Zu Ihrer Frage: Wie verfahren Sie dann aber z. B. mit den diversen Ausprägungen der Suizidalität? Die werden in Punkt 4 ja gar nicht beschrieben.
Auch bei dieser Frage würde ich wie im vorherigen Threat beschrieben verfahren. Um eine (aus meiner Sicht) konkrete Lösung anbieten zu können, ist Ihre Frage jedoch zu allgemein gehalten - dennoch möchte ich versuchen, ein paar Punkte im Bereich "Psychisch begründeter Aufwand" zu vergeben.
Sehen wir uns zunächst die Regeln zur Anwendung der Skala an:
Hier möchte ich mich orientieren an den Punkten 2, 3, 4 - und zwar genau dieser Reihenfolge.
Nun schauen wir auf die Fallbeispiele (ich gehe davon aus, wir haben die selben Beispiele vorliegen):
Für mich in Frage kommen die Beispiele:
1. Gerontopsychiatrie - 75-j. Mann nach schwerem SV durch Erhängen....
2. Psychotherapie - Eine 28-j. Patientin mit emotional-instabiler Persönlichkeitstörung....
3. Psychotherapie - Ein 30-j. Patient mit Impulskontrollstörung droht immer ....
4. Psychosom. Medizin - Ein Patient ist durch eine Störung der Verantwortungsübernahme ....
5. Psychosom. Medizin - Ein Patient bringt sich durch eine Störung der Impulssteuerung, der Affekttoleranz ....
All diesen Beispielen ist eine Selbstverletzung gemein.
Blicken wir nun in Beispiel 1 auf den Bereich Suicidalität (alle anderen Aspekte werden nicht beachtet) mit dem Ziel: reduzieren, abstrahieren und interpretieren.
zu 1 (alle Items stammen aus dem Beispielfall).
• Pat. nach schweren SV d. Erhängen - für mein Verständnis ein durchaus ernstzunehmender Versuch; Pat. muss u.U. regelmäßig gesichtet werden, Absprachen bezügl. Ausgang und Kontaktaufnahme müssen getroffen werden, regelmäßige Überprüfung der Befindlichkeit ist von Nöten.
• Pat. ist psychomot. unruhig u. getrieben - Pat. läuft unsteht über Station, ist außerstande, sich zu konzentrieren, eine Entspannung scheint schwer möglich, Pat. muss von Seiten des Personals wiederholt begrenzt und u.U. von Mitpat. abgeschirmt werden, erhält u.U. mehrfach am Tag sedierende Bed.-Med., je nach Erregungszustand Störung des T/N-Rhythmus.
• Pat. muss zu Aktivitäten motiviert werden - auch dies ein bekanntes Bild. Pat. benötigt wiederholte Ansprache und Begleitung.
• Med.-Einnahme muss erläutert und kontrolliert werden - mangelnder Selbstwert und Hoffnungslosigkeit des Pat. veranlassen das PP zu regelmäßigen und häufigen Gesprächskontakten in Bezug auf seine Medikation.
• Regelmäßige Deeskalationsgespräche bei erneuten suicidalen Impulsen - auch dies ist nichts Außergewöhnliches und (quasi) Standard bei Suicidalität.
Solange kein erneuter SV während des stationären Setting duchgeführt wird, bekäme dieser Patient im Bereich "Psychisch begründeter Aufwand" -> 3 Punkte
Nun ein Blick auf - Psychisch bedingter merkmalsbezogener Aufwand
Es bliebe bei 3 Punkten, wenn ich mich hier überwiegend im "Deutlich erhöhten" Bereich bewege.
5 Punkte würde ich dagegen vergeben, wenn ich mich überwiegend auf der "Stark erhöhten" Seite bewege.
"Automatisch" wären ebenfalls 5 Punkte erreicht, wenn der Pat. während des Settings einen SV durchführt, da dieser einen deutlich erhöhten Aufwand verursachen würde, wie z.B. Fixierung, Ausgangssperre o. ausgang in Begleitung, permanente Begleitung oder Sichtung auf Station, Abstimmungsbedarf im Team etc.
Ich hoffe, Ihre Frage in ausreichendem Maße beantwortet zu haben.
Grüße
Peter Neubecker