Beiträge von Anyway

    Hallo Elsa,

    laut Kodierrichtlinie (PD008) => blöde Smileys: PeDeNullNullAcht! - ist bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus der Verlegungsgrund als Verdachtsdiagnose zu kodieren - und das wäre dann für diesen Fall die Hauptdiagnose!

    Wird das woanders anders gehandhabt???

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo allerseits,

    in einem aktuellen Fall musste ein Pat. (F20.0) mit einer Verweildauer von bisher 41 Tagen aufgrund einer C²-Intoxikation in eine somatische Klinik verlegt werden. Nach meinem Verständnis der Kodierrichtlinien müsste nun die Hauptdiagnose bei Entlassung eine F10.0 statt F20.0 sein (obwohl die bisherige Behandlung eine rein antipsychotische war).

    Durch die hierdurch veränderte Eingruppierung nach PA02B statt PA03B vermindert sich die Gesamtvergütung des Falles damit um knapp 10%.... ein für das Krankenhaus durchaus teurer "Ausrutscher" des Patienten!

    Hallo Hankey,

    abgesehen von der (psychosomatisch-)psychotherapeutischen Komplexbehandlung spielen die TE tatsächlich keine nennenswerte Rolle - übrigens auch nicht in der Funktion Intensivbehandlung ab 3 Merkmalen!

    Eine komplizierende Konstellation hängt je nach Diagnose mit Faktoren wie erhöhtem Betreuungsaufwand, Intensivbehandlung ab 3 Merkmalen, Alter > 65 Jahre und sog. komplizierenden somatischen und/oder psychiatrischen Nebendiagnosen zusammen... zuweilen sogar mit speziellen Hauptdiagnosen.

    Das alles ist aber nicht mal eben so schnell und einfach zu beantwortenen - dafür ist die Sache a bisserl zu komplex, und nur nach intensivem Studium im Definitionshandbuch nachvollziehbar!

    Schöne Grüße
    Anyway

    Das große Problem liegt meines Erachtens in der Tatsache, dass in zahlreichen Verbänden und den Kliniken selbst die wesentlichsten Entscheidungen zum Thema PEPP von Menschen getroffen werden, die sich am wenigsten damit auskennen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Ein "Weiter so wie bisher" kann und wird es in der Psychiatrie/Psychosomatik nicht geben. Bei allen Schwächen des neuen Entgeltsystems birgt die Umstellung auch Chancen für Verbesserungen der Behandlungsqualität - und sei es nur, dass man gezwungen wird, sich mit Behandlungsstrukturen und -konzepten auseinanderzusetzen.
    Ich halte es jedenfalls für sinnvoller, seine Energie für konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des neuen Systems zu verwenden als einen Kampf gegen Windmühlen zu führen, der letztendlich keiner Seite dienlich sein wird!

    NuxVomica,

    auch wenn es etwas haarspalterisch klingt und eigentlich (fast) ohne Bedeutung ist:

    OPS unterscheidet nach den Berufsgruppen Ärzte, Psychologen, Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Krankenpfleger je nach Tätigkeit sowohl zu der einen als auch zu der anderen Berufsgruppe zählen (zumal sie explizit bei den Pflegefachpersonen aufgezählt werden).
    Das InEK würde uns als Kalkulationshaus sofort mit ihren Plausibilitätsprogrammen eine Fehlermeldung geben, wenn an einem Tag eine Leistung für Spezialtherapeuten eingetragen wurde, wenn diese durch eine Pflegekraft erfolgte.

    Nicht die Tätigkeit ist für die Zuordnung zu einer der genannten Berufsgruppen entscheidend, sondern die Ausbildung.

    Allseits schöne Grüße
    Anyway

    Hallo transpore,

    schön, dass wieder einmal ein wenig Aktivität im Forum herrscht.

    Solange die TE (meiner Meinung nach zurecht) in der Psychiatrie so gut wie keine entgeltrelevante Rolle spielen, mache ich mir derzeit grundsätzlich nicht allzu viele Gedanken und greife nur in extremen Fällen (Kaffeekränzchen etc.) regulierend ein. Trotzdem werde ich mal auf Ihre Fragen so antworten, wie ich es für unser Haus sehe - andere Sichtweisen sind möglich!

    zu 1) Da es doch auch um personalintensive Arbeit gehen sollte, würde ich hier großzügig sein und halte es nebenbei bemerkt für eine positive Würdigung der Pflegekräfte, die Ihre Leistung als solche eintragen dürfen. Wir haben in unserem Hause die Leistung "Ganzwaschung", die übrigens nicht nur auf der Gerontostation eingesetzt wird. Sollte es klarere Vorgaben und eine Entgeltrelevanz geben, würden wir entsprechend unsere Leistungen angleichen.

    zu 2) Die Berufsgruppen der Spezialtherapeuten sind klar defininiert und weder Gärtner noch Krankenpfleger gehören dazu - unabhängig von Inhalt und Form der Therapie! Letztendlich werden die TE doch ohnehin zusammengefasst - also warum nicht gleich als Pflege-TE eintragen???

