Beiträge von Tuschke

    Hallo Zusammen,
    mich würde die Kodierung zweier Blutungsereignisse unter Antikoagulation interessieren.
    1. Hämatom
    2. Teerstuhl / Bluterbrechen, das aber bei Aufnahme nicht mehr vorliegt und wofür auch keine Blutungsquelle gefunden wird

    1. Ich habe bisher immer S70.1 (Prellung OS) kodiert, wenn ein Hämatom am OS vorlag. Die mit dem Hintergedanken, dass ja meist ein Bagatelltrauma vorherging. Nun gibt es hier aber andere Meinungen
    Z.B. S75.9 - Verletzung sonstiges Blutgefäß oder auch T47.05 -Prellung nnb. Region oder einfach R58 für die Blutung nnb.
    Ich finde das alles sehr ungenau. Wie kodieren Sie entsprechende Fälle und mit welcher Argumentation?
    2. Hier finde ich es schwierig. In den DKR ist ja geregelt, dass bei oberer GI-Blutung der Befund plus Blutung kodiert wird, auch wenn aktuell keine Blutung vorliegt und bei Teerstuhl eben der Teerstuhl.
    Aber wie sieht es aus, wenn gar keine kodierbare Diagnose gefunden wurde im ÖGD oder nur eine einfache Gastritis?
    Ich bin froh über jeden Tipp

    Danke und Gruß

    Hallo Chrissi,
    also, ich würde noch über die Q24.5 nachdenken, als Anomalie der Koronargefäße; aber das ist ja sicher nicht relevant.

    Ob die Kasse etwas unplausibel findet, oder nicht, ist ja nicht das Maß der Dinge.
    Maßgebend ist, ob der Operateur einen erhöhten Aufwand durch die Anomalie hatte.
    Auch angeborene Klappeninsuffizienzen müssen nicht zwangsweise im Kindesalter operiert werden, sondern können sich später bemerkbar machen, wenn bei `normalen´ Menschen eine Insuffizienz vielleicht so gering wäre, dass sie noch nicht zum tragen kommt.
    Wenn das ganze gut dokumentiert ist, würde ich mich an Ihrer Stelle nicht verrückt machen lassen.
    Gruß

    Hallo Ron,
    ich bin nun nicht so versiert darin, aber ich kann mir vorstellen, dass man das nicht so vergleichen kann.
    Im Browser von 2017 sind ja die echten Kosten-Daten der Kalkulationshäuser von 2015.
    Und die RG sind ja Kalkulationen, die jeweils vorab für das kommende Jahr ermittelt wurden. Ich will jetzt nicht sagen `geschätzt´, aber es sind ja keine Echtkosten, da man nicht wirklich weiß, wie es sich in dem Jahr entwickelt (Bsp. Stent wird günstiger im Einkauf, Tarifrunde geht super für die Pflegekräfte aus).
    Bin gespannt, was die Profis hier dazu sagen.
    Sonnige Grüße

    Hi Zusammen,
    Attila könnte Recht haben.
    In den DKR und auch im Beschluss des Schlichtungsausschuss vom 4.7.2016 ist immer nur die Rede von "Primärtumor bei Aufnahme bekannt". Da ist es dann tatsächlich so, dass er als HD kodiert werden darf, wenn `diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Primärtumor´ durchgeführt wurden.
    Das würde hier heißen. Metastase plus Fraktur sind HD (gehören ja mit +* zusammen) und der Tumor ND, wenn der Tumor nicht behandelt wurde. Sobald es Diagnostik oder Therapie gab, ist der Tumor HD, auch wenn die Aufnahme wegen der Metastase oder der Fraktur erfolgte.
    Hier war aber nun der Primarius gar nicht bekannt. Das regelt die DKR nicht, oder übersehe ich etwas? Und wenn es nicht speziell geregelt ist, müsste ja die normale HD-Definition greifen und Metastase*Fraktur sind HD. Tumor dann ND, wenn er die ND-Definition erfüllt. Ich habe die Beschreibung oben so verstanden, dass weitere Diagnostik abgelehnt wurde. Aber das müsste man dann ja genau aus der Akte erkennen.

    Hallo luckystroke,
    wenn Sie bezüglich der Beschreibung der N99.0 eine Quelle haben, die ich noch nicht kenne, freue ich mich, wenn Sie sie preisgeben würden. Denn ich weiß leider nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, dass die N99.0 nur bei "minimaler Veränderung" der Nierenwerte kodiert wird. Dem widerspricht ja schon allein die Tatsache, dass eine ´minimale`Veränderung wohl kaum einen Aufwand erzeugen würde.
    Der Wortlaut ist "Nierenversagen", es gibt keine Krea-Grenzwerte in der Beschreibung des ICD.

    Um von der N17.9- weg zu kommen in eine näher bezeichnete Niereninsuffizienz, benötigen Sie, soweit ich weiß weitergehende Untersuchungen bis hin zur histologischen Untersuchung, um zu eruiren,ob es sich um eine Tubulusnekrose (N17.0-) Rindennekrose, Marknekrose oder sonstiges handelt. Da helfen die Krea-Werte nicht weiter. Aber ich bin kein Urologe,daher freue ich mich über weitere Infos, falls dies doch möglich ist. Wenn kein histologische Befund vorliegt, ist es N17.9- (steht übrigens im ICD auch drunter) und somit "nicht näher bezeichnet" und somit für mich persönlich ungenauer als NV nach med. Maßnahmen.

    Außerdem stört mich noch immer das, bereits erwähnte, Exklusivum in N17-N19-Kapitel für die N99.0, um Ihrer Meinung folgen zu können.
    Gruß

    [*]Hallo Zusammen

    Zitat von luckystroke

    Die N99.0 beschreibt eigentlich gar nichts.


    Diese Aussage halte ich für nicht korrekt. Die N99.0 lautet "Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen"; genauer geht es m.E. nicht.
    Die zitierte DKR D015 beschreibt hingegen genau die andere Art von ICD´s, durch die eben nicht genau beschrieben ist, welche Störung vorliegt (Bsp. I97.28 - sonstige Kreislaufkomplikationen).
    Gerade N17.9- (akutes NV nicht näher bezeichnet) ist ungenau und hat außerdem die N99.0 als Exklusivum.
    Gruß

    Hallo Frau Kosche,
    wenn es keinerlei Probleme mit der Schwangerschaft durch die Appendizitis gab, sehe ich keinen Grund, warum die K35.2 nicht HD sein darf und Z34 mit der SS-Woche ND.
    Das man die Frau genauer bezüglich der SS beobachtet hat, heißt ja nicht gleich, dass die SS verkompliziert war.

    Gruß
    Tuschke