Hallo lieber Kollege,
Nach der FPV 2012 sind alle Fälle bei Verlegung und Rückverlegung, die aus dem anderen Krankenhaus A kommen, zusammenzuführen (FPV2012 §3 Abs. 3 Satz 1).
herzliche Grüße mit Trauer, ob der Nachricht.
Dr. med. Jörg Berger
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