Beiträge von MF Bern

    Hallo Willis, hallo Münsterländer,

    wir machen das anders: Die Patienten (hier auch NRW) haben unbestreitbare stationäre Behandlungsbedürftigkeit, deshalb werden sie auch stationär abgerechnet. Die Abklärungsuntersuchung ist von der Logik her nur für eingewiesene Fälle ohne stationären Bedarf, da diese sonst nicht vergütet würden.

    Ob der Patient ausschließlich Minuten oder ein paar Stunden im Hause war, spielt dabei keine Rolle.


    MFG


    Bern

    Guten Morgen zusammen,

    ich denke, dass hier aufgrund der mutliplen Operationen bzw. Lokalisationen der Grund für die stationäre Erbringung eindeutig sein sollte. Ob das so ist, muss dann möglicherweise das Gericht klären. Bei uns im Haus müsste ich jetzt den Ärzten nur noch beibringen, das der Patient nicth am Prä-OP-Tag aufgenimmen werden muss...

    Einige KK wählen diese Prüffälle tatsächlich nur nach Schema F aus, insgesamt haben wir allerdings gar nicht so viele Probleme.


    MFG

    MF Bern

    Hallo Herr Hollerbach,

    ich stimme Ihnen grundsätzlich von ganzem Herzen zu. Selbst wenn die Schiedsstellen schon eingerichtet wären, können die Fälle aus 2009 eigentlich gar nicht bis zum Jahresende besprochen werden.

    Aber nur weil das Gesetz unplausibel und schlampig ist, kann es ja trotzdem so gemeint sein...

    Manchmal muss am eben dran glauben...

    Die Hoffnung stirbt zuletzt

    MFG


    MF Bern

    Hallo Herr Berbuir,

    ich hatte mich schon gewundert, dass hier und anderswo keine besondere Diskussion über die Thematik geführt wird. Wir überlegen zurzeit, ob wir alle Fälle <2000€ bis einschließlich 2011 klagen sollen, da die Einrichtung der Landesschiedsstelle wohl noch dauern wird. Danach müsste diese meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich in Vollzeit tagen, da extrem viele Fälle zu erwarten sind.

    Haben andere Häuser schon irgendwas geplant?


    MFG


    MF Bern

    Mahlzeit Herr Horndasch,

    ein spezialisiertes Team benötigt doch wohl eine spezielle Ausbildung. Und wenn es die nicht hat, gibt es halt zumindest schon mal ein Risiko.

    Dass müsste doch eigentlich reichen, oder? :cursing:

    Bei meinen Kindern hilft es ansonsten manchmal, wenn ich alles langsam und deutlich wiederhole...

    mfg Bern

    Hallo Fayence,


    im Handbuch der allseits beliebten Mit-Erfinderin des PKMS-Codes werden definitv zwei HZ verlangt, allerdings würde ich mich nach dem letzten Urteil des BSG zur Teambesprechung der geriatrischen Frühreha nicht mehr darauf verlassen. Da man aber vor Gericht nie weiss, wie entschieden wird, fordern wir bis auf weiteres von unseren Pflegekräften zwei HZ


    Gruß


    MF Bern

    Hallo Herr Bauer,


    ganz so schnell würde ich hier keine FZF fordern. wie in Fallkonstellation im anhang der DPV beschrieben, gilt auch hier die Prüfung der "normalen" Abrechnungsregeln. Da hier die OGVD bereits überschritten sit (wenn ich richtig gerechnet habe) und kein Partitionswechsel bei gleicher MDC vorliegt, werden die Fälle 1+3 zusammengführt und der 5. nicht.


    Die Formulierung in §3 ist tatsächlich komisch (ist mir bisher noch nie aufgefallen), aber sie ergibt einfach keinen Sinn. Die Interpretation würde bedeuten, dass nach einer Rückverlegung alle Fälle zusammengeführt werden müssen, auch wenn diese nichts mit einander zu tun haben.