Beiträge von MStern

    Hallo,
    im Rahmen meiner Diplomarbeit beschäftige ich mich derzeit mit dem DRG-System.
    Vor lauter Veränderungen, Regelungen und sonstigem Wirrwarr sind bei mir einige Fragen bezüglich der Budgetvereinbarungen offen.
    Vllt. kann mir jemand helfen bzw. mir einen Tipp hinsichtlich einer Website geben die das ganze Prozedere verständlich erklärt.
    Begriffe wie der Landesbasisfall wert und der hausindividuelle Basisfallwert und die Angleichung der beiden habe ich mir schon selbst erschlossen.
    Was aber den Zahlbasisfallwert mit und ohne Zu- bzw. Abschläge vom Basisfallwert unterscheidet und ob in ihm auch Zu- und Abschläge für Lang- bzw. Kurzlieger enthalten sind bleibt mit nach wie vor eine Rätsel.
    Ferner erschließt sich mir nicht, in wie weit Krankenkassen bzw. Krankenhäuser ihr Budget im Vorfeld verhandeln aber die Prüfung der Zahlungen bzw. das Aufsummieren der aufgetretenen Fälle im Nachhinein erfolgt.
    Also sie sehen Fragen über Fragen! Mir erscheint das System etwas undurchsichtig und ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
    MfG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte bezüglich des Zahlbasisfallwertes eine Frage! Waren in dieser Größe auch schon die Zu- und Abschläge für Lang- bzw. Kurzlieger enthalten? Bzw. der Ausbildungszuschlag? Existieren Zahlbasisfallwerte auch nach Beendigung der Konvergenzphase? Da ja ab jenem Zeitpunkte die Landesbasisfallwerte obligatorisch sind. Lässt sich ein rechnerischer Zusammenhang zwischen effektivem Case-Mix und dem Zahlbasisfallwert herstellen?

    Fragen über Fragen! Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Marlies Sterns