte Modell 2.1 und machen die besten Erfahrungen damit. Ich kann mir nur wünschen, dass die jetzt lesenden InEK-Mitarbeiter den angedeuteten Weg wirklich verfolgen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Liebe AntworterInnen,

    vielen Dank für die Infos und die Links. Genau das habe ich mir gewünscht.

    Folgende Fragen habe ich dann doch noch:


    • ich habe die Regelung bei unterschiedlichen HDs nicht verstanden. Oder habe ich es doch richtig verstanden, dass es nämlich noch keine Regelung gibt?
    • PEPP-Entgeltkatalog: Der wird ja von der InEK "nur" als Auszug angeboten. Gibt es den auch in länger und sind die Bewertungsrelationen auch Beispiele oder schon so festgelegt?
    • Bei der erwähnten PA16A gibt es nur eine VWD, nämlich >0. Ein Delir dauert vielleicht 3-4 Tage. Wie müsste dann mit der Diagnose weiter verfahren werden? Eine tagesgenaue Abgrenzung von Diagnosen ist bei uns (noch) nicht möglich.
    • Der Begriff "Betreuungsintensität" fällt ja doch recht oft. Halten Sie es für möglich, dass hier eine Alternative zur "Behandlungskategorie" aufgetan wird?


    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Freundliche Grüße

    Jorge

    ck-pku: Natürlich suche ich erst in Foren, vor allem, wenn sie so umfangreich sind, wie dieses. Aber ob meiner Dum Unwissenheit habe ich die falschen Begriffe eingegeben. Sorry :)

    Guten Tag zusammen,

    da ich mich mit dem Betreff-Thema überhaupt nicht auskenne, heute aber gerüchteweise gehört habe, dass es laut dem unlängst verabschiedeten Gesetz auch für das Entgeltsystem in der Psychiatrie zur Anwendung kommen soll, möchte ich mich gerne darüber informieren.

    Meine erste Frage wäre also, ob es denn mehr ist als ein Gerücht?

    Die 2.: ich habe gegoogelt, finde aber nichts wirklich Erläuterndes, was mir hilft, das Thema zu verstehen. Kann mir da jemand helfen? Vielleicht mit einem netten Link?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß


    Jorge

    Ich möchte ck-pku zustimmen (und wenn der blöde IE nicht abgeschmiert wäre, hätte ich im gleichen Tenor sogar schon vor ihr geantwortet ;) )

    Das Aufnahmegespräch ist eine absolute Routineleistung bei allen! Patienten (nicht nur bei den "meisten") und es passt nach meinem Dafürhalten problemlos in die Beispielliste.

    Noch ein anderer Aspekt.
    Bei ca. einem Drittel der Stationen, auf denen ich Nachschulungen gegeben habe, kommt es zu dem Effekt, dass sie plötzlich nur noch in OPS denken. Wie lässt sich das, was sie tagtäglich arbeiten, irgendwie, und sei es noch so abenteuerlich, in TEs abbilden. Gerade auf Aufnahmestationen ist es ja, Eulen nach Athen, zuweilen recht schwierig, diese unsäglichen 25 Minuten zu erreichen. Daraus resultierend die Angst, dass die Station im Prinzip sofort geschlossen wird, weil sie nichts einbringt. Diese OPS-Denke ist also verständlich, finde ich.

    Meine Grundhaltung ist aber eine andere. Die KollegInnen sollen sich nicht verrückt machen. Da sowieso noch nicht klar ist, welche Leistungen welche Erlöse bringen, ist es wichtiger, dass das, was gemacht wird, gut dokumentiert und richtig als OPS abgeleitet wird.

    Lange Rede, kurzer Sinn: unter der für mich richtigen Annahme, dass ein Aufnahmegespräch nicht kodiert werden kann (s. o.), denke ich Folgendes: Jeder weiß, was ein Aufnahmegespräch ist. Und egal, was in diesem Gespräch geschieht, ob es der Beginn einer langdauernden Beziehung ist, ob es irgendwelchen diagnostischen Aspekten dient oder ob einfach nur entschieden werden muss, ob ein Antrag auf Fürsorgliche Freiheitsentziehung gestellt werden muss: es bleibt das Aufnahmegespräch.

    So weit mal meine Ansicht.

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    Guten Tag,

    das Thema ist ja hier bereits vor gut einem Jahr erörtert worden, trotzdem hätte ich dazu noch mal ein paar Fragen.

    Seit 2010 war ich, aus welchen Gründen auch immer (ich kann das leider nicht mehr nachvollziehen), felsenfest der Meinung, dass ein Aufnahmegespräch nicht kodiert werden darf. In dem angesprochenen Thread wird das ja relativiert.

    Hat sich daran inzwischen etwas geändert? Ich halte das Aufnahmegespräch immer noch für eine Grundleistung eines psychiatrischen Krankenhauses, ebenso wie die Visite (die ja dezidiert in den OPS-Versionen aufgeführt wird).

    Jetzt findet bei uns neben dem therapeutischen Aufnahmegespräch (mit oder ohne Pflegebeteiligung) auch noch das Aufnahmegespräch durch den Sozialdienst statt, in dem relevante Sozialdaten erhoben, aber auch Probleme und Ressourcen eruiert werden im Hinblick auf den SD-Behandlungsauftrag.

    Meiner Meinung nach ist auch dieses Gespräch keine OPS-Leistung.

    Darf ich Sie freundlich um Ihre Meinung dazu bitten?

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    Hallo Butterblume,

    ich habe es folgendermaßen geschult:

    es gibt (mindestens) 2 Arten der Krise:

    1. Die Krise ist begründet in der ursächlichen Erkrankung des Patienten: Der psychotische Patient nimmt seine Medikamente nicht ein und gerät in eine Krise.

    2. Äußerliche Umstände bringen den Patienten in eine Krise (das wäre dann die KIB):

    Mögliche Ursachen:
    - Suizid auf Station
    - Tod eines nahen Angehörigen
    - Scheidung oder Androhung einer Scheidung
    - Verlust des Arbeitsplatzes
    - etc

    Die Sozialarbeiter unserer Klinik haben mir gesagt, dass die Nicht-Auszahlung des ALG sogar zu Krisen führen können. Selbst der Diebstahl von Zigaretten und Geld auf Station können zu Krisen führen, die nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückzuführen sind. Wir haben das deshalb in unsere Textbausteine integriert.

    Gerade im Fall der Entzugsbehandlung ist doch die Trennung vom Lebenspartner ein Thema.

    Das Delir oder die starke Symptomatik ist nach meiner Meinung keine KIB. Die Trennung oder drohende Trennung aber sehr wohl (wenn es die 1,5 Stunden Intervention pro Tag erreicht).

    Freundliche Grüße

    Jorge

    Guten Abend,

    nachdem ich jetzt sehr lange nur gelesen habe, möchte ich meine erste Frage stellen:

    Hat schon jemand Erfahrungen mit den Modellen zur Betreuungsintensität nach INEK?

    Hat ja vordergründig viel mit der Kostenträgerrechnung zu tun, letztlich aber auch mit dem Behandlungsauftrag.

    Ich würde mich auch über Antworten freuen, die begründen, warum es nicht benutzt wird.

    In unserer Klinik arbeiten wir mit Nexus-KIS.

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

    PS: Wenn dieser Beitrag nicht im richtigen Forum gepostet wurde, bitte ich um freundliche Benachrichtigung