Guten morgen liebe Forumsmitglieder,
unter Verweis auf die "Rahmenvereinbarung über die Behandlung von Versicherten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung" vom 13.12.2012 fordert eine BG Behandlungsunterlagen (Entlassbriefe und ärztl. u. pflegerische Verlaufsdokumentation) zu zwei stationären behandlungsfällen bei uns an.
Der Patient hat eine anerkannte Berufskrankheit (Asbestose, Silikose) und war schon einige Male stationär in Behandlung wegen Pneumonie, Hämoptysen, respiratorischer Insuffizienz usw.
Kostenträger war jedesmal die gesetzliche Krankenversicherung.
Ist der Versand der angeforderten Unterlagen an die BG ohne Schweigepflichtentbindung des Patienten rechtens?
Die BG verweist nicht auf den § 294a Abs. 1 SGB V (Drittverursachte Gesundheitsschäden (...), sondern nennt lediglich den "Zusammenhang mit einem Erstattungsanspruch der Krankenkasse" als Grund der Anfoderung.
Klar, die gesetzliche Krankenkasse fordert die Kosten der stationären Behandlungen von der BG zurück.
Aber ist diese Vorgehensweise der BG korrekt?
Laut unserer internen Verfahrensanweisung muss eine Schweigepflichtentbindung bei Verweis auf § 294a vorliegen. Die Unterlagen wären dann aber doch durch die gesetzliche Krankenversicherung bei uns anzufordern und nicht von der BG?
Ich bin ratlos, möchte mich nicht auf Glatteis bzgl. der nicht vorliegenden Schweigepflichtentbindung des Patienten begeben.
Leider hat die Suchfunktion nur alte Threads von 2004 gebracht.
Ich bitte um Ihren Rat!
Vielen Dank und herzliche Grüße
vom verwirrten Kodeverdreher....