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Hallo zusammen, zumindest ist im KHEntgG folgendes geändert worden:
2a. In §
17c Absatz 5 Satz 2 wird das Wort „maschinenlesbar" durch die Wörter „im Wege des elektronischen Datenaustausches" ersetzt.
Leider gibt es darauf kaum Reaktionen aus der weiten Krankenhauswelt.
Herzliche Grüße
Andrea Schäfer
Hallo zusammen,bin nicht wirklich fündig geworden daher dachte ich, ich frag mal hier nach
Ist es richtig, dass ab 01.01.2013 die Datenübermittlung mit dem PKV verbindlich wird??