....auch noch einmal Hallo zusammen, Danke für die Antworten! Das ist doch jetzt eine klare Aussage!
Gruß
B.Pf
....auch noch einmal Hallo zusammen, Danke für die Antworten! Das ist doch jetzt eine klare Aussage!
Gruß
B.Pf
Hallo und Danke für die Antworten, genau das hab ich mir gedacht. Es ist wahrscheinlich Auslegungssache. Eigentlich war/bin ich der gleichen Meinung wie Herr Gohr. Hier werden die Leistungen nach der durchführenden Berufsgruppe erfasst und kodiert. Akupunktur gehört hier zu den Entspannungsverfahren.
Gruß
B.Pf
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Kodierung. Wenn z. B. Autogenes Training oder Akupunktur als Gruppentherapie von einem Arzt oder Psychologen durchgeführt wurde, kann das dann als erbrachte Leistung von einem Arzt (9-630.x oder 9-605.x) bzw. Psychologen (9-631.x oder 9-605.x) kodiert werden? Weil in den Mindestmerkmalen OPS Version 2012 diese Entspannungsverfahren doch zu den angewandten Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen zählen.
Danke im Voraus
Gruß
B.Pf