Beiträge von MedCon_DBK

    Liebe Forums-Mitglieder,

    den Hinweisen zum OPS 8-390 Lagerungsbehandlung ist zu entnehmen, dass \"ein Kode aus diesem Bereich nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben ist\".

    Ich verstehe das so, dass ich
    1 x 8-390.0 und auch 1 x 8-390.1 angeben könnte.

    Sehe ich das richtig ?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Hallo Miteinander!

    Ich möchte das Thema hier nochmal aktualisieren.
    Auch wir haben das Problem, dass das ZE2006-08 nur einmal abgerechnet wird, trotz OPS 8-855.26 (CVVHDF): 7 bis 11 Tage

    Können gemäß KFPV 2006 wirklich weitere Zusatzentgelte 2006-08 manuell in die Abrechnung übernommen werden?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Guten Morgen,

    Pat. wird zur Chemotherapie mit Doxetacel aufgrund eines Bronchialkarzinoms aufgenommen.
    Im CCT finden sich Hirnmetastasen, die noch im gleichen Aufenthalt bestrahlt werden.

    Ich würde gerne folgende DRK anwenden:
    Erfolgt die Aufnahme des Pat. sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist diejenige Diagnose Hauptdiagnose, welche die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob diese DRK angewendet werden darf im o.g. Fall, da die Entscheidung zur Bestrahlung der Metastasen erst im Laufe des stat. Aufenthaltes gefallen ist.

    Hauptdiagnose also doch Primärtumor ?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Guten Morgen!

    Patn. mit axilliären Lymphknotenmetastasen bei Primärtumor Mamma-Ca wird zur Lymphadenektomie stat. aufgenommen.
    Die Aufnahme erfolgte zur Behandlung der Metastasen, so dass diese als Hauptdiagnose anzgueben ist (DKR 0201e).

    Sehen Sie das auch so ?

    Bei solchen Fallkonstellationen habe ich nämlich immer das Problem mit dem erforderlichen QS-Bogen.

    Die Fehlermeldung lautet dann: Keine Einschlussdiagnose für Datensatz 18/1 dokumentiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Hallo Herr Stern,

    vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Tatsächlich war am 30.10 die Zeitumstellung, so dass die vom KIS ermittelte Beatmungszeit von 163 h korrekt ist.

    An der DRG ändert es nichts, aber die Kasse (Sancura BKK) ist nicht bereit die Rechnung vorher zu bezahlen, auch wenn sie das natürlich rechtlich gesehen, muss.

    J.Hummer

    Hallo !

    Wie muss ich Beatmungsstunden auf die nächste ganze Stunde aufrunden ?

    Bsp: Beatmungszeit vom 26.10.05 17:44 bis 02.11.05 11:17

    Nach meiner Berechnung sind das 9693 Beatmungsminuten, das macht 161,55 Stunden, aufgerundet: 162 Beatmungsstunden.

    Ist dies korrekt ?

    Unser KIS berechnet 163 h und die Krankenkasse 161 Stunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Hallo!

    Wie verhält es sich mit folgendem Fall:

    Neugeborenes wird über CPAP beatmet über 4 Tage. Anschließend erfolgt noch über 2 Tage die Gabe von Sauerstoff über eine 02-Brille.

    Sind die letzten beiden Tage als Entwöhnungszeit anzusehen und daher auch als Beamtungszeit oder darf ich nur die CPAP-Beatmung als Beatmungszeit dokumentieren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Hallo!

    Wir verwenden SQS von unserem KIS-Hersteller BOSS. Am 11.02.05 erfolgte der Versandt der QS-Filter-Sollstatistik an die BQS und unsere Landesgeschäftsstelle. Bei der Überprüfung sind keine Fehler festgestellt worden.

    Viel Glück für alle anderen!

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer

    Hallo zusammen!

    Gemäß § 15 Abs. 1 KHEntgG sind bis zum Vorliegen einer Budgetvereinbarung 2005 die bisherigen Zusatzentgelte nach Anlage 4 KFPV 2004 abzurechnen, denen die im Jahr 2005 nicht mehr anzuwendende
    OPS-Version für 2004 zugrunde liegt.
    Gemeinsame Auffassung von DKG und GKV/PKV
    Solange keine Entgelt- und Budgetvereinbarung für das Jahr 2005
    vorliegt, sind die krankenhausindividuell vereinbarten
    Zusatzentgelte nach Anlage 4 KFPV 2004 weiterhin abrechenbar.

    Verstehe ich das richtig?
    Wir rechnen für medikamentenfreisetzende Stents bis zu unseren Budgetverhandlungen weiterhin das ZE44 anstatt des ZE2005-19 ?
    Und was passiert wenn wir den OPS-Schlüssel 8-837.m9 verschlüsseln, der ja nicht zum ZE44 führt. Ich nehme an, dass wir für diesen Fall erstmal kein ZE abrechnen können. Ist das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Hummer