    zu 3) Bei dem personellen Aufwand würde ich bei entsprechender Dokumentation (!) diese Stationsrunde als TE rechnen. Gerade in der Psychiatrie geht es doch auch um Patientenbeobachtung. Neben dem Organisatorischen sprechen die Patienten ja auch über sich und stellen sich dar. Dabei geht es i.d.R. nicht nur um das, was sie sagen sondern auch um nonverbale Komponenten (Affekt, Gestik, Mimik etc.). Ich würde als Leistungserbringer jeweils eine Person aus Arzt/Psychologe und Spezialtherapeut/Pflege eintragen. Da es sich um eine "normale" Gruppengröße handelt, können ohnehin nicht mehr als zwei Leistungserbringer erfasst werden...
    ...und "abrechnen" kann man TE ohnehin nicht (s.o.) ;)

    Schöne Grüße
    Anyway

    Kernpunkt ist aber: In diesem Fall sind die Substanzen bekannt (Alkohol akuter Entzug, Opioide werden substituiert), deswegen keine F19 sondern F10 und F12.

    Dazu fischen wir als Außenstehende zu sehr im Trüben. Was zum Beispiel, wenn es einen zusätzlichen wie immer gearteten Mißbrauch (vielleicht sogar Abhängigkeit) von Cannabis, Benzos, Kokain oder was auch immer gibt. Die ND "Polytoxikomanie" im Brief könnte das durchaus vermuten lassen - insofern werden wir hier nicht klären können, welche ND wirklich richtig ist ohne den Pat. zu kennen.

    "kaltsonnige" Grüße
    Anyway

    Es gilt immer noch die Stelle hinter den Punkten zu beachten!

    Polytoxikomanie bezeichnet strenggenommen nichts anderes als den Konsum mehrere psychotropher Substanzen über einen längeren Zeitraum. Dabei geht es nicht nur um Intoxikationen und Abhängigkeiten, sondern auch um schädlichen Gebrauch etc.pp. Die im Entlassungsbrief genannte Nebendiagnose "Polytoxikomanie" ist da absolut unspezifisch - will heissen: der Spielraum ist groß.

    F19 sollte dann genommen werden "...wenn nicht entschieden werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat... wenn nur eine oder keine der konsumierten
    Substanzen nicht sicher zu identifizieren oder unbekannt sind..." Als Störung wäre dann die besagte Stelle hinter dem Punkt gemeint, so dass es meiner Meinung nach in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten gäbe.

    Abgesehen davon würde ich aber auf jeden Fall noch die Z51.83 mit verschlüsseln.

    Gruß
    Anyway

    Hallo codierfee,

    es geht doch in erster Linie darum, von welchen Substanzen eine Abhängigkeit besteht. Ist es eindeutig, dass es keine weiteren Abhängigkeiten gibt, dann könnte man F10.2 und F11.2 durchaus nehmen. Gibt es Konsum von weiteren Substanzen, wäre F19.x besser, wobei es zuweilen schwierig ist, Abhängigkeit und schädlichen Gebrauch auseinander zu halten.

    Ich wähle die F19 immer dann, wenn so viele Substanzen im Spiel sind, dass ich "den Überblick verliere" oder wenn unklar ist, wovon tatächlich eine Abhängigkeit besteht.

    Den Unterschied halte ich aber bei Nebendiagnosen derzeit noch nicht für so gravierend, dass ich mir da allzu viele Gedanken zu machen würde...wink.png

    Schöne Grüße
    Anyway

    Hallo B.Gohr,

    danke für die schnelle Antwort, aber:

    * wäre dann ein Essen unter Aufsicht auch dann ein Intensivmerkmal, wenn die Zeitdauer unter 1 bzw. 2 Std. bleibt (danach wäre es ja ohnehin ein sog. erhöhter Betreuungsaufwand und bedürfte keiner gesonderten Bemerkung im OPS-Verzeichnis)???

    * und mit "anderen Berufsgruppen" sind dann ja wohl z.B. Fachtherapeuten, Sozialarbeiter etc. gemeint; Ärzte, Psychologen, Pflege und Erzieher werden ja bereits im Satz vorher genannt.

    Nochmal :

    Zitat

    "(1)Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und (2)zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. (3)Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bie stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung"

    Präzisierung des Beispiels: Ein Ergotherapeut betreut ein Essen unter Aufsicht bei 2 essgestörten Patienten über 45 Minuten - ist dann bereits Satz (3) erfüllt? Und damit auch das unter (2) geforderte Merkmal?
    Ich stehe immer noch...

    • confused.png


    Gruß
    Anyway

    ...auf welche Gedanken einen dieses Forum doch bringen kann....

    Ich habe mich nun entschlossen, dass Thema "Intensivbehandlung KJPP" mal offensiv anzugehen und für die betreffenden Behandler ein Merkblatt mit der "Übersetzung" des 9-67 zu gestalten.
    Obwohl schon häufig genug (über-) lesen bleibe ich dabei an dem zweiten Teil des von OPS-Tine bereits erwähnten Passus hängen:

    Zitat

    „Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung.“

    Sorry - kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen und mir am besten ein konkretes Beispiel für ein solches Therapieverfahren einer anderen Berufsgruppe nennen (unter Beachtung der Hinweise in der Klammer) ?( Vielleicht stehe ich ja auch nur auf dem Schlauch und jemand schubst mich runter...

    Vielen Dank schon mal im voraus
    Anyway