Beiträge von Margareta

    Hallo,

    wir haben zum ersten Mal ein Schreiben von einer BG mit der Forderung nach der Änderung von Prozeduren erhalten, die Unterlagen wurden einem beratenden Arzt vorgelegt. Es fehlt ein entsprechendes Gutachten mit einer Begründung und dem Namen des Gutachters. Es gab eine Anforderung von Unterlagen, jedoch ohne Prüfgrund. Die angeforderten Unterlagen hatten wir der BG zur Verfügungn gestellt.

    Meine Frage: Ist das in Ordnung- "Darf " die BG das, kann grundsätzlich eine Aufwandspauschale gefordert werden?

    Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

    Margareta