Beiträge von KathrinR

    Die Betreuung des gesunden Neugeborenen ist Bestandteil der stationären Entbindung der Mutter.Das Neugeborene hat genauso lange Anspruch auf Behandlung nach § 197 RVO wie die behandlungsbedürftige Mutter. Obwohl eine Überschreitung der OGVD bei einem gesundenen Neugeborenen eigentlich ein Widerspruch an sich ist, kann eine Krankenkasse grundsätzlich nicht aus o.g. Gründen auf eine Abrechnung des Neugeborenen als Begleitperson bestehen. Sie müssen dem Ansinnen der Krankenkasse nicht folgen, verweisen Sie an dieser Stelle auf die Neuregelungen zur Entbindungsanstaltspflege seit Einführung des WSG-GKV im Jahr 2007.