Beiträge von MedDok82

    Liebes Forum,

    letztens kam eine Schwester unserer Geburtsstation auf mich zu und fragte mich, ob man eine spezielle Beratung nach der Geburt (Stillen, etc.) zusätzlich abrechnen kann (100 Euro) oder die DRG verändert. Ihr wurde das auf der Weiterbildung gesagt.

    Nun habe ich davon noch nichts gehört und bin auf dem Gebiet nicht so spezialisiert.
    Sagt diese Beratung irgendjemand etwas oder rechnet das irgendein Haus ab?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Mfg
    MedDok

    Liebes Forum,

    wir hatten in unserer letzten Begehung folgenden Fall:

    Pat. kam zur Abklärung seiner AP elektiv zum Herzkatheter. Der Pat. blieb eine Nacht statioär.
    Eigentich ein ambulanter Eingriff, aber da der Patient daheim nicht versorgt ist und an verschiedenen Begleiterkrankungen leidet, wurde vom zuständigen Chefarzt entschieden den Eingriff stationär durchzuführen.

    Der MDK lehnt die stationäre Abrechnung aber ab, weil wir keine ambulante Planung dokumentiert haben.
    Hat jemand damit Erfahrung?

    Mfg
    MedDok82

    Hallo liebes Forum,

    seit kurzen haben wir an unserem Krankenhaus den Behandlungsschwerpunkt Inkontinenz. Nun haben wir bereits zwei stationäre Patienten mit dieser OP gehabt und wir würden gern Tipps zur Kodierung erfahren.

    Wir haben von der Firma eine Liste von möglichen Kodierungen erhalten. Aber wenn wir einen üblichen Fall mit der HD Inkontinenz und einer der Operationen, die uns die Firma genannt hat, kodieren, bekommt man die DRG L06B mit einem Erlös von ca.2.700 Euro.

    Nun sind die Materialkosten ja nicht unbedingt wenig und unsere Ärzte interessiert nun, ob andere Häuser auch solche Fälle haben und wie diese dann kodiert werden.

    Mfg
    MedDok :|

    Hallo liebes Forum!

    Ich finde einige Beiträge über dieses Thema aber trotzdem werde ich nicht schlau daraus.

    Folgender Fall:
    Pat. mit Tracheostoma befindet sich in Reha. Am Aufnahmetag wird bemerkt, dass der Pat. aus dem Trachostoma blutet und wird zu uns verlegt. Die Blutung wird gestoppt und das Tracheostoma abgesaugt. Nach ein paar Stunden wir der Pat. wieder in die Reha verlegt (Keine Übernachtung)

    Handelt es sich um eine Verlegung oder Verbringung?
    Ich weiß der Aufenthalt war unter 24 Std. aber die Verantwortung lag ja in unserem Bereich?


    Danke für die Antworten
    Mfg
    MedDok

    Liebes Forum,

    folgender Fall:
    Patient bekommt eine Endoskopische Polypenabtragung ambulant in einer Praxis. Ca. 10 Tage danach stellt sich der Patient bei uns in der Notaufnahme mit blutigen Stühlen und Durchfällen vor. Bei uns wird der Patient unterspritzt und geclippt.

    Was ist hier HD?

    K62.5 Hämorrhagie des Anus und Rektum

    oder

    T81.0 Blutung nach medizinischem Eingriff

    Die Kodierrichtlinien beschreiben ja, dass die T81.- Kodes nur dann HD sein dürfen, wenn die Erkrankung nicht spezifischer beschrieben werden kann.

    Dann wäre doch der K Kode richtig oder verstehe ich da was falsch?
    Der MDK meint das hier der T Kode richtig ist.


    mfg

    Meddok

    Hallo Forum,

    folgender Sachverhalt:

    Pat. leidet seit längerer Zeit an einer infektiösem Protheseninfekt (Knie) und ist immer wieder bei uns stationär. In einem dieser Aufenthalte konnte er dann doch von dem Ausbau der Prothese und ambutation des Oberschenkels bei nicht ausheilem des Infektes überzeugt werden. Es wurde eine geplante Aufnahme ca. 2 Wochen später vereinbart. Nun ist der 2. Aufenthalt blöderweise in der OGVD des Aufenthaltes, in dem die Entscheidung zur OP gefallen ist.

    Es liegt keine Komplikation vor auch kein Partitionswechsel oder gleiche Basis-DRG, aber der MDK möchte denoch die Fallzusammenführung des 1. und 2. Aufenthaltes, da die OP bereits im ersten Aufenthalt durchführbar gewesen wäre!

    Bin ich nun verpflichtet die Fälle zusammenzuführen?
    Der Pat. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 25 OPs hinter sich. Gibt es hierzu Urteile?

    mfg
    Meddok 82

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber welchen Aufwand begründet die Kodierung der U80.- Kodes bei einem Erreger?

    Weiterhin werden zur Zeit die B95.-/B96.- Kodes nur akzeptiert, wenn wir auch eine Antibiose gegeben haben.

    Welche Erfahrungen habt ihr da?

    LG ?(
    Meddok82

    Hallo Forum,

    ich habe vom MDK beide Fälle angezeigt bekommen, jeweils mit der Bitte um Prüfung Fallzusammenführung. Es wurden beide Fälle geprüft und als korrekt begutachtet.
    Sind hier nun ein oder zwei Aufwandspauschalen abzurechnen?
    Die KK beruft sich auf das Urteil des SG Augsburgs.
    Wenn ich das Urteil aber richtig verstehe, wurde in diesem Fall nur ein Prüfauftrag mit einem stationären Aufenthalt zur Prüfung gegeben. In meinem Fall wurden beide Fälle des Patienten jeweils als Prüfauftrag dem MDK gemeldet.
    Jetzt bin ich der Meinung, dass ich auch 2 x die Aufwandspauschale abrechnen darf. oder?