Beiträge von Dummfrager

    Liebes Forum,
    in unserem Haus gibt es Unsicherheiten darüber, wie ein PEPP-Optionshaus abrechnet. Stimmt es, dass es einen "Bestandsschutz" in Höhe des bisher verhandelten Budgets gibt? Oder wird nach PEPP abgrechnet mit großzügigen Regelungen zum Behalt von Mehreinnahmen und Ausgleich von Mindereinnahmen. Für Aufklärung oder hilfreiche Links wäre ich dankbar.

    Hallo,

    gibt es irgendwo (SGB V...) eine Vorschrift dazu, wie häufig eine Visite im Krankenhaus duchgeführt werden muss (also täglich oder 1x/Wohe...)? Ich finde zumindest im SGB V keine Passage dazu. Bei uns kam aber die Frage auf und es wurde die Meinung geäußert, dass das irgendwo geregelt sei....


    Vielen Dank und viele Grüße

    Moin,

    als Nicht-Spezialtherapeut frage ich mich, wie Spezialtherapien mit mehr als einem Patienten verschlüsselt werden. Es gibt ja z.B. Ergotherapiegruppen, die mehr interaktionell arbeiten. Daneben gibt es "Ansammlungen von Patienten" in der Ergotherapie, in denen jeder Patient für sich arbeitet und der Therapeut individuell betreut. Ist im ersten Beispiel als Gruppentherapie zu kodieren und im zweiten als Einzeltherapie für jeden einzelnen Patienten? Wie wird das in anderen Häusern gehandhabt?

    Darüber hinaus die Frage, ob die Einschränkung, dass bei Gruppen>12 zwei Ärzte/Psychologen anwensend sein müssen, auch für Spezialtherapien gelten (da diese nicht unbedingt - wie im OPS-Text formuliert - "Gruppenpsychotherapien" darstellen müssen).

    Und hier die (erfreulich schnelle) Antwort vom DIMDI:


    Sehr geehrter Herr XXX


    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Die von Ihnen angegebenen Maßnahmen (Angehörigengespräche, Gespräche mit Behördenvertretern und Betreuern und Hilfekoordination) können auch ohne Anwesenheit des Patienten erbracht werden. Sie dürfen aber nur angerechnet werden, wenn sie 25 min übersteigen.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team
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    DIMDI
    Deutsches Institut für
    Medizinische Dokumentation und Information
    Medizinische Klassifikationen
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    Das DIMDI ist ein Institut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

    Hallo,

    danke für die Antworten - das Forum hier ruht selbst sonntags offensichtlich nicht! :)
    Erlauben Sie mir eine Nachfrage. Die von Herrn Schaffert zitierte Stelle ist mir bekannt. Dort werden auch gelistet:

    "- Gespräche mit Behördenvertretern
    ...
    - Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum".

    In einer früheren Diskussion hier im Forum wurde (für die Berufsgruppe der Sozialarbeiter) festgestellt, dass nur Arbeit im Beisein des Patienten kodierbar sei (Grundsatz "nur Arbeit mit dem Patienten, nicht für den Patienten ist kodierbar"). Wenn es so klar ist, wie Herr Schaffert ausführt, wären auch Angehörigenspräche ohne Beisein des Patienten kodierbar. Dann müßten doch aber auch die Hilfekoordination und Gespräche mit Behördenvertretern ohne Beisein des Patienten für alle Berufsgruppen (auch Sozialarbeiter) kodierbar sein. Wäre das nicht ein Gegensatz zu der o.g. früheren Feststellung? Ich finde keine diesen für mich bestehenden Gegensatz erklärende Änderung in den Texten der entsprechenden OPS Versionen 2010, 2011 und 2011....

    Moin,
    hier ist ja bereits eine lebhafte Diskussion über die Frage, welche Leistungen durch Sozialarbeiter als TE kodiert werden können, geführt worden. Der Grundsatz der OPS scheint ja zu sein, dass Arbeit mit dem Patienten und nicht für den Patienten kodiert werden kann.... Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wie geht man mit Angehörigengesprächen um? Es gibt ja in der Erwachsenenpsychiatrie durchaus auch schon mal die Konstellation, dass man mit Angehörigen eines Patienten ohne dessen Anwesenheit, aber mit seinem Einverständnis spricht. Sind solche Zeiten als TE kodierbar?

    Liebe Kodiergemeinde,

    nachdem ich schon zwei Mal so kompetent und schnell Antwort erhalten habe (Danke dafür!) hier meine nächste Frage:

    Wenn ich das System richtig verstehe, sollen "somatische OPS" (z.B. MRT Schädel), die vom Krankenhaus in Auftrag gegeben und bezahlt werden - z.B. im Rahmen einer Konsilanforderung - auch kodiert werden (im Gegensatz zum Beispiel zu Zahnbehandlungen von Patienten, die mit ihrer Versichertenkarte während eines stationären Aufenthaltes zum Zahnarzt gehen). Wie verhält es sich bei Privatpatienten? Diese erhalten ja vom Konsilarzt eine Rechnung gestellt, die sie bei der Kasse einreichen. Das Krankenhaus bezahlt ja so gesehen nicht für die von ihm angeforderte Leistung. Müssen also die entsprechenden somatischen OPS für PKV-Versicherte nicht kodiert werden?

    Liebe Kodiergemeinde,
    folgende Frage(n) beschäftigen mich:
    - Ist grundsätzlich eine Behandlung in der Psychiatrie/Psychosomatik ohne einen TE-Kode möglich? Meiner Meinung nach ja, da ja nur die Pseudo-OPS für den PsychPV-Bereich vorgeschrieben sind. Erfülle ich aber z.B. die Voraussetzung für die Regelbehandlung nicht, weil ich z.B. keine multidisziplinäre Teambesprechung mit Dokumentation durchführe, kann ich ja auch nicht den Kode für die 0 TE setzen, also eben gar keinen Kode.
    - Wenn dem so ist (s.o.): Wie ist die Regelung bezüglich der 7-Tages-Abstände? Beispiel: Ich habe zunächst Kodes aus der Regelbehandlung gesetzt. Dann fällt in einer Woche am Donnerstag das Team aus - ich darf also keinen Kode für den 7-Tages-Zeitraum setzen. Das Team hole ich am Montag der nächsten Woche nach. Nach meinem Verständnis darf ich dann ab Montag wieder einen Regelbehandlungskode setzen (der muß ja immer an den Anfang des Zeitraumes gesetzt werden). Es können also Tage entstehen, auf denen kein Regelbehandlungskode liegt. So wie ich das verstehe, gilt der (maximal) 7-Tages-Rhythmus nur, wenn man einen Kode aus dem Regel-/Intensiv-/Usw-Bereich setzt. Nirgends finde ich eine Regelung dafür, wenn ich (zwischenzeitlich) keinen setze. Übersehe ich da was?

    Liebe Kodiergemeinde,
    ich habe eine grundsätzliche Frage: Müssen die §17d-Krankenhäuser auch OPS nach §301 SGBV an die Krankenkassen liefern? Im Gesetzestext finde ich nur etwas zu OPS nach §17b. Welche Sanktionen drohen ggfs. bei Nichtlieferung oder fehlerhafter Lieferung?
    Viele Grüße und vielen Dank