Beiträge von Burmeister

    Guten Tag,

    der EBM2000plus sieht die Ziffer 40160 als Kostenpauschale für die Verwendung einer Einmalsklerosierungsnadel bei einer ambulanten Koloskopie vor. Im Rahmen der Abrechnung einer amb. OP nach §115b ist diese Ziffer ansetzbar, unterliegt aber natürlich nicht dem Sachkostenzuschlag. Wie ist das aber nun mit der Koloskopie selber - die müsste doch immer noch dem Sachkostenzuschlag unterworfen werden, denn mit der 40160 wird doch nur die Nadel vergütet. Oder irre ich mich da? :sterne:

    Mit freundlichen Grüßen

    Detlef Burmeister

    Guten Tag,

    eine Krankenkasse verweigert die Zahlung der von uns erbrachten Leistungen, da der Patient nicht zur amb. OP erschienen ist, mit dem Hinweis, dass ja keine OP erbracht sei und deshalb auch keine Vergütung nach den Regelungen zu §115b erfolgen könne. :sterne:
    Es wurden von uns natürlich nur die präoperativ erbrachten Leistungen abgerechnet. Wie ist Ihre Erfahrung? Und ist dies tatsächlich ein Grund die Leistungen nicht zu zahlen und wenn ja, wie sollen wir die Leistungen denn dann abrechnen?
    Vielen Dank und Gruß
    Burmeister

    Guten Tag,

    ich habe leider keinen Hinweis zur Abrechnung einer PET (Positonen- Emissions-Tomographie) im Rahmen der DRG-Abrechnung gefunden und hoffe deshalb, dass vielleicht jemand von Ihnen mir helfen kann.
    Lt. GBA-Beschluss vom Dezember 2005 ist die PET unter bestimmten Voraussetzungen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer stationären Behandlung. Meiner Auffassung nach gibt es hierfür aber kein gesondertes Entgelt, sondern die Leistung ist lediglich mittels OPS zu verschlüsseln, der ggf. DRG-relevant sein könnte (ist er aber wohl nicht). Nun geistert das Gerücht herum (Quele ist natürlich nicht ausmachbar), dass das PET gesondert von der Krankenkasse zu zahlen sei. Ich finde hierzu aber keine Hinweise. Hat jemand von Ihnen hierzu Informationen oder befinden wir uns tatsächlich in der Welt der Gerüchte?
    Mit freundlichen Grüßen und Dank

    Burmeister

    Guten Tag,

    eine Krankenkasse verweigert die Abrechnung von Osteosynthesematerial bei einer amb. Operation nach §115b als Einzelmaterial (solange 15€ überschritten werden), da dieses mit dem 7%igen Zuschlag für den Sprechstundenbedarf abgegolten sei. Als Beleg für die Auffassung der Krankenkasse wird auf die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf verwiesen, die für den niedergelasssen bzw. ermächtigten Bereich gilt. M.E. ist dieser Verweis nicht zulässig, da diese Vereinbarung nicht Gegenstand des Vertrages nach §115b ist und zudem ja auch regelt, dass die angefallenen Kosten per Verordnung einzeln abzurechnen sind und eben nicht einem prozentualen Zuschlag unterliegen.
    Ich bin der Auffassung, das Osteosynthesematerial einzelnen zu berechnen ist und nicht durch den Zuschlag für Sprechstundenbedarf abgegolten ist.
    Oder habe ich hier eine falsche Einschätzung? :sterne:

    Burmeister

    Guten Tag,
    bei der Abrechnung von Arthroskopien wurde von uns neben der Haupt-OP-Ziffer auch der Sachkostenzuschlag des Kapitel 40 angesetzt, auf den dann kein Sachkostenzuschlag in Höhe von 7% berechnet wurde. Wir haben jedoch die Haupt-OP-Ziffer wohl dem Zuschlag von 7% für die Sachkosten unterworfen und den Zuschlag berechnet. Nun streicht uns eine Krankenkasse diesen Zuschlag: Argument für die Streichung ist, dass ja schon z.B. durch die Sachkostenziffer 40750 die Sachkosten abgegolten seien und demnach der Zuschlag von 7% auf die OP-Ziffer nicht berechnet werden könne.
    Kann das so korrekt sein? :sterne:
    Vielen Dank
    MfG
    D. Burmeister

    Guten Tag,

    diese Erfahrung haben wir mit der AOK ebenfalls gemacht. Wir haben zwei Rechnungen gestellt, was m.E. auch so korrekt ist, und die Rechnungen wurden durch die AOK nicht beanstandet. Bei einem anderen Kostenträger ist dies jedoch nicht der Fall und nun gehen die Diskussionen los.
    Mit freundlichem Gruß

    Burmeister

    Hallo Frau Sada,
    vielen Dank für Ihre Information. Leider hat sich die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen m.E. nicht zu diesem Thema geäußert. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihre Information von der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz stammt, oder?? Haben Sie das Rundschreiben als Datei, die Sie mir senden könnten.
    Vielen Dank
    Mit freundlichem Gruß
    Burmeister

    Hallo Herr Killmer,

    dies trifft den Kern der Sache: Sind die Laborleistungen, die im EBM ja mit Eurowerten beziffert sind, tatsächlich Honorar oder Sachkosten? Oder Sachkosten mit Honoraranteil? Ist das irgendwo definiert?
    Alle anderen Leistungen sind ja mit Punkten versehen (auch die Röntgenleistungen).
    Gruß

    Burmeister