Beiträge von Anyway

    Hallo stefalex,

    ist doch formal alles korrekt gelaufen, wenn die ersten beiden Tage das Intensivmerkmal gesetzt wurde.

    Allerdings - rein praktisch würden mir einige Patienten ins Gesicht springen, wenn sie über 48 Stunden insbesondere nachts stündlich zur RR-Kontrolle geweckt würden...

    Runge-Durst: Ein Diabetiker wird immer mit einem erhöhten BZ reagieren, sobald er kein Antidiebetikum erhält. Im Suchtbereich darf man gerne erst einmal abwarten, ob sich überhaupt Entzugssymptome zeigen, bevor Distra oder Benzos fest verordnet werden - manchmal geht´s nämlich auch ohne. Daher meine (wie ich finde berechtigte) Frage, worin denn die Vitalgefährdung besteht, wenn prophylaktisch mit Entzugsmedikation gearbeitet wird.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Stefalex,

    wenn tatsächlich alle Patienten im halbstündigen Abstand messbar überwacht werden (über welchen Zeitraum eigentlich?), kann man dieses Intensivmerkmal als erfüllt ansehen, denn laut OPS Version ist das Merkmal erfüllt "wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt".

    Ansonsten wäre ich da mehr auf der Seite des Chefcontrollers, denn worin besteht eigentlich die Vitalgefährdung? Oder handelt es nur tatsächlich nur um eine potentielle Gefährdung? Und worin besteht eine Vitalgefährdung bei einem Patienten, der noch nicht einmal Entzugssymptome zeigt??? Erhalten die Patienten in Ihrer Klinik Entzugsmedikamente prophylaktisch???
    In unserem Haus wird dieses Merkmal eigentlich ausschließlich bei deliranten/prädeliranten Patienten eingesetzt, bestenfalls noch bei einer engmaschigen Vitalzeichen- und Vigilanzkontrolle (mind. stündliche Messungen über mind. 12 Stunden) - was aber ausgesprochen selten vorkommt. Bei einer anderen vitalen Gefährdung würden wir den Patienten vermutlich ohnehin in eine somatische Klinik verlegen.

    Keine Ahnung was richtig ist, aber zur Meinungsfindung gibt´s ja dieses Forum ;)

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo,

    da muss der Sachbearbeiter aber schon seeehr großzügig sein...

    Ich kann mir vorstellen, einen Posten für "außerordentlich teure somatische Medikamente" bei den kommenden Budgetverhandlungen mit zu berücksichtigen - und zwar ausdrücklich nicht auf einen Wirkstoff beschränkt, denn oft kennt man diese ja ohnehin nicht im Vorhinein.
    Gleiches könnte übrigens für "interkurrente Behandlungen" gelten.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Armada66,

    in den Kassen sitzt selten die Fachkompetenz...insofern interessiert erst einmal herzlich wenig, was "die Kasse" sagt.

    Man könnte dort mal fragen, warum eine Opiatsubstitution wohl stattfinden soll, wenn keine Abhängigkeit (bzw. Abhängigkeitssyndrom) vorliegt.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo GW,

    ich bin nach wie vor der Ansicht, dass der Spielraum zwischen "schwammig" und "trennscharf" noch längst nicht ausgereizt ist - auch wenn ich Ihnen darin Recht gebe, dass wir letzteres nie wirklich erreichen werden. Aber je präziser die Formulierungen der OPS-Kodes, umso sicherer wird der Umgang damit für beide Seiten. Die Bandbreite der Auslegungsmöglichkeiten wird immer da sein, scheint mir aber derzeit unnötig groß.

    Als Folge davon explodiert die Anzahl der MDK-Fälle und damit die Kosten für deren Verwaltung und Bearbeitung. Das kann und darf nicht im Sinne eines neuen Entgeltsystems sein denn dies führt zu einer Kostenverschiebung in den Krankenhäusern weg von der Arbeit am Patienten hin zur Verwaltung.

    Entschuldigung für den kleinen Abschweifer - eigentlich geht es bei diesem Thread ja um den OPS 9-647....

