Beiträge von Mark Schmitz

    Hallo,

    um hierzu etwas speziell sagen zu können wäre es wichtig zu wissen, wie denn die Vergütung zuvor geregelt war?

    Die Vereinbarung von tagesbezogenen Entgelten nach §6 KHEntgG in Kombination mit Zusatzentgelten ist durvhaus übliche Praxis. Wichtig und vor allem maßgeblich (auch vor der Schiedsstelle, wenn die Kalkulation nicht substantiiert von den Kostenträgern bestritten werden kann)bei der Preisfindung hierbei ist allerdings Ihre eigene Kalkulation dieser teilstationren Entgelte. Vergleichspreisen kann allenfalls eine Orientierungsbedeutung zukommen, da diese meist historisch gewachsen (meistens aus den alten tagesgleichen Pflegesätzen abgeleitet wurden) sind und die Kostenstruktur der einzelnen Einrichtungen auch nicht homogen sein dürfte (Ansonsten hätte das InEK dies ja ggf. bei vorliegen von ausreichend Kalkulationsdaten kalkulieren konnen).


    Freundliche Grüße


    Mark Schmitz

    ctw Caritas Trägergesellschaft West gGmbh

    Pflegesatz-/Entgeltverhandlung - Kfm. Controlling


    Hallo,


    zum Thema Ausgleichsfähigkeit (Zahlbetragsausgleich) kann ich (und im übrigen auch die DKG) Ihre Rechtsposition nicht bestätigen. Vielmehr wird von der Krankenhausseite die Position vertreten, dass ein Zahlbetragsausgleich bei den NUBs durchzuführen ist. Ansonsten würden den erbrachten Leistungen (vor dem Datum der Vereinbarung) keine Vergütung gegenüberstehen. Diese Ausgleichsfähigkeit wurde z.B. von der Schiedsstelle Hamburg bestätigt. Es liegt im Übrigen in diesem Fall auch nicht im Ermessen der Kostenträger, ob für ein NUB-Entgelt ein Zahlbetragsausgleich durchzuführen ist.

    Freundliche Grüße

    Mark Schmitz

    Caritas Trägergesellschaft West gGmbH

    Pflegesatz-/ Entgeltverhandlungen - Kfm. Controlling