Hallo zusammen,
Notfalls spricht eben der Gesetzgeber ein Machtwort und ordnet die Umsetzung an
Das mag ja durchaus sein. Aber wenn es wirklich so ist, wie die stellungnehmenden Verbände anmerken, dass nämlich die gesetzlichen Vorgaben nicht mit diesem Versuch eines Entgeltkataloges übereinstimmen, gibt es ja tatsächlich für die optionswilligen Häuser die Möglichkeit, nicht zu optieren (siehe HelmutWG) oder aber die Gewaltenteilung in Anspruch zu nehmen.
Von der InEK wird, in Haupt- und Nebensätzen, immer wieder die Betreuungsintensität erwähnt; im Tenor: dies wäre zumindest eine Möglichkeit, den täglichen Aufwand zu definieren und somit auch Kosten- und Erlösfaktoren abzuleiten. Und zwar ohne den riesigen Aufwand, den die 960-ger OPS verursachen (die nicht zu aussagefähigen Daten führen).
Wir benutzen seit ein paar Wochen das modifizierte Modell 2.1 und machen die besten Erfahrungen damit. Ich kann mir nur wünschen, dass die jetzt lesenden InEK-Mitarbeiter den angedeuteten Weg wirklich verfolgen.
Freundliche Grüße
Jorge