Hallo,
um hierzu etwas speziell sagen zu können wäre es wichtig zu wissen, wie denn die Vergütung zuvor geregelt war?
Die Vereinbarung von tagesbezogenen Entgelten nach §6 KHEntgG in Kombination mit Zusatzentgelten ist durvhaus übliche Praxis. Wichtig und vor allem maßgeblich (auch vor der Schiedsstelle, wenn die Kalkulation nicht substantiiert von den Kostenträgern bestritten werden kann)bei der Preisfindung hierbei ist allerdings Ihre eigene Kalkulation dieser teilstationren Entgelte. Vergleichspreisen kann allenfalls eine Orientierungsbedeutung zukommen, da diese meist historisch gewachsen (meistens aus den alten tagesgleichen Pflegesätzen abgeleitet wurden) sind und die Kostenstruktur der einzelnen Einrichtungen auch nicht homogen sein dürfte (Ansonsten hätte das InEK dies ja ggf. bei vorliegen von ausreichend Kalkulationsdaten kalkulieren konnen).
Freundliche Grüße
Mark Schmitz
ctw Caritas Trägergesellschaft West gGmbh
Pflegesatz-/Entgeltverhandlung - Kfm. Controlling