Beiträge von helmutwg

    Hallo Hr. Kühler,

    nein. Wir rechnen seit vielen Jahren die Behandlung von minderjährigen Drogenabhängigen auf einer Spezialstation ab.

    Die Station hat den Fachabteilungsschlüssel der Erwachsenenpsychiatrie, entsprechend werden auch die OPS Kodes der Erwachsenen kodiert.

    Es gab dazu sicher schon mal Nachfragen von einzelnen Kassen, aber bisher keine echten Probleme.

    Herzliche Grüße, helmutwg

    Hallo Zakspeed,

    die Kodes werden aber über 301 übermittelt und wenn man das nicht mehr macht, wird es ja bei den Kassen auffallen.

    Es gibt ja auch eine Pflicht ICD und OPS Kodes vollständig zu übermitteln.

    Es ist halt wie immer im Gesundheitswesen. Als Entlastung gedacht (J. Spahn: „Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“), hat sich auch dieses Verfahren zum bürokratischen Monster entwickelt.

    Herzliche Grüße

    helmutwg

    ok, das mit der Grundleistung ist klar. Ich kläre das mit der Indikation mal mit den Ärzten.

    Danke für die rasche Rückmeldung!

    Von Seiten des Geräte-Herstellers haben wir die Auskunft erhalten, dass die Mehrheit der Kunden den OPS - unabhängig von der Anzahl der Anwendungen - nur einmal am Tag kodiert, es aber auch Kliniken gäbe, die den Kode mehrfach am Tag kodieren....

    Hallo zusammen,

    auf der Seite des BfArM gibt es unter "Medizinprodukte" eine Liste der zugelassenen Antigen-tests.

    Ich gehe also davon aus, dass auf der asis dieser Tests auch die entsprechenden Diagnosen kodiert werden.

    Grüße

    helmutwg

    Hallo zusammen,

    in den Kodierempfehlungen der BfArM steht folgender Satz: "Mit „spezielle Verfahren“ sind hier direkte labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer

    Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint."

    Zählt ein Schnelltest ebenfalls als direktes labordiagnostisches Verfahren oder muss die Grundlage für die Kodierung immer ein PCR Test sein?

    Für das Zusatzentgelt ist das ja noch auschließlich der PCR Test.


    Grüße

    helmutwg

    Hallo Codierfee,

    die Gruppengröße ist 2 oder 3. Es geht ja um die erforderliche indikationsspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen.

    Es muss also aufgrund der Störungen der Pat. notwendig sein, sie in Kleinstgruppen zu behandeln. Das schließt aus meiner Sicht eine Interaktion aus, weil ja ansonsten auch in größeren Gruppen betreut werden könnte.

    Im OPS steht zum zweiten Punkt folgendes: "Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie der Besuch einer externen Regelschule oder ein externes Praktikum, vorliegt"

    Freier Ausgang steht hier nicht als Ausschlusskriterium , allerdings dürfte es schwierig werden die o.g. Indikation zu belegen, wenn die Pat. ansonsten freien Ausgang haben.

    Der Kode sollte aus meiner Sicht nicht inflationär genutzt werden, sonst gibt es ihn bald nicht mehr.

    Bisher hatten damit relativ wenig Probleme mit dem MDK.

    Grüße

    helmutwg