Beiträge von Cardiot

    Liebe Foristen,

    eine Koronarintervention - ggf mit einem Stent (8-837.00 / 8-837.m0) - stellt ja seit 2024 eine AOP-sensitive Leistung dar. Wird dabei ein medikamentenbeschichteter Ballonkatheter (aka "DEB"; OPS z.B. 8-83b.b6) verwendet, so triggert das im aDRG-Bereich das ZE 136, gestaffelt nach Anzahl der verwendeten DEBs.

    Sehe ich das richtig, dass es dafür im AOP-Bereich nichts gibt, da es sich um kein (separat zum Einkaufspreis zusätzlich abrechnungsfähiges) Implantat handelt, da alles verbrauchte Material mit der SK-Pauschale 40302 nach EBM abgegolten ist?

    Immerhin unterscheidet sich eine PTCA mit einem "normalen" Ballon oft kaum von einer PTCA mit DEB , nur dass die DEB 5x so teuer sind.

    Und um noch eins draufzusetzen: wenn auch die komplexeren, elektiven PTCAs (zB F56B) "hybridisiert" werden, schließt das ebenso ein ZE aus?

    Besten Dank im Voraus und viele Grüße

    Guten Morgen ins Forum!

    Szenario: GKV-Versicherte(r) mit privater Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte landet in einer Hybrid-DRG .

    Formal ist "Hybrid" ja weder klassisch ambulant noch stationär - hybrid eben... Greift da die private Zusatzversicherung, bzw. wie handhaben Sie das? Erlöse aus stationärer Privatbehandlung sind ja von jeher eine feste Größe in der Erlösplanung eines KH.

    Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße

    Liebe Foristen,


    auch wenn gerade andere Themen (HybridDRG‘s, neuer AOP-Katalog) die KH-Controller beschäftigen und die konkrete Umsetzung des „großen Wurfs“ KHVVG evtl noch die eine oder andere Modifikation erfahren könnte, so stellt sich mir doch schon jetzt eine Frage:

    Weiß jemand von Ihnen, nach welchem Modus ab 2025 stationäre Behandlungsfälle einer konkreten LG zugeordnet werden sollen? Um das Vorhaltebudget zu ermitteln ist das ja erforderlich. In der Praxis sehe ich da einige Überschneidungen, zumal große Teile des vielleicht noch eindeutig zuzuordnenden, elektiven Spektrums ambulantisiert werden bzw. sind. Somit steigt im stationären Bereich der Anteil der Notfälle (incl Intensivfälle) sowie der Pat. mit zunächst unklarem Krankheitsbild und Polymorbidiät. Doppelzählungen werden wohl kaum erlaubt sein (z.B. LG interventionelle Kardiologie und LG Intensivmedizin bei STEMI mit kardiogenem Schock).

    Herzlichen Dank und beste Grüße

    Liebe Foristen und Blackbelts der ambulanten Abrechnung,

    ich hänge nach Lektüre des aktuellen AOP-Vertrages an einer Frage fest:

    Sind die Regelungen des §11 Abs. (5) zur zusätzlichen Abrechnung der Kosten für nachfolgend aufgeführten Sachmittel (im konkreten Fall: "Röntgenkontrastmittel, diagnostische und interventionelle Katheter einschließlich Führungsdraht, Gefäßschleuse, Einführbesteck und Verschlusssysteme im Zusammenhang mit angiologisch-diagnostischen und -therapeutischen, gefäßchirurgischen und phlebologischen Leistungen" ) auch auf die neu im AOP-Katalog enthaltene PTCA anwendbar, oder gilt dies nur für die (periphere) Angiologie, also die PTA?


    Wie immer herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße

    Hallo MiChu,

    absurd, aber man lernt immer wieder dazu...

    Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man bei Leistungen wie der Kardioversion vielleicht auf eine andere Interessenlage trifft: Im Gegensatz zu radiolog. Leistungen mit 3 Stakeholdern (ambulanter Zuweiser, radiolog. Praxis, KH) sehe ich bei der Kardioversion nur 2, da der Zuweiser oft auch der (potentiell alternative) ambulante Leistungserbringer ist und eben keine Lust hat, die Leistung selbst zu erbringen. Mal schauen...

    Beste Grüße

    Hallo Jhell,

    merci für die Antwort.

    Machen denn die niedergelassenen Kardiologen in Ihrem Umfeld Kardioversionen? Falls nicht, was könnte die Argumentationslinie der KV dann sein?

    Darüber hinaus frage ich mich, ob es denn "erlaubt" (i.S. von juristisch zulässig) wäre, wenn KH - etwa zur Vermeidung von MD-Prüfungen mit absehbarem Ausgang - eine weder stationär noch ambulant abrechenbare, dafür aber planbare Leistung a priori umsonst erbringen.

    Bei der Ziffer hatte ich mich übrigens vertan - ich meinte die Kardioversion bei Erwachsenen (13552).


    Beste Grüße

    Kardioversion im EBM,

    ok müssen wir also jetzt den vom Kardiologen geschickten Patienten an den Kardiologen zurückschicken, weil er das ja selber machen müsste(kann er ja jetzt abrechnen)? (es sei denn man hätte eine entsprechende Ermächtigung, aber gegen eine solche haben ja die ambulanten Kollegen/KV ja auch oft was dagegen...)

    Eigentlich müsste man schon auf den Einweisungscheinen primär Kontextfaktoren fordern, sonst denken die Patienten nachher auch was das hier alles für Idioten sind...

    MfG

    rokka

    Guten Tag in's Forum,

    darf ich fragen, ob denn jemand von Ihnen im KH Tätigen eine ambulante Ermächtigung für die Kardioversion (EBM-Ziffer 04421) beantragt/erhalten hat?

    Beste Grüße

    Schönen eisigen guten Tag in die Runde,

    ich würde mit meiner Frage gerne die in diesem Thread vom 14-20. Dezember 23 diskutierte Thematik zu den ambulanten PCIs nochmals aufgreifen. Im AOP-Katalog erwähnt sind ja "nur" OPS-Codes (8-837.00 und 8-837.m0 - die unbeschichteten Stents dürfte wohl kaum jemand noch verwenden).

    Abgesehen von der Frage, ob bei einer "einfachen" PTCA (zB homerun bei stabilem, elektiven Patienten mit Belastungsangina ab 150 Watt, 1-Gefäßerkrankung, unkomplexer nicht-Abgangs- oder Bifurkationsstenose, mit 1 Stent behandelt) in bestimmten Fällen ein same day discharge medizinisch verantwortbar ist:

    Ein (N)STEMI-Patient, mit einem Stent behandelt, hat auch die 8-837.m0 codiert und könnte damit im $21-Datensatzfilter der KK als "AOP-sensitiv" hängenbleiben. Dagegen stünde - der selben kruden Logik folgend - der eingangs geschilderte Elektivpatient nicht im AOP-Risiko, sofern ein zweiter Stent (8-837.m1) implantiert wird. Letzteres kann prozedural durchaus erforderlich werden, erhöht die Komplexität aber keinesfalls in gleichem Ausmaß wie das Setting "akutes Koronarsyndrom".

    Hätten Sie Ideen, wie man bereits im Vorfeld die hier ab 1.4.24 m.E. drohenden, absolut absurden Diskussionen mit KK & MD vermeiden könnte?

    Beste Grüße & schönes Wochenende