Beiträge von Peter Neubecker

    Hallo Kodiergemeinde,
    habe mir den OPS 2014 angesehen und nun ein paar Fragen zum OPS 9-700. Vielleicht hat jemand von Ihnen ein paar Ideen hierzu?

    1. OPS 9-700 darf nicht datumsgleich mit den Komplexkodes 9-60 - 9-63 angewandt werden?

    2. Während der Tage der 9-700 - Kodierung werden Therapieeinheiten nicht erfasst?

    In den Mindestmerkmalen ist beschrieben:
    •Somatischer Entzug, sofern keine Intensivbehandlung erfolgt

    3. Was bedeutet Intensivbehandlung - der Komplexcode 9-61 ist hiermit nicht gemeint?

    Ich würde mich freuen, hierzu ein paar Antworten lesen zu dürfen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    Hallo Coalitio,
    anhand Ihrer Fragestellung vermute ich, dass der Pat. einen OPS der Form: 9-63x.x zugeordnet bekommen hat.
    Warum ist der Pat. kollabiert? Sie schreiben, die Ärztin habe eine medizinische Intervention durchgeführt. War diese Tätigkeit rein somatischer Natur?

    Der OPS 9-63 beschreibt in der Liste der anerkannten TE u.a. folgende Kodiermöglichkeit (aus meiner Sicht die einzig Mögliche, wenn überhaupt):
    • somato-psychosomatisches Gespräch

    Sollte die Tätigkeit sich (für mein Verständnis) nur auf rein somatische Intervention beschränken, so wäre aus meiner Sicht die Kodierung einer TE nicht korrekt. Eine Krisenintervention zu kodieren, kommt aufgrund der geringen Dauer ebenfalls nicht in Frage - und auch hier wären die Merkmale, die die Kodierung einer Krise erlauben, nicht erfüllt.

    Sollte der Kollaps jedoch auf Grund eines z.B. dissoziativen Zustandes ausgelöst und entsprechend psychiatrische Interventionen durch die Ärztin erfolgt sein, wäre die Kodierung einer TE aus meiner Sicht gerechtfertigt.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    Hallo Kodiergemeinde,
    nun eine Frage zur P003D. Laut dem mir vorliegenden Definitionshandbuch werden für die Anrechnung der P003(A, B, C) Mindeststunden bei einer Mindestbetreuung von 6 Stunden pro Tag verlangt, damit diese PEPPs gültig sind (mehr als 300, 150, 100 Stunden in Summe).

    Für die P003D kann ich eine vergleichbare Angabe im Handbuch nicht finden.

    Weiß hier jemand Rat?

    Für entsprechende Auskünfte möchte ich mich schon im Vorfeld bedanken.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    Hier nun ein Update:

    Lt. heutiger Auskunft beim DIMDI ist die Einteilung 1/12 TE der grundlätzlichen Systematik des OPS geschuldet, rechtfertigt jedoch nicht die Kodierung von 1/12 TE / Tag. Sollte der Kode Verwendung finden, so ist darauf zu achten, dass min. 3/7 TE pro Tag kodiert werden.
    Pragmatisch bedeutet dies für mich, dass pro Tag min. 1/2 TE durchgeführt worden sein muss.

    Freundlichste Grüße an alle Interessierten
    Peter Neubecker

    Hallo B. Gohr,
    vielen Dank für die prompte Antwort. Jedoch habe ich hierzu folgende Überlegungen angestellt.

    Lt. OPS 2012 steht hierzu im Katalog:

    Bei Erfassungszeiträumen von weniger als 1 Woche (z. B. wegen Entlassung)
    können die 3 Therapieeinheiten auch anteilig erbracht werden,...

    Dieser Text ist ebenfalls in unveränderter Form im OPS 2013 zu finden.

    Wollte ich nun anteilige TE (z.B. vorzeitiger Wochenabbruch wg. Entlassung) kodieren, wäre doch die kleinste kodierbare Einheit 3/7 (TE) und somit deutlich mehr als 1/12?

    Sollte die Kodebeschreibung dann folgerichtig nicht eher lauten?

    9-624.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 3/7 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche bzw. Wochenanteil


    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

    Hallo Kodiergemeinde,

    hier nun ein für mich nicht erklärliches Phänomen im OPS 2013. Es wäre super, wenn ich hier diesbezüglich Aufklärung erfahren dürfte.

    In den Mindestmerkmalen des OPS 9-624 (Psychotherapeutische Komplexbehandlung) steht (Auszug):

    Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische

    Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen......
    Jedoch wird weiter unten der Kode 9-624.0 als Kodiermöglichkeit angegeben.

    9-624.0 Psychotherapeutische Komplexbehandlung mit 1/12 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche


    Für mein Verständnis ist 1/12 deutlich weniger als 3 (TE).

    Hat hierzu jemand eine Erklärung für mich?

    Vielen Dank für eure Aufklärung.

    Grüße
    Peter Neubecker

    Zu Ihrer Frage: Wie verfahren Sie dann aber z. B. mit den diversen Ausprägungen der Suizidalität? Die werden in Punkt 4 ja gar nicht beschrieben.

    Auch bei dieser Frage würde ich wie im vorherigen Threat beschrieben verfahren. Um eine (aus meiner Sicht) konkrete Lösung anbieten zu können, ist Ihre Frage jedoch zu allgemein gehalten - dennoch möchte ich versuchen, ein paar Punkte im Bereich "Psychisch begründeter Aufwand" zu vergeben.

    Sehen wir uns zunächst die Regeln zur Anwendung der Skala an:
    Hier möchte ich mich orientieren an den Punkten 2, 3, 4 - und zwar genau dieser Reihenfolge.

