Hallo Willis, hallo Münsterländer,
wir machen das anders: Die Patienten (hier auch NRW) haben unbestreitbare stationäre Behandlungsbedürftigkeit, deshalb werden sie auch stationär abgerechnet. Die Abklärungsuntersuchung ist von der Logik her nur für eingewiesene Fälle ohne stationären Bedarf, da diese sonst nicht vergütet würden.
Ob der Patient ausschließlich Minuten oder ein paar Stunden im Hause war, spielt dabei keine Rolle.
MFG
Bern