Beiträge von Tuschke

    Hallo Zusammen,

    wie oben erwähnt plädiere ich hier noch immer auf den medikamenteninduzierten Kopfschmerz.

    Dies führt auch die Deutsche Mirgäne- und Kopfschmerzgesellschaft in Ihrer Online-Broschüre 'Rund um den Kopfschmerz' unter dem Punkt 'Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch' aus. Dort wird speziell Triptan genannt. Es sei keine Abhängigkeit wie bei Drogen und die Ursachen sind nicht in Gänze geklärt. Klar ist aber, dass die Schmerzen häufiger kommen, dadurch Triptan öfter genommen wird und somit ein Teufelskreis entsteht.

    Gruß

    tuschke

    Hallo

    ist der Entzug wegen Dauerkopfschmerz nötig?

    Dann würde ich G44.4 (medikamenteninduzierter Kopfschmerz) plus Y57.9 (unerwünschte Nebenwirkung von Medis) nehmen.

    Hallo

    Leider fehlen mir da auch die Argumente, aber als Gegenbeispiel aus der Somatik:

    Patient kommt mit PAVK und Ruheschmerz, wird operiert. Dann kodiere ich ja auch nicht das OP-Ergebnis sondern die Ausgangssituation.

    So ist es ja eigentlich immer: Pat hat eine Erkrankung und wir therapieren sie. Warum sollte das bei Adipositas anders sein. Der BMI war über 40 und Sie hatten den entsprechenden Aufwand während der BMI noch so war.

    Gruß

    tuschke

    Hallo

    Lt. PEEPV 2018 hat die KK Recht.

    §3, Abs.3, Satz 3 sagt:

    •Bei Verlegungen innerhalb eines KH am selben Kalendertag aus dem Geltungsbereich der BPflV in den Geltungsbereich des KHEntgG ist abweichend von § 1 Absatz 3 der Verlegungstag von der verlegenden Abteilung nicht abrechnungsfähig .

    Würden Sie den Tag abrechnen, läge eine Doppelabrechnung vor, da das Haus für diesen Tag ja die DRG bereits bekommt

    Schöne Grüße

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage an die Knochenchirurgen unter Ihnen.

    Ist die modellierende Osteotomie ( Abtragung 5-770.7 ) integraler Bestandteil der Entfernung von Osteosynthesematerial (in meinem Fall am Gesichtsschädel)?

    Mein Arzt argumentiert, dass es nicht immer Notwendig ist, Knochenkanten zu glätten und dies, wenn erfolgt durch die zusätzliche Kodierung von 5-770.7 darzustellen ist. Der MDK ist der Auffassung, dass es sich um, durch das Osteosynthesematerial bedingte, Knochenanbauten handelt, deren Entfernung integraler Bestandteil der Osteosyntheseentferung ist.

    Daher bin ich interessiert zu erfahren, wie Sie diesen Sachverhalt darstellen.

    Danke und schöne Grüße in die Karwoche

    Hallo an die Gefäßchirurgen

    Ich habe zwei Fragestellungen

    1. Die korrekte Kodierung der Implantation einer Hybridprothese in der thorakalen Aorta lautet: 5-384.8 - Oder? Müssen weitere OPS zukodiert werden?

    2. Kann eine Hybridprothese, die im falschen Lumen gelandet ist, erneut platziert werden oder muss sie verworfen werden??

    Ich kann leider aktuell nicht mit dem Operateur reden und erhoffe mir so Hilfe bei der Überprüfung der Kodierung aus dem OP.

    Vielen Dank und freundliche Grüße