Beiträge von Tuschke

    Hallo Armada
    meinen Sie die Entgleisung?
    Die SEG4 Nr.9 beschreibt die Kriterien für die Entgleisung. Der FOKA hat zwei Ergänzungen dazu verfasst. Schauen Sie mal auf der FOKA-Seite.
    Gruß

    Ah ok, ich habe es gefunden.
    Ich denke, man darf nur kodieren, was man macht.
    Daher ist es hier eine Elektrodenimplantation. Da sie geplant wieder raus kommen, wenn auch aus anderem Grund als Testelektroden, empfinde ich schon den Kode des MDK genauer.
    Das Gerät wird nicht implantiert, daher finde ich den Kode der Implantation falsch.
    Nun ist ja das Problem, dass das Gerät dann nicht mit einkalkuliert ist.
    Da habe ich leider auch keine Idee...außer, dass man den Eingriff sicher ambulant machen könnte. Dann bekäme das Haus ja die Materialkosten bezahlt.
    gruß
    Tuschke

    Hallo Medico,
    meiner Meinung nach kommt es ganz auf die Dokumentation bzw. Stellungnahme der Ärzte an.
    Ursächlich war der Patient unterzuckert, hat Glukose bekommen und hätte somit am Folgetag vormittags meiner Meinung nach gehen können.
    Wenn nun der behandelnde Arzt der Meinung war, dass, bei entgleistem BZ und unklarer Hypoglykämie, eine Neueinstellung bzw. Optimierung der Diabetes-Therapie notwendig war, kann man sicher auch die VD über 2 Tage begründen. Klagefest ist das aber wohl nur, wenn die Dokumentation und Therapie dementsprechend ist. Wenn die Therapie wie zuvor fortgeführt wurde und der Patient womöglich noch selbst gemessen und gespritzt hat, würde ich den Tag lieber abgeben. Grundsätzlich ist ein BZ von 270 nicht optimal, aber bei Diabetikern nicht ungewöhnlich und sicher kein Grund für eine stationäre Betreuung.
    Gruß

    Hallo Frau Koch,
    Das Problem wird wohl sein, dass eine Laparotomie nun mal das Eröffnen der Bauchdecke durch einen Schnitt ist. Dieser Aufwand fehlt ja komplett, wenn der Patient einen VAC hat. Eigentlich ist das ja ein offenes Abdomen und somit die Spülung (8-176.2) zu kodieren. Bzw. andere kodierbare Prozeduren.

    ...Die Spiele sind eröffnet... ;)
    Ein sonniges Wochenende allen

    Hallo Zusammen,
    ich habe eine eigentlich simple Frage, aber leider bin ich online nicht fündig geworden.
    Ich suche schlichtweg einen aktuellen Kodierleitfaden für die Gynäkologie und Geburtshilfe.
    Außerdem erhoffe ich mir Erfahrungsberichte, falls es eine Auswahl gibt.
    lieben Gruß und vielen Dank

    Hallo
    Meine Kodierung wäre
    5-38a.c0 - für den aortalen Anteil
    5-38a.u2 - für die Tatsache, dass die aortale Prothese biiliacal endet.

    5-38a.v1 würde ich nicht kodieren. Hier bezieht sich die Angabe ´ja nur auf die aortalen Stents und davon gibt es ja nur einen.

    Verwirrend finde ich bei der Neuregelung, dass man ja nur durch den Zusatzkode -u2 den biiliacalen Anteil kodieren kann. Zweimal (oder einmal ) 5-38a.40 dazu zu packen erscheint mir nicht richtig, da die EVAR ja quasi eine Prothese ist, die nunmal aus zwei Teilen besteht. Somit würde ich diesen Kode nur zusätzlich Kodieren, wenn ein Beinchen verlängert wurde.

    Bin gespannt auf andere Meinungen.
    Gruß

    Hallo
    Ich habe keinen Forscher-Hintergrund.
    Daher nur ein kurzer Gedanke zu der Frage, warum der VD-Rückgang früher höher war als in den letzten Jahren. Ich denke, dass irgendwann ja auch mal eine Grenze erreicht ist. Und da vor allem bei den chirurgischen Patienten.
    Natürlich liegen manche Patienten heute auch noch ´zu lange`, aber vom Prinzip her denke ich, dass man ja wirklich merklich kaum mehr runter kommt. Eine Sectiopatientin, die früher zwei Wochen oder länger lag, geht heute nach 7 Tagen (+/-) und viel weniger geht ja eben auch nicht. So ein bisschen anheilen sollten die OP-Wunden ja schon.
    Vielleicht spielt das eben auch eine Rolle.
    LG