Beiträge von helmutwg

    Hallo Kodiereule,

    wir haben in den Jahren 2018 und 2019 die StäB Behandlung angeboten.
    Durch den MDK wurden ca. 80% der Fälle geprüft. Im Vordergrund stand dabei die Erfüllung der Dokumentationsvorgaben der StäB Vereinbarung. Ich kann nur jedem empfehlen, die Vorgaben zu 100% zu erfüllen (falls das überhaupt möglich ist).

    Hier hat der MDK in vielen Fällen z.B. die Verweildauer und die Indikation bestätigt, dann aber festgestellt, dass die Eignung der häuslichen Umgebung nur zu Beginn der Behandlung, nicht aber "im Behandlungsverlauf" (§ 3 Abs 2) dokumentiert ist. Die leistungsrechtliche Entscheidung wurde den Kassen überlassen. In der Regel wurden dann die kompletten Erlöse gestrichen!

    Wenn man sich die Vereinbarung anschaut, gibt es sehr viele Detailregelungen, die sich für diese Art der Prüfung anbieten: z.B. die namentliche und berufsgruppenbezogene Dokumentation der wöchentlichen Behandlungsteams, die Zustimmung der Angehörigen, die detailierte Beschreibung der Indikation, die wöchentliche Visite, der Facharzt Standard....

    Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man auf Basis der Vereinbarung in jedem StäB Fall einen kleinen Fehler finden kann, der dann als Grund für Erlösstreichung dient.

    Die häusliche Behandlung an sich ist aber sowohl bei den Patienten, als auch bei den Mitarbeitern sehr gut aufgenommen worden.

    Wir haben ab 2020 auf ein Modellvorhaben umgestellt und setzen dort die häusliche Behandlung in einer sehr viel flexibleren Weise und ohne Rechnungsprüfungen fort.

    Grüße helmutwg

    Hallo Kodiere_noskill,

    ja!

    Im OPS 9-60 sind diese Leistungen beschrieben:

    ◾Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)

    ◾Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern

    Grüße, helmutwg

    Hallo zusammen,

    unsere Rechtsanwältin kommt nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Schluss, dass § 276 Abs.2 SGB V die MDK-Prüfung nicht auf den aktuellen Aufenthalt beschränkt. Die Nachforderung von Unterlagen aus anderen Aufenthalten ist also anscheinend ok.

    Grüße, helmutwg

    Hallo zusammen,

    ja, es sieht so aus, dass die GKV die neue Behandlungsart jetzt mit Hilfe des MDKs scheitern lassen will, da es nicht gelungen ist das Ganze politisch aufzuhalten (Das ist natürlich nur meiner zutiefst subjektive Sicht!!!).

    Wir rechnen aktuell noch das vorläufige Entgelt von 200,- Euro ab, das natürlich deutlich unterhalb der vollstationären Sätze liegt, da es für 2018 noch keine Vereinbarung gibt. Es ist aber davon auszugehen, dass die vereinbarten Entgelte eher über den vollstationären liegen.

    Daraus wird dann genau die absurde Situation entstehen, dass der MDK in Richtung einer vollstationären Behandlung begutachtet.

    Grüße, helmutwg

    Hallo zusammen,

    wir setzen seit Frühjahr 2018 StäB um. Da die technische Umsetzung der Abrechung sich verzögert hat, konnten die ersten Rechungen erst in 2019 erstellt werden.

    Bei fast allen StäB Fällen wird von den Kassen der MDK mit der Prüfung beauftragt. Die ersten Gutachten sind jetzt mit einem sehr ernüchternden Ergebnis eingegangen:

    5 komplette Streichungen, eine deutliche Veweildauer Reduzierung und sogar ein Gutachten das eine vollstationäre Behandlung für notwendig hält (!!!).

    Stets wurde die Indikation für StäB bestritten.

    Gibt es Erfahrungen aus anderen Kliniken?

    Grüße, helmutwg

    Hallo zusammen,

    nichts desto trotz gilt ja auch der Absatz 4 des §2, nach dem die Regelung ja nur für mit "Bewertungsrelationen bewertete Entgelte".

    Wir haben das Thema allerdings auch mit 2 Kassen. Mittlerweile wird damit argumentiert, dass die KDR den Abrechnungsbestimmungen vorgehen würden. Kann dazu jemand was sagen?

    Grüße, helmutwg

    Hallo stei-di,

    wir haben das gleiche Thema mit einer Kasse.

    Zusätzlich zu dem oben genannten, kann man noch damit argumentieren, dass die KDR PP012e bisher nur im DRG System Gültigkeit hat.

    Es gibt in den KDR einen Hinweis der Selbstverwaltung, dass es zur Anwendbarkeit dieser Richtlinie im PEPP System noch keinen Konsens innerhalb der Selbstverwaltung gibt.

    Grüße, helmutwg