Sehr geehrtes Forum,
zu den vorstationären Leistungsinhalten und Abrechnung habe ich eine Frage:
Im Rahmen einer OP-Vorbereitung erhält ein Patient ein Infoblatt, dass er bitte noch zu einer augenärztlichen Untersuchung gehen möchte ( die also von einem Niedergelassenen Facharzt durchgeführt wird) und den Befund zum Aufnahmetermin mitbringen soll.
Dies geschieht auch. Im einem Fall 5 Tage vor der stationären Aufnahme, im anderen Fall 20 Tage vorher.
Nun schicken die Fachärzte uns eine Rechnung mit dem Verweis: Im Rahmen der vorstationären Behandlung.... .
Im § 115a SGB V, Abs.2 finde ich den Hinweis: ... eine notwendige ärztliche Behandung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet.
Also: Die Rechnungen sind von uns nicht zu bezahlen.
Die DRG-Abrechnung gibt es nun schon fast 3 Jahre; bisher waren Voruntersuchungen kein Thema.
Hat ein Forumsmitglied ein ähnliches Problem?
Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.
Vielleicht gibt es ja Kollegen, die auch an einem Brückentag arbeiten müssen???!!!
MfG
K.Lührs