Beiträge von Anyway

    Zitat

    ...der GKV Spitzenverband hat soeben darüber informiert, dass er bei der Auswertung der MD Prüfergebnisse aus dem III. Quartal 2021 zu Fehlern gekommen ist die nun korrigiert wurden. Für einige Kliniken resultieren daraus veränderte Prüfquotengruppen für das 1. Quartal 2022... (DGfM-Sondernewsletter von heute)

    Das von den Kassen wohl nicht bewusst, aber eher regelmässig falsche Daten geliefert werden, war ja ohnehin ein offenes Geheimnis. Dabei liegt die Lösung des Problems doch auf der Hand: Ebenso wie bei der Anzahl der Schlussrechnungen wird auch die neuerdings aufgelistete Anzahl der durch die Leistungsentscheidung abgeschlossenen MD-Prüfungen sowie die Summe der Schlussrechnungen, bei denen durch die MD-Prüfung der Abrechnungsbetrag nicht minderungsfähig ist, nach Kassen aufgegliedert. Das wäre mal eine echte Transparenz und man wüsste sofort, wo ein Fehler entstanden ist. Ist diese Lösung für deutsche Verhältnisse zu einfach? In der Vorweihnachtszeit sind Wünsche erlaubt...

    Im Moment bleibt jedenfalls trotz der filigranen Änderung die Blackbox eine Blackbox...

    ...und dieses Mal zusätzlich mit der Anzahl der gemeldeten abgeschlossenen MD-Prüfungen sowie der Anzahl der Prüfungen ohne Minderung des Abrechnungsbetrages.

    Das ist schon mal ein erster kleiner Schritt zu mehr Transparenz. Ohne dass es hier aber wie bei den Schlussrechnungen eine Aufschlüsselung von Meldungen der einzelnen Kassen gibt, kann man aber weiterhin die regelmässig falschen Zahlen nicht wirklich nachvollziehen...:rolleyes:.

    Wir haben jedenfalls regelmässig Fälle, bei denen die Kassen der GKV stumpf die zuerst übersendeten Schlüssel meldet, selbst wenn diese offensichtlich falsch sind und später korrigiert werden. Dieser Fehler der Kassen kann eine Klinik später teuer zu stehen kommen...

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo FBR,

    es ist nachvollziehbar, dass die KK eine einzige "technische" Aufenthaltsminute nicht als Behandlungstag akzeptiert - ein Gutachter wird dies ebensowenig tun.

    Liegen die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach PsychKG aus Sicht der Behandler nicht mehr vor, kann - nein muss(!) - ein Patient auch entlassen werden. Das Vorliegen einer Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses durch das Gerichtes ist hierfür nicht notwendig. Das Gericht muss aber sehr wohl über die Entlassung informiert werden. Um es etwas überspitzt zu formulieren: Wenn um 14:30 Uhr feststand, dass kein medizinischer Grund für eine Unterbringung nach PsychKG mehr vorlag, könnte man die restliche Zeit des Tages bis zur tatsächlichen Entlassung durchaus als Freiheitsberaubung interpretieren.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo C-3PO,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Bei uns sind es ebenfalls nicht nur kleine Kassen.

    An alle Forianer: Gibt es schon Strategien für den Fall, dass eine solche falsche Weitergabe an die GKV zu einer höheren Prüfquote und Strafzahlungen führt? Dass es zu solchen Szenarien kommen wird, darf Stand heute als sicher angesehen werden. Die Kassen haben in einem sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreit ja nicht allzu viel zu verlieren.

    Wäre es als Klinik nicht sinnvoll, schon zum jetzigen Zeitpunkt eine wie bei den Schlussrechnungen detailliert nach Krankenkassen aufgeschlüsselte Auflistung der an die GKV gemeldeten Fallzahlen zu verlangen, evtl. sogar gerichtlich durchzusetzen? Was, wenn sich dieser Vorgehensweise zahlreiche Kliniken anschließen würden?
    Es wäre zwar schöner, wenn die DKG das regeln könnte, aber darauf wird man sich nicht verlassen können...:(

    Hallo allerseits,

    uns erreichen in diesem Jahr zum wiederholten Male falsche MDK02-Mitteilungen der Kassen. Es kommt z.B. zu Streichungen/Änderungen, die aber nicht zu einer Rechnungsminderung führen. Laut 15. Fortschreibung der §301-Vereinbarung vom 17.04.2018 darf eine MDK02-Meldung nur erfolgen, wenn eine leistungsrechtliche Entscheidung eine Beanstandung der Rechung mit Minderung des Abrechnungsbetrages als Ergebnis hat.

    Die Vergangenheit zeigt, dass selbst nach einer Korrektur durch die Krankenkasse dann diese falsche, aber ältere KAIN-Meldung vermutlich im Rahmen der Quartalsstatisitik zur Berechnung der Prüfquote an die GKV übermittelt wird - jedenfalls haben wir recht eindeutig zu interpretierende Differenzen unserer Daten und der GKV-Daten feststellen müssen. Da diese Falschmeldungen Auswirkungen auf die Prüfquote und ggfs. Strafzahlungen zur Folge haben können würde es mich brennend interessieren, ob solche "Phänomene" auch in anderen Häusern auftauchen und wie damit umgegangen wird.

    Vielen Dank im Voraus für entsprechende Rückmeldungen.

    Schöne Grüße, Anyway

    Hallo Lennart,

    völlig korrekt! Selbstverständlich ist der gesamte zeitlich zusammenhängende Zeitraum einer 1:1-Betreuung zu berücksichtigen, unabhängig davon, welche Person diese wie lange erbracht hat (Hilfskräfte etc. natürlich ausgenommen). Die Mindestdauer von 120 Minuten (im Erwachsenenbereich) ist erst wieder nach einer Unterbrechung der 1:1-Betreuung zu berücksichtigen! Da ist der OPS recht eindeutig und hier gab es in der Vergangenheit auch nie Probleme mit dem MD(K).

    Problematischer ist es mit dem Dokumentationsintervall. Hierüber lässt sich der OPS nämlich überhaupt nicht aus. In den vergangenen Jahren forderte der MD(K) aber immer kürzere Intervalle - bis hin zu einer viertelstündlichen Dokumentation, was aber in der Praxis völlig kontraproduktiv ist. Eine ständige Dokumentation vor der zu betreuenden Person fördert nicht unbedingt den Beziehungsaufbau und sieht nicht nur für wahnhafte Patienten eher nach "Big Brother" aus. Leider sehen einige "Apparatschniks" das aber anders. Gleichwohl: man muss als Klinik nicht unbedingt jeden noch so "offiziellen Schwachsinn" mitmachen...

    Schöne Grüße, Anyway

    @ Hr. Horndasch,

    es ist zwar ausgesprochen schwach, dass man solch wichtigen Infos nicht auf der DKG-Webseite findet, aber zumindest die NKG spricht in ihrer offiziellen Mitteilung vom 28.06. davon, dass die Überarbeitung der PrüfvV von der Schiedsstelle am 22.06. festgesetzt wurde (incl. Anlage der neuen Vereinbarung). Da bibliomedmanager keine aktuellen Links bietet, tippe ich hier auf eine schlecht recherchierte Meldung.

    Schöne Grüße, Anyway

    Edit: der GKV ist mit seiner Webseite aber auch nicht aktueller...:) - ist das alles wirklich so geheim, dass man noch nicht einmal eine Randnotiz dazu veröffentlicht?

    Hallo TiBo,

    zu 1: Ja - das Thema Datenschutz kann man hier tatsächlich getrost vergessen, aber das war ja auch in der Vergangenheit schon so (bei SG-Verfahren mit Begründung durch "Waffengleichheit" aller Parteien). Datenschutz ist ja auch nur dem Buchstaben nach ein superwichtiges Gut...

    zu 2: Auch ja - man darf dann wieder Patientenakten ausdrucken, denn ob es rechtzeitig eine digitale Versandvariante mit den KK geben wird, darf aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit bezweifelt werden.

    Immerhin schön, dass die Kassen jetzt klagen müssen...

    Schöne Grüße, Anyway