Beiträge von Cardiot

    Guten Morgen liebe Mitstreiter,
    sehr geehrter Herr Horndasch,

    an einem Satz in Ihrem Beitrag bin ich hängen geblieben - dem mit der Verantwortung für einen Teil-/Funktionsbereich innerhalb der Abteilung.
    Bekanntermaßen ist ja die (nirgends verbindlich festgelegte) Definition, was ein eigenständiger Teil-/Funktionsbereich innerhalb einer Abteilung/Klink ist, strittig und wird von Arbeitgeberseite sehr stringent ausgelegt. Kennen Sie (oder sonst jemand im Forum) denn Kliniken, welche die Funktion des DRG-Beauftragten innerhalb einer Abteilung als Funktionsbereich im Sinne der Entgeltgruppe III akzeptieren? Gemeint ist dabei nicht der für das gesamte Krankenhaus zuständige Med-Controller sondern etwa der (auch klinisch vollzeitlich tätige) Oberarzt, welcher die DRG-Meldungen seiner Abteilung kontrolliert, korrigiert und gegenzeichnet, MDK-Anfragen bearbeitet, Strategien entwickelt usw.

    Mit brennendem Interesse an Ihren Antworten und vielen Grüßen

    Guten Abend und vielen Dank für die Antworten.

    Jan H: genau dies habe ich getan (Schreiben an die KK, ob wir den Patienten vorbeischicken sollen). Unsere Defis kaufen wir immer auf dem Flohmarkt, Sie etwa nicht ;-).

