Erst einmal vielen Dank!
Also, ich habe verstanden, das jedes Krankenhaus die OPS-Prozedur in die DRG E05 einfliessen und darüber abrechnen kann. Ich habe auch im DRG-Browser gesehen, dass die DRG E05C (aus Diagnose J68.4 und OPS 5-338.81 bis 5-339.8X) mit rund 7356.17 Euro erstattet wird.
Der Eingriff an sich ist die Einlage von bronchoskopisch eingebrachten Nitinolspiralen. Diese kosten rund 1.000 € das Stück, es werden um die 8-10 Spiralen eingelegt, d.h. die Materialkosten sind bei 8.-10.000 €.
Meine Frage:
Zur Zeit bekommen nur Krankenhäuser mit NUB ( und einem gewonnen K(r)ampf mit der Krankenkasse) diese Materialkosten als Zusatzentgelt erstattet.
Wie kann man die NUBs und das darüber generierte Zusatzentgeld (nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) zu einem Zusatzentgeld für alle Krankenhäuser ( nach § 6 Abs. 1 KHEntgG) "transferieren"?
Passiert das - vom einen Jahr auf das andere - automatisch oder muss man immer das sogenannte Vorschlagsverfahren beim InEK (Deadline 31. März) nutzen?