Guten Tag,
ich möchte die Sachkosten des medizinischen Bedarfs unserer Klinik mit den INEK-Kostendaten benchmarken.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diätetische Lebensmittel (z.B. von
Fresubin) als Arzneimittel (und dann in der Kostenartengruppe 4a) oder als Lebensmittel
(Kostenartengruppe 8 laut INEK-Kalkulation) abgebildet werden sollen.
Des Weiteren bin ich unschlüssig, ob die Kosten unserer Lieferapotheke
(damit meine ich unsere Versorgungspauschale) wirklich als Arzneimittel
in 4a packen soll (wie in Anlage 4.2 gemäß Kalkuhandbuch geschrieben)
oder als Personal-und Sachkosten med. Infrastruktur (Gruppe 7).
Schließlich sind es ja keine Arzneimittelkosten sondern sondern eher als
Versorgungsdienstkosten anzusehen. Und wenn man eine eigene Apotheke im Haus hätte, dann würde dann dort auch eher Personalkosten und Infrastrukturkosten + med. Bedarf, aber keine Arzneimittelkosten anfallen. Oder?
Und wie sieht es in diesem
Zusammenhang aus mit der Einstufung der Kosten für Versorgungspauschalen
hinsichtlich der Belieferung mit Med. Bedarf, Implantaten,
OP-Instrumenten?
Wer kann mir weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
VG
Kaufm. Controllerin