Beiträge von Ju

    Guten Tag zusammen,

    mir stellt sich die Frage, ob die Maßnahme "erhöhter Betreuungsaufwand bei Erwachsenen" (9-640) eher als reaktive Maßnahme zu verstehen ist, und eingesetzt wird, um einen Patienten nach einem akut selbst- oder fremdgefährdenden Vorfall engmaschig zu betreuen oder reicht schon die Gefahr zur Selbst- oder Fremdgefährdung aus, um somit auch präventiv betreuen zu können?

    Ist ein an Demenz erkrankter Patient , der sich aktuell zu Covid19-Zeiten nicht an Hygiene- und Isolierungsregeln hält (Testergebnis steht noch aus), in Bezug auf diesen Kode gleichzusetzen mit einem psychotischen Patienten, der auf Station Mitarbeiter angreift?

    Vielen Dank !

    Hallo zusammen,

    bei uns (Suchtstation mit hauptsächlich Alkoholentzug) gibt es die Diskussion, ob eine Diagnose aus den Bereichen illegaler Drogen F11/F12/F14/F15 ... auch schon dann als Nebendiagnose kodiert werden darf, wenn lediglich der DSCU (Drogenschnelltest) positiv ist?

    Oder andersherum gefragt, ist der DSCU als Ressourcenaufwand zu werten? Einige Kassen hinterfragen die Ndn per Falldialog und ihnen reicht es dann, die Substanz als positiv getestet vermerken zu können.

    Und was ist, wenn zB Amphetamine positiv getestet wurden, im Verlauf (falls der DSCU als Ressource nicht ausreicht) jedoch nichts mehr dazu steht, würden Sie dann dennoch als Aufnahme-Nebendiagnose die F15.0 kodieren?

    Vielen Dank und ganz herzliche Grüße!

    Guten Tag zusammen,

    ich habe viel gesucht, aber nicht wirkich eine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher möchte ich sie gerne hier stellen:

    Ich arbeite in einer Psychiatrie und immer wieder stolpere ich über die Verbringungen/Verlegungen in somatische Häuser.

    Die Regel bei uns lautet; bei externem Aufenhalt <24 Stunden: Verbringung, Patient wird zurückverlegt, unser psychiatischer Behandlungsfall läuft durch. Rechnung zahlen wir. Bis hierhin alles ok, jetzt kommt aber die Verlegung!

    Bei ext. Aufenthalt über 24 Stunden muss der Patient bei uns entlassen werden und wird dann neu aufgenommen. Begründet wird dies mit dem"Wechsel" des Kostenträgers, denn eine Verlegung zahlt ja die KK. Das ist mir auch alles klar, aber ist es in allen psychiatrischen Einrichtungen so, dass Patienten bei externen Aufenthalten über 24 Stunden entlassen werden? Die KK kriegt doch so oder so die Meldung über die Krankenhausaufenthalte und prüft die Rechnung, bzw. stellt bei einer Verbringung automatisch die Rechung an das verbringende KH. Mir geht es um den hohen dokumentatorischen Aufwand, der evtl. überflüssig ist, wenn es möglich wäre, den Behandlungsfall des Patienten auch bei einer Verlegung durchlaufen lassen zu können.

    Und wo wir schon mal bei Thema sind :) : Welche 24 Stunden gelten? ISt das der reine ext. Krankenhausaufenthalt oder schließt das die Fahrtzeit mit ein?

    Ich freue mich sehr, wenn mir jemand helfen kann, Licht "in mein Dunkel" zu bringen und bedanke mich schon mal!

    Viele Grüße Ju

    Hallo zusammen,

    ich bin noch neu in der Klinik (Psychiatrie) und u.a. zuständig, die KIS-Dokumentation zu überprüfen.

    Nun heißt es bei uns, dass es GANZ WICHTIG ist, dass die PPV-Einstufung mit Datum des Aufnahmetags dokumentiert wird... Ich kann mir nicht ganz erklären wieso, und weshalb es nicht auch reicht, sie (z.B.) innerhalb der ersten Woche einzutragen. Und wie oft muss sie in einem Behandlungsfall eingetragen werden, lediglich einmal und dann nur noch, wenn sich der Betreuungsumfang ändert?

    Ich freue mich Antworten! :)

    Viele Grüße

    Ju