Hallo Kodiereule,
wir haben in den Jahren 2018 und 2019 die StäB Behandlung angeboten.
Durch den MDK wurden ca. 80% der Fälle geprüft. Im Vordergrund stand dabei die Erfüllung der Dokumentationsvorgaben der StäB Vereinbarung. Ich kann nur jedem empfehlen, die Vorgaben zu 100% zu erfüllen (falls das überhaupt möglich ist).
Hier hat der MDK in vielen Fällen z.B. die Verweildauer und die Indikation bestätigt, dann aber festgestellt, dass die Eignung der häuslichen Umgebung nur zu Beginn der Behandlung, nicht aber "im Behandlungsverlauf" (§ 3 Abs 2) dokumentiert ist. Die leistungsrechtliche Entscheidung wurde den Kassen überlassen. In der Regel wurden dann die kompletten Erlöse gestrichen!
Wenn man sich die Vereinbarung anschaut, gibt es sehr viele Detailregelungen, die sich für diese Art der Prüfung anbieten: z.B. die namentliche und berufsgruppenbezogene Dokumentation der wöchentlichen Behandlungsteams, die Zustimmung der Angehörigen, die detailierte Beschreibung der Indikation, die wöchentliche Visite, der Facharzt Standard....
Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man auf Basis der Vereinbarung in jedem StäB Fall einen kleinen Fehler finden kann, der dann als Grund für Erlösstreichung dient.
Die häusliche Behandlung an sich ist aber sowohl bei den Patienten, als auch bei den Mitarbeitern sehr gut aufgenommen worden.
Wir haben ab 2020 auf ein Modellvorhaben umgestellt und setzen dort die häusliche Behandlung in einer sehr viel flexibleren Weise und ohne Rechnungsprüfungen fort.
Grüße helmutwg