    Nun schauen wir auf die Fallbeispiele (ich gehe davon aus, wir haben die selben Beispiele vorliegen):

    Für mich in Frage kommen die Beispiele:

    1. Gerontopsychiatrie - 75-j. Mann nach schwerem SV durch Erhängen....
    2. Psychotherapie - Eine 28-j. Patientin mit emotional-instabiler Persönlichkeitstörung....
    3. Psychotherapie - Ein 30-j. Patient mit Impulskontrollstörung droht immer ....
    4. Psychosom. Medizin - Ein Patient ist durch eine Störung der Verantwortungsübernahme ....
    5. Psychosom. Medizin - Ein Patient bringt sich durch eine Störung der Impulssteuerung, der Affekttoleranz ....

    All diesen Beispielen ist eine Selbstverletzung gemein.
    Blicken wir nun in Beispiel 1 auf den Bereich Suicidalität (alle anderen Aspekte werden nicht beachtet) mit dem Ziel: reduzieren, abstrahieren und interpretieren.

    zu 1 (alle Items stammen aus dem Beispielfall).
    • Pat. nach schweren SV d. Erhängen - für mein Verständnis ein durchaus ernstzunehmender Versuch; Pat. muss u.U. regelmäßig gesichtet werden, Absprachen bezügl. Ausgang und Kontaktaufnahme müssen getroffen werden, regelmäßige Überprüfung der Befindlichkeit ist von Nöten.
    • Pat. ist psychomot. unruhig u. getrieben - Pat. läuft unsteht über Station, ist außerstande, sich zu konzentrieren, eine Entspannung scheint schwer möglich, Pat. muss von Seiten des Personals wiederholt begrenzt und u.U. von Mitpat. abgeschirmt werden, erhält u.U. mehrfach am Tag sedierende Bed.-Med., je nach Erregungszustand Störung des T/N-Rhythmus.
    • Pat. muss zu Aktivitäten motiviert werden - auch dies ein bekanntes Bild. Pat. benötigt wiederholte Ansprache und Begleitung.
    • Med.-Einnahme muss erläutert und kontrolliert werden - mangelnder Selbstwert und Hoffnungslosigkeit des Pat. veranlassen das PP zu regelmäßigen und häufigen Gesprächskontakten in Bezug auf seine Medikation.
    • Regelmäßige Deeskalationsgespräche bei erneuten suicidalen Impulsen - auch dies ist nichts Außergewöhnliches und (quasi) Standard bei Suicidalität.

    Solange kein erneuter SV während des stationären Setting duchgeführt wird, bekäme dieser Patient im Bereich "Psychisch begründeter Aufwand" -> 3 Punkte

    Nun ein Blick auf - Psychisch bedingter merkmalsbezogener Aufwand
    Es bliebe bei 3 Punkten, wenn ich mich hier überwiegend im "Deutlich erhöhten" Bereich bewege.
    5 Punkte würde ich dagegen vergeben, wenn ich mich überwiegend auf der "Stark erhöhten" Seite bewege.

    "Automatisch" wären ebenfalls 5 Punkte erreicht, wenn der Pat. während des Settings einen SV durchführt, da dieser einen deutlich erhöhten Aufwand verursachen würde, wie z.B. Fixierung, Ausgangssperre o. ausgang in Begleitung, permanente Begleitung oder Sichtung auf Station, Abstimmungsbedarf im Team etc.

    Ich hoffe, Ihre Frage in ausreichendem Maße beantwortet zu haben.

    Grüße
    Peter Neubecker

    Für unsere Klinik haben wir folgende Definition getroffen, um das Modell umzusetzen. In beiden Punkten (4 & 5) sind Beispiele (Fälle & Merkmalsaufwände) formuliert für deutlichen und stark erhöhten Aufwand.

    Um eine Einstufung vornehmen zu können, werden zunächst die Gegebenheiten des einzustufenden Patienten mit den Fallbeispielen verglichen. Hierbei spielt der Bereich (A, S, G, Pth, Psom) eine nur untergeordnete Rolle, da die aufgeführten Fälle innerhalb unserer Klinik in jedem Bereich auftreten können.
    Für mein Verständnis zeigen die Fallbeispiele Tendenzen an. Schwerpunkt sollte also nicht das Alter, Geschlecht oder die genannte Diagnose, sondern das dargebotene klinische Bild sein. Sollte der einzustufende Patient mit dem durch sein Funktionsniveau verursachten Aufwand tendenziell in eines oder mehrere dieser Beispiele gleichen Punktwertes fallen, so wird der diesen Beispielen folgende Punktwert gewählt. Zeigt der einzustufende Patient in Teilbereichen jedoch Muster, die in unterschiedlich bewertete Beispielfälle fallen, so werden zusätzlich die Aufwand verursachenden Merkmale zu Rate gezogen. Sollte sich auch hier eine Tendenz entwickeln, die keinen eindeutigen Punktwert als Ergebnis produziert, so wäre der niedrigere Punktwert als Einstufung zu wählen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Neubecker

    Guten Morgen Jorge,

    in der Tat reden wir vom Gleichen.

    Da in der tägl. BI ab 2013 drei Bereiche definiert sind, verstehe ich die Definition folgendermaßen:
    Drei Bereiche (Psy, Som, Soz) - bei keinem erhöhten Aufwand -> 3 x 1 Punkt,
    somit min. pro Tag = 3 Punkte.
    Sollten alle drei Bereiche starken Aufwand erfordern, ergeben sich somit max. 13 Punkte (5, 5, 3) pro Tag, so dass sich mathematisch eine Spreizung des Aufwandes von 10 Punkten pro Tag ergeben würde. Analog kann somit ein Aufwand in 10%-Schritten pro Tag abgebildet werden.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker