Beiträge von Susanne

    Hallo, Herr Dr. Leonhardt,
    kann ich diese Resp. Insuff auch kodieren, wenn ich - da palliativsituation und sterbender Patient - keine Diagnostik mache, aber wegen massiver Atemnot kontinuierlich O2 läuft, medikamentöse, athemtherapeutische und pflegerische Begleitung notwendig ist und quasi immer jemand beim Pat. ist, aber nie eine Diagnostik lief? Denn ich mache ungern Blutabnahmen für die Begründung einer ICD, wenn ich dem Patient damit nicht helfe.
    Gruß aus dem Grenzgebiet der Medizin, das so garnicht in die DRG-Schubladen zu pressen ist
    Susanne :roll:

    Hallo, Forum,

    wer hat ähnliche Erfahrungen und weiß Rat, wie wir vorgehen sollen: Eine Sachbearbeiterin einer Kasse schreibt uns, dass wir Patienten, die vor einer geplanten Entziehungsbehandlung zum „Entgiften“ zu uns kommen (also geplante Aufnahme, die Patienten sind weder im akuten Entzug noch im Rausch, werden aber von der Reah nur genommen, wenn sie vorher entgiftet sind.) nicht wie bisher mit F10.2 (Abhängigkeit) kodieren dürften, sondern mit F10.0 (Intox) oder F10.3 (Entzugssyndrom) oder F10.4 (Delir). Sie begründet dies damit, dass die Behandlung der Abhängigkeit Therapieziel einer Rehabehandlung sei. Die Krankenhausbehandlung sei nur wegen Intox, Entzugssyndrom oder Delir notwendig. Und sie liefert eine Liste der Patienten von 2004 mit, die wir alle umkodieren sollen. Aus meiner Sicht ist das Schikane und nicht Zusammenarbeit. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann uns helfen???

    Susanne im Gewitter in München
    :roll:

    Hallo, Herr Blaschke

    da wir mit 25 Betten eine recht große Abteilung sind, werden wir für dieses Jahr erstmal durchrechnen müssen, womit wir besser fahren. Grundsätzlich scheint es für kleinere Einheiten sinnvoll zu sein - wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. ich hoffe zugegeben immer noch auf eine bundesweite Lösung für alle Palliativstationen. Darauf hin arbeitet die DGP derzeit.
    Im Rückblick des ersten Quartals kann ich sagen: ca. 15% Defizit gegenüber 2004 bei gleicher Fallzahl und gleicher bzw.nur minimal gesunkener Verweildauer und teils deutlich gesunkenem CMI. DAbei schlagen vor allem die ZE der onkologischen Pat. zu Buche, die wir natürlich nicht bekommen - bei sicher mindestens genauso großem Aufwand in der Betreuung.
    Die Palliativmedizin lässt sich nun mal im DRG-System nicht abbilden. deshalb ist sie auch sonst nirgendwo drin!
    Gruß zur späten Nacht
    Susanne Roller aus München :roll: :sterne:

    Hallo, Herr Berger,
    wir hatten bisher mit dieser Ziffer bei ALS-Pat. keine Probleme. Der Mehraufwand ist ja sicher in der Patientenkurve dokumentiert (auch die Überwachung, Reinigung, Bereitstellung von Einmalartikeln zur Bronchialtoilette ...)
    Versuchen Sie es nochmal mit einem persönlichen Telefonat - so konnte ich bisher die Sachbearbeiter der Kassen immer überzeugen.
    Gruß aus München
    Susanne Roller :roll:

    Liebes Forum,

    Wie kodiere ich folgendes Problem: Pat. nach z.B. pathol. SHF und TEP, Reha geplant, von der Kasse aber nicht genehmigt, da letzte Reha erst kurz zurückliegt (und Pat. das nicht sagte). Jetzt, da Pat. alleine lebt und nicht mehr zurecht kommt, Pflegeheimsuche. Kasse zahlt aber nur bis zum Tag der Rehaabsage. Ähnlich auch immer wieder die Frage bei ambulanten OPs, die wegen fehlender häuslicher Betreuung stationär gemacht werden.
    Greift hier die Z75.8?
    Gibt es andere Ziffern oder Paragraphen, die weiter helfen?
    Um Antworten dankbar
    Müde Susanne in München :roll:

