Beiträge von Thom

    Hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen,

    leider ist es nicht so einfach wie von MST dargestellt. Die Strahlenschutzverordnung ist mir (und auch dem MDK) bekannt. Dass ein Pat. vor der Unterschreitung der vorgegebenen Dosis nicht entlassen werden darf, ist nicht strittig. Die Strahlenschutzverordnung regelt aber nicht, wer für die Kosten aufkommen muss.

    Dafür bin ich jetzt über die FPV §9 gestolpert, wo das Problem klar geregelt wird ;)

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Guten Morgen Hr. Horndasch,

    falls das jetzt ironisch gemeint war, muss ich Sie leider entäuschen: TBC ist längst Realität. Erst letzte Woche hat mir ein Kassenmitarbeiter am Telefon erzählt, dass die"reine Eindämmung der Infektionsgefahr" per se nicht die stationäre Notwendigkeit begründe. Die Kosten soll des Gesundheitsamt tragen.

    Grüße

    Hallo,

    ich versuche kurz zu erklären, was der MDK wohl meint: das Gesundheitsamt soll die Kosten für diejenigen stationären Tage tragen, die laut MDK nicht aus "medizinischer Sicht" nötig wären, sondern einzig und allein deshalb stationär erbracht werden müssen, weil die Entlassdosis gem. Strahlenschutzverordnung noch nicht erreicht ist.

    Gruß Thom

    Sehr geehrtes Forum,

    ich möchte die Fragestellung noch mal aufgreifen und nach Ihren Erfahrungen fragen.

    Seit ca. 2 Jahren werden die Strahlenschutzrichtlinien vom MDK (Bayern/Schwaben) zwar als stationär begründend angesehen, die Kosten habe aber nicht Kasse sondern das Gesundheitsamt zu tragen. Folglich werden VWD-Überschreitungen aus Strahlenschutzgründen nicht vom MDK akzeptiert.

    Bitte teilen Sie mir Ihre Erfahrungen mit (Fälle vor Gericht? Verhalten Gesundheitsamt? etc,)


    Vielen Dank und schöne Ostern!

    Grüße Thom

    Sehr geehrte Forenmitglieder,

    ich benötige bitte Ihre Unterstützung bei der Klärung der richtigen HD bei folgendem Sachverhalt:

    Notarzteinweisung bei Blutung aus Ileumconduit, zunächst urol. Aufnahme, Therapie. Gerinnungsstabilisierung und EK-Gabe, am dritten Tag Verlegung des kreislaufinstabilen Pat. auf Intensivstation (Katecholamingabe, Pfortaderdrucksenkung (Terlipressin) und Gerinnungsstabilisierung (PPSB, Vit K)), endoskopische Diagnose: Stomavarizen bei Pfortaderhochdruck bei Leberzirrhose, eine endoskopische Therapie ist nicht möglich, Therapie: Pfortaderdrucksenkung.


    Im Verlauf weitere Verschlechterung mit Leber (mehrfache Aszitespunktionen und Therapie der hep. Enzephalopathie)- und Nierenversagen / pall. Behandlung / der Pat. ist nach 3-wöchigem Aufenthalt verstorben.

    In Gesamtschau des Falles ist die zur Aufnahme führende Diagnose die Blutung aus dem Ileumconduit. Ursache der Problematik sind aber Varizen in Folge der Leberzirrhose. Auch die die Blutung fördernde Gerinnungsproblematik ist der Leberzirrhose zuzuschreiben.

    Was ist die HD? T83.8 oder K70.3 + I98.8? Alternative Vorschläge?

    Vielen Dank im Voraus und schönes WE, Thom