Beiträge von Luehrs

    Hallo Herr Breitmeier,

    als ND gibt es noch eine Q75.3 die dann zur P67B führt.

    Meine grundsätzliche Frage ist:

    Wie ist ein im eigenen Haus geborenes NG abzurechnen, das krankheits-(DRG) bedingt über die eigene Versicherung abgerechnet wird, aber noch nicht die UGVD erreicht hat, aber wegen der Krankheit der Mutter nicht entlassen werden kann.

    Was ist mit den Fällen, bei denen das kranke NG die OGVD überschreitet, es eigentlich wieder gesund ist, aber wegen der Krankheit der Mutter nicht entlassen werden kann?

    Mit freundlichem Gruß

    K. Lührs

    Sehr geehrtes Forum,

    folgenden Fall möchte vorstellen:

    - Mutter entbindet per Sectio und verbleibt wegen Komplikation nach PDA für 4 Tage stationär. O01G (MVD)

    - Neugeborenes wird wegen Makrosomie in unsere Kinderklinik verlegt und verläßt mit der Mutter das Haus. Abrechnung über P67B

    Das MDK Gutachten für das Neugeborene bestätigt die Kodierung, die zur P67B führt, allerdings hätte 1 Belegungstag ausgereicht. "Eine Rückverlegung in die Geburtshilfliche Abteilung wäre ggf. ebenfalls möglich gewesen."

    Tatsache ist, dass das Neugeborene bei der Mutter bleiben muss.

    Fragestellung:

    Ist das Neugeborene dann ab 2. Belegungstag als Begleitkind abzurechnen? Oder welche Argumentation gibt es für die Abrechnung der weiteren Versorgung des Neugeborenen über die DRG P67B?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Allen ein entspanntes Wochenende

    MfG

    K.Lührs

    Sehr geehrtes Forum,
    wir haben das Problem, dass während einer vorstationären Behandlung ein OPS kodiert wurde, die stationäre Aufnahme nach 10 Tagen unter der gleichen Episode erfolgt und dann der Entlassungs- und Rechnungsdatensatz zurückkommen mit dem Hinweis: die vorstationäre Behandlung länger als 5 Tage vor Aufnahme.

    In den Abrechnungsbestimmungen der GKV/ PKV unter 2.6 :
    \"... sind deren Prozeduren bei der Gruppierung und der Abrechnung der zugehörigen stationären Behandlung zu berücksichtigen (Neugruppierung). ....
    Zudem gilt dies nicht, wenn die vorstationäre Behandlung außerhalb der maßgeblichen Fristen durchgeführt wird.\"

    Welche rechtliche Grundlage gibt es für den letzten Satz?

    In der Fallpauschalenverordnung 2007 und der Gemeinsamen Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung finde ich auch keinen Hinweis.

    Laut KK ist das Abweisen des Falls gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Andere KK hatten das gleiche Problem, haben dann aber ihre Software spezifiziert.

    Wie Handhaben andere KH so einen Fall, außer OPS unter stationärem Aufenthalt eintragen oder einen gesonderten vorstationären Fall ohne Abrechnung daraus zu machen?

    Ein schönes Wochenende

    Gruss

    K.Lührs

    Sehr geehrtes Forum,

    um eine Hirndrucksonde zu legen, muss zuerst ein Bohrloch (sei es durch einen Handbohrer, Elektromotor oder eine Nadeltrepanation) gemacht werden. Kann dieses Bohrloch 5-010.2 neben der 5-029.1 Implantation einer intrakraniellen Meßsonde zusätzlich codiert werden?
    Wie Handhaben das andere neurochirurgische Kliniken?

    Über ein kurzfristiges Feedback würde ich mich freuen!

    Vielen Dank!

    MfG

    K.Lührs

    Sehr geehrtes Forum,

    zu den vorstationären Leistungsinhalten und Abrechnung habe ich eine Frage:

    Im Rahmen einer OP-Vorbereitung erhält ein Patient ein Infoblatt, dass er bitte noch zu einer augenärztlichen Untersuchung gehen möchte ( die also von einem Niedergelassenen Facharzt durchgeführt wird) und den Befund zum Aufnahmetermin mitbringen soll.

    Dies geschieht auch. Im einem Fall 5 Tage vor der stationären Aufnahme, im anderen Fall 20 Tage vorher.

    Nun schicken die Fachärzte uns eine Rechnung mit dem Verweis: Im Rahmen der vorstationären Behandlung.... .

    Im § 115a SGB V, Abs.2 finde ich den Hinweis: ... eine notwendige ärztliche Behandung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet.
    Also: Die Rechnungen sind von uns nicht zu bezahlen.

    Die DRG-Abrechnung gibt es nun schon fast 3 Jahre; bisher waren Voruntersuchungen kein Thema.

    Hat ein Forumsmitglied ein ähnliches Problem?

    Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.
    Vielleicht gibt es ja Kollegen, die auch an einem Brückentag arbeiten müssen???!!!

    MfG

    K.Lührs

    Guten Morgen,
    die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der FPV 2006 § 1 Abs.1 . ...Eine Verlegung ..liegt vor, wenn zwischen der Entlasssung aus einem KH und der Aufnahme in einem anderen KH nicht mehr als 24h vergangen sind.

    Mit freundlichem Gruss

    K.Lührs

    Sehr geehrtes Forum,

    wie haben einen ähnlichen Fall:
    Nekrose im Achilllessehnennahtbereich + Fadengranulom und Fistelung mit Erreger Clostridien.

    Der MDK schlägt nun folgendes vor:
    M65.96 + B96.7 + Y84.9

    Ist die Kodierung korrekt? Oder bezeichnet die M65.96 nur eine abakterielle Tenosynovitis?

    Vielen Dank für alle Antworten!

    Gruss aus Münster

    K.Lührs

    Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    in diesem Zusammenhang folgende Frage:
    Wie kodiere ich bei einer spastischen Tetraparese/ Tetraplegie zerebraler Ursache (G82.49) die Harnblaseninkontinenz? Das Prüfprogramm verweist mich auf G95.?
    Ich denke, N31.0 ist die korrekte Diagnose.

    Über eine kurze Meinung des Forums würde ich mich freuen.

    Gruss aus Münster

    K.Lührs

    Hallo,

    wir haben zur Zeit einen ähnlichen Fall.
    Wegen eines defekten Gerätes (Herstellerfehler) wollen wir dieses wechseln.
    Der Hersteller möchte uns jedoch nicht die DRG F10Z abzüglich des Defibrillators, den wir so von dem Hersteller bekommen, bezahlen.
    Abgerechnet werden soll die F18Z.
    \"Dies machen alle Krankenhäuser\" ist das Argument des Herstellers. Wir bestehen jedoch auf der korrekten Codierung und Abrechnung über die DRG F10Z.

    Wie ist Ihre Erfahrung?
    Gruss

    K.Lührs

    Hallo,

    warum sollte eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Aufnahme- gleich dem Verlegungstag ist? Es zählt die Verweildauer.

    Sehr geehrte Frau Maas,

    in der FPV 2005, § 3, finden Sie nähere Informationen zum Abschlag bei einer Verlegung.

    Mit einem freundlichem Gruss aus Münster

    K.Lührs