    Hallo, liebes Forum

    wann genau kodiert man R06.0 Dyspnoe, wann J96.0 respiratorische Insuff.?
    Ist die Sauerstoff-Gabe ausreichende Mehraufwand für J96.-? Oder sollte eine Intubation oder zumindest Intensivüberwachung folgen? Ist die R06.0 bei \"unklarer Atemnot\" zu kodieren, oder auch beim Pat. mit z.B. Lungenmetastasen (der meist wenig vom Sauerstoff profitiert, die Atemnot aber Mehraufwand macht). Ist die \"Angst vor der Atemnot\" auch als R06.0, ggf. mit einer F43.- zu kodieren?

    Müde in München
    Susanne :roll:

    Hallo, Claudi,
    die OPS 8-982.- Palliativmed. Komplexbehandlung ist gedacht zur Verschlüsselung des beachtlichen Mehraufwandes palliativmedizinisch betreuter Patienten. Dies kann theoretisch überall geschehen, ist aber, wenn Sie die Erläuterungen zur OPS lesen, im Prinzip nur auf einer \"echten\" Palliativstation möglich und auch da nur, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllt. Davon unabhängig ist die ICD Z 51.5 \"paliativmedizinische Behandlung\" - die allerdings keinen Effekt auf irgendetwas hat. Wie übrigens die OPS 8-982 derzeit auch nicht, da sie erst seit 2005 eingeführt ist und derzeit noch nicht gewichtet ist.
    So oder so zahlen Sie bei Palliativpatienten drauf, da die meisten in onkologische DRGs gegroupt werden und diese DRGs seit 2005 drastisch erlösreduziert wurden, da durch Zusatzentgelte der Mehraufwand einer Chemo (vorausgesetzt sie geben genügend hohe Dosen) \"gerechter\" vergütet wird. Der Mehraufwand der psychosozialen Begleitung Schwerkranker und Sterbender und ihrer Angehörigen wird voraussichtlich ni im DRG-System abgebildet.
    Als Palliativstation (die die Qualitätskriterien der DGP erfüllt) haben Sie also derzeit die Alternativen
    - kodieren und hoffen, dass ab 2006 die 8-982 ausreichend gewichtet wird
    - Antrag auf besondere Einrichtung stellen
    - Schließen

    Sollten Sie sich für die erste Variante entscheiden: Es gibt von der DGP Kodierhinweise, die dazu führen sollen, dass 2006 einheitliche Daten vorliegen, um mit DIMDI und INEK zu verhandeln.
    Falls Sie an der Dokumentation der DGP teilnehem, finden Sie dort auch Hinweise für die Kodierung von Palliativpatienten. Die einheitliche Kodierung ist derzeit die wichtigste Grundlage für weitere Verhandlungen in Richtung adäquater Vergütung. Die Palliativpatienten sind derzeit definitiv nicht adäquat durch das DRG-System abgebildet. Das scheint inzwischen sogar bem INEK und DIMDI angekommen zu sein.
    Für weitere Fragen Stehe ich gerne zur Verfügung
    Susanne Roller :roll:
    Palliativmedizinerin
    Medizinkontrolling
    München

    Hallo, Thomas Heller u. a. ,
    auch mich würde eine solche Diskussion sehr interessieren und vor allem zitierfähige Urteile, Gesetzestexte und Präzedenzfälle. Selbst bei optimaler Sozialarbeit und Beginn der Entlassplanung am Aufnahmetag gibt es immer wieder Pat., die auf einen Pflegeplatz oder die notwendigen Pflegehilfsmittel für zuhause ein paar Tage im KHS warten. Bisher hatten wir erst einmal Probleme mit der Kasse und konnten die Dränendrüse der Sachbearbeiterin erweichen (Pflegende und bevollmächtigte Tochter und einzige Angehörige der krebskranken dementen Pat. starb bei Unfall auf der Fahrt zum Krankenhaus zu einem Termin zur Entlassplanung - Pflegeheimsuche incl. Einrichten einer gesetzlicher Betreung dauerte 2 Wochen, diese sollten zunächst nicht bezahlt werden. Wurden nach Schilderung der Umstände dann übernommen). Ich bin aber sicher, die Probleme werden sich häufen.
    Deshalb: Wer hat eine Lösung?
    Susanne :roll:

    Liebes Forum und vor allem Kassenfachleute,

    Folgendes Proble: Wir sind eine Palliativstation mit viel Erfahrung in Schmerztherapie. Gelegentlich (vor allem, seit wir einen Schmerztherapeuten am Hause haben - intergrierte Versorgung) nehmen wir Pat. mit schwerem chronischem (nicht malignem) Schmerz auf. Dies sind meist sehr komplexe Krankheitsbilder mit großem psychischem Anteil. Eine Kollegin ist in der Ausbildung zur Hypnotherapie und hat bereits viel positive Erfahrung. Die chron. Schmerzpat. werden also umfassend medikamentös,physiotherapeutisch,(FA für Schmerztherapie und Physikalische Med.), psychologisch (ohne FA) und hynotherapeutisch behandelt. Die Aufnahme erfolg für eine Woche, um einen langfristigen Therapieansatz zu finden, den wir dann auch in mühevoller Telefonarbeit organisieren: Vermitteln an niedergelassene Psychotherapeuten, in stationäre Behandlung in Schmerzkliniken u.ä.
    Dies wurde jetzt von der Kasse in Frage gestellt und konkret für eine Pat. die Kostenübernahme zurückgezogen mit der Begründung, wir seien zu dieser Therapie nicht berechtigt. Gleichzeitig wurde die Kodierung hinterfragt - über die sich sicher diskutieren lässt. Ein Argument war dabei auch, dass anhand des angeforderten Entlassberichts nicht festzustellen sei, ob ambulant alles ausgeschöpft wurde.
    Was sollen wir tun?
    Diese Pat. fallen oft durch alle Raster, sind langzeit arbeitsunfähig, finden wenn überhaupt erst nach langer Wartezeit Therapieplätze und profitieren von dieser Woche immer - für diese spezielle Pat. konnte z.B. eine spezielle stationäre Therapie gefunden werden.
    Wie können wir argumetieren und wie weit sollen wir gehen?
    Wer weiß Rat?
    Dankbar
    Susanne
    :roll:

    Hallo, Diskutanten,
    ich möchte die Frage nochmal aufgreifen und ausdehnen:
    Wie kodiere ich:
    1. Pat. mit Herzinsuffiziens bei Mitralinsuffiziens (die aber nicht operiert wurde oder wird, dennoch Ursache der Herzinsuff. ist und Diagnostischen Aufwand verursacht hat)
    2. Pat. mit Hypertensiver Krise bei bekannter hypertensiver Herzkrankheit und hypertensiver Nephropathie. Es wurde sowohl die Hypertension als auch die Nephropathie behandelt bzw. hat Aufwand verursacht.

    Wo kann ich das so nachlesen, dass ich es auch als Nichtkardiologin kapiere. Und es sogar noch den Internisten im Haus gut verständlich weitergeben kann. Die DKR 0904d hilft mir da eher nicht weiter.
    Für Hilfe dankbar
    Susanne am ersten Frühlingsabend in München :roll:

    Hallo, ToDo

    Sie schreiben: \"Eine Ausnahme von der Fallzusammenführung bei Entlassung gegen ärztlichen Rat ist mir nicht bekannt.\"
    Bisher ging ich immer davon aus, dass nach \"Entlassung gegen ärztlichen RAt\" aufgetretene Komplikationen dann nicht zur Fallzusammenführung führen bzw. eine WA innerhalb der OGV dann als neuer Fall abgerechnet wird. Z.B. C2-Intox bei bekannten C2-Entzugskrämpfen. Pat. geht gegen ärztlichen Rat und wird am nächsten Tag mit C2-bedingtem Krampf vom Notarzt wieder gebracht. Ist das dann ein Fall oder zwei?
    Und gleich die zweite Frage zur \"Entlassung gegen ärztlichen Rat\": Muss das der PAt. unterschrieben oder genügt die Dokumentation durch den Arzt.
    Was meinen Sie?
    Aus dem eingeschneiten München
    Susanne :roll: