Hallo,
unser KIS lässt die Übermittlung einer Rechnung zu, deren Datengrundlage anders als die der Entlassungsanzeige ist. Das bedeutet, dass HD und ND vertauscht sind.
Korrekt ist die Rechnung mit der dazugehörigen DRG. Falsch ist die Entlassungsanzeige: HD und ND müssen getauscht werden. Die KK hat dies gemerkt und fordert uns zur Korrektur auf. Die Entlassungsanzeige wurde geändert; die Rechnung mit der DRG bleibt bestehen.
Nach Korrektur sagt die KK nun, dass nicht die Entlassungsanzeige hätte geändert werden müssen, sondern die Rechnung mit einer anderen, erlösniedrigeren DRG. Kennt jemand das Problem und hat die Krankenkasse Recht?
Über ein paar Rückmeldungen würde ich mich freuen.
MfG
K. Lührs