Beiträge von Luehrs

    Hallo,

    vielen Dank für die ausführliche Info.
    (HOPS steht für Haupt-OPS und NOPS für Neben-OPS)
    Wir legen noch genauen Wert auf die Reihenfolge der Eingabe, da die Krankenkassen für 2003 noch eine L-5 ( Operationsstatistik ) haben wollen.

    Einen schönen Abend

    K.Lührs

    Sehr verehrte Forumsmitgieder,

    ich habe folgendes Problem:

    Es erfolgte folgende Kodierung

    HD M47.02 Art.spinalis ant. und Art. vertebralis
    Kompressionssyndrom
    ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit
    ND M50.0 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie
    ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit

    HOPS 5-832.0 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der
    Wirbelsäule
    NOPS 5-030.7 Zugang zum kraniozervikalen Übergang ..., HWS ventral
    NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
    NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
    NOPS 5-836.1 Spondylodese bisegmental

    Es erfolgte keine Palacos-Implantation und keine Spongiosaplastik; jedoch wurden 2 Cages implantiert.

    Die Eingruppierung erfolgt in die DRG I09B ( Wirbelkörperfusion) aufgrund der Spondylodese 5-836.1.

    Wenn ich unser Prüftool aufrufe, sagt es mir, dass die Hauptdiagnose M47.02 mit der DRG entscheidenden Prozezdur 5-836.1 nicht bekannt ist.

    Nun meine Frage:
    Ist die Spondylodese eventuell nicht gerechtfertigt?
    In den Definitionshandbüchern finde ich keinen Hinweis, dass die ICD und OPS Kombination nicht zulässig ist.


    Einen schönen Sonntagnachmittag


    Katrin Lührs

    Hallo,

    wir setzen seit 2 Wochen DRG-Proof ein.

    Die Idee mit dem Abschalten der Fehlermeldung 1x + Diagnose und 2x * Diagnose ist kurzfristig sicher gut, aber was mache ich, wenn die Daten nach § 21 geliefert werden müssen?

    Folgende Kodierung habe ich bei einer GB-Patientin in unser KIS (CareCenter)eingegeben:
    O60
    Z37.0
    O09.5

    Auch wenn ich die O60 wiederhole als Nebendiagnose, bekomme ich den Fehler nie heraus.

    Für den § 21 nehmen wir die Diagnosen aus dem DRG-Arbeitsplatz. Meine Befürchtung ist, dass spätestens bei der Datenlieferung eine Nebendiagnose entfällt.

    Hat jemand eine Idee oder wie gehen andere mit dem Problem um?


    Einen schönen Sonntagnachmittag


    Katrin Lührs


    :vertrag: