Hallo codierfee,
wir sprechen solche Fälle stets einige Wochen vor der Volljährigkeit mit der Kasse ab. Sollte die Behandlung ohnehin nicht mehr lange dauern, sehen die Kassen i.d.R. auch ein, dass eine Verlegung in die Erwachsenenpsychiatrie eher kontraproduktiv ist. Bei einer länger geplante Behandlungsdauer wird das jedoch schwieriger (s.u.).
Die OPS werden übrigens unabhängig vom Alter je nach Fachbereich verschlüsselt.
Grundsätzlich gilt nicht das Aufnahmealter. Streng genommen ist ohne Entwicklungsverzögerung eine zeitnahe Entlassung bzw. ein Fachbereichswechsel in die Erwachsenenpsychiatrie vorzunehmen. Die Behandlungsdauer im jeweiligen Fachbereich entscheidet in diesem Fall darüber, in welcher PEPP der Fall letztendlich landet. Dieser Aspekt wird vermutlich auch bei einer MDK-Prüfung entscheidend sein. Würde ein Fall nämlich auch mit Verlegung (=Fachbereichswechsel) in einer PK-PEPP landen, dann ändert sich ja schließlich nichts an der Schlussrechnung und eine Verlegung wäre diesbezüglich ohne Bedeutung. Problematisch könnte dann aber auch noch die Frage einer sekundären Fehlbelegung sein, denn die Kassen haben bei einem "Erwachsenenfall" andere "interne Fristvorgaben" als bei Jugendlichen.
Grundlage für diese Vorgehensweise dürfte Punkt 3.3 (SK-Zuordnung) des PEPP-Definitionshandbuches sein. Dort heisst es:
"Eine Aufgabe des Groupers ist es, jede Behandlungsepisode einer Strukturkategorie zuzuordnen. Diese Zuordnung erfolgt primär anhand des Aufnahmegrundes („teilstationär“, „stationsäquivalente Behandlung“ bzw. „vollstationär“) und der verwendeten Fachabteilungsschlüssel."
Schöne Grüße und ein allseits entspanntes Wochenende,
Anyway