Hallo,
die Kodierrichtlinie 1916a besagt, dass X84.9! nicht kodiert werden darf.
MfG
Katrin Lührs
Hallo,
die Kodierrichtlinie 1916a besagt, dass X84.9! nicht kodiert werden darf.
MfG
Katrin Lührs
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Info.
(HOPS steht für Haupt-OPS und NOPS für Neben-OPS)
Wir legen noch genauen Wert auf die Reihenfolge der Eingabe, da die Krankenkassen für 2003 noch eine L-5 ( Operationsstatistik ) haben wollen.
Einen schönen Abend
K.Lührs
Sehr verehrte Forumsmitgieder,
ich habe folgendes Problem:
Es erfolgte folgende Kodierung
HD M47.02 Art.spinalis ant. und Art. vertebralis
Kompressionssyndrom
ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit
ND M50.0 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie
ND G99.2 Myelopathie bei sonstiger Krankheit
HOPS 5-832.0 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der
Wirbelsäule
NOPS 5-030.7 Zugang zum kraniozervikalen Übergang ..., HWS ventral
NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
NOPS 5-831.2 Exision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression
NOPS 5-836.1 Spondylodese bisegmental
Es erfolgte keine Palacos-Implantation und keine Spongiosaplastik; jedoch wurden 2 Cages implantiert.
Die Eingruppierung erfolgt in die DRG I09B ( Wirbelkörperfusion) aufgrund der Spondylodese 5-836.1.
Wenn ich unser Prüftool aufrufe, sagt es mir, dass die Hauptdiagnose M47.02 mit der DRG entscheidenden Prozezdur 5-836.1 nicht bekannt ist.
Nun meine Frage:
Ist die Spondylodese eventuell nicht gerechtfertigt?
In den Definitionshandbüchern finde ich keinen Hinweis, dass die ICD und OPS Kombination nicht zulässig ist.
Einen schönen Sonntagnachmittag
Katrin Lührs
Hallo,
wir setzen seit 2 Wochen DRG-Proof ein.
Die Idee mit dem Abschalten der Fehlermeldung 1x + Diagnose und 2x * Diagnose ist kurzfristig sicher gut, aber was mache ich, wenn die Daten nach § 21 geliefert werden müssen?
Folgende Kodierung habe ich bei einer GB-Patientin in unser KIS (CareCenter)eingegeben:
O60
Z37.0
O09.5
Auch wenn ich die O60 wiederhole als Nebendiagnose, bekomme ich den Fehler nie heraus.
Für den § 21 nehmen wir die Diagnosen aus dem DRG-Arbeitsplatz. Meine Befürchtung ist, dass spätestens bei der Datenlieferung eine Nebendiagnose entfällt.
Hat jemand eine Idee oder wie gehen andere mit dem Problem um?
Einen schönen Sonntagnachmittag
Katrin Lührs
:vertrag:
Hallo!
Eine Frage an Kliniken mit einer Neurochirurgie:
Wie wird die Implantation von Cages im Wirbelsäulenbereich mittels OPS korrekt verschlüsselt?
K.Lührs