tja, kleines Zusatztaschengeld, da wäre ich auch nicht abgeneigt
Beiträge von EinfachnurIch
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Hallo J96
Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische
Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder
Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung
ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich
nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt
immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen
Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender
Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl.
BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer
respiratorischen Insuffizienz.Ist die J96 gemäß DKR D003 kodierbar, wenn nur ein SaO²-Wert dies ausweist?
Wenn die Polysomnografie leitlinienkonform mit kontinuierlicher
Pulsoxymetrie durchgeführt wurde und dabei die hypoxämischen
Entsättigungsphasen dokumentiert wurden, kann eine Diagnose aus J96 kodiert werden. Die Sicherung einer Hypoxie durch eine zusätzliche Labordiagnostik (BGA) ist nicht erforderlich.siehe auch Medizinkontroller_de