    Allseits schöne Grüße
    Anyway

    Hallo Paliperidon,

    folgt man der von Ihnen dargestellten Argumentation des MDK, dann wären dann automatisch bei einem fixierten Patienten also auch die Merkmale "akute Selbstgefährdung" und "akute Fremdgefährdung" grundsätzlich nicht mehr gegeben ??? Diese Logik würde ich dann aber mal freundlich hinterfragen !!!

    Auch wir erhalten zuweilen MDK-Gutachten mit ähnlich däml... seltsamen Argumentationen, auf die wir konsequent mit Gegendarstellungen und notfalls einer Klage reagieren.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo DRG-Held,
    durch unsere zugegebenermaßen restriktive Auslegung des 9-647, bei der eine Unterbrechung durch jeden Tag stattfindet, an dem keine suchtspezifische Gruppen- oder Einzelleistung erfolgt (beispielsweise häufig am Wochenende), haben wir diesbezüglich noch niemals Probleme mit dem MDK feststellen können.

    Allerdings ist auch dies wieder einmal ein Beispiel dafür, dass eine präzisere Formulierung dem gesamten PEPP-System gut stände und spätestens zum Beginn der "heissen Phase" überfällig wird!

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo psychodoc,

    für Patienten, die nach PEPP 2016 abzurechnen sind wird es in Bälde ein Definitionshandbuch PEPP 2016 geben. => http://www.g-drg.de/cms/Aktuelles/…PP-Version_2016

    Obwohl es jährliche Veränderungen im PEPP gibt sollte man ja z.B. für Budgetverhandlungen oder andere statistische Fragestellungen in der Lage sein, die alten Fälle aus 2014 bzw. 2015 nach den neuen Kriterien groupen zu können um eine vernünftige Datengrundlage zu haben. Die Definitionshandbücher 2014-2016 und 2015-2016 stellen die Berechnungslogik solcher Übergangsgrouper dar.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo ck-pku,

    natürlich haben Sie recht - mein Satz war rein provokativ, weil diese von mir zitierte schwammige Bemerkung in §4 Absatz 2 der PsychPV eben mal gerne in die von Ihnen zurecht bemängelte nicht sachdienliche Beliebigkeit ausartet. Ich bin mir nämlich fast sicher, dass es kaum Häuser mit abweichenden Vereinbarungen gemäß § 4 Absatz 3 der PsychPV gibt, dass aber die Vorgehensweise der Erfassung in den Häusern trotzdem deutlich divergiert (s.o) - und das ist eben nicht im Sinne der an und für sich wichtigen und notwendigen PsychPV.
    Unser Haus ermittelt übrigens tatsächlich stichtags- und minutengenau (23:59 Uhr) ohne Gesamtschau.

    Auch Ihnen ein schönes Wochenende.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo bazhille,

    Ihre Variante der Einstufung zum Stichtag ist vom gesunden Menschenverstand her eigentlich unlogisch.

    Wie sieht denn die "Gesamtschau" bei einem Patienten aus, der erst seit einem Tag einliegt? Und wie sieht sie aus bei einem Patienten, der seit 5 Wochen einliegt, dabei in der ersten Woche das Kriterium "Intensiv" erfüllte und danach nicht mehr? Wird der durchgehend in Intensiv oder in Regel eingestuft??? Wozu brauche ich dann noch einen Stichtag?
    Mit dieser Logik würde ich dann auch die Patientenzahlen des Stichtages auf das langjährige Mittel anpassen.

    Allerdings ist §4 Absatz 2 der PsychPV auch tatsächlich recht schwammig verfasst: "...auf der Grundlage von vier Stichtagserhebungen; dabei ist die durchschnittliche Belegung der Einrichtung mit krankenhausbehandlungsbedürftigen Patienten sowie die Entwicklung im nächsten Pflegesatzzeitraum zu berücksichtigen."

    Also macht´s einfach jeder so, wie er mag...

    Schöne Grüße
    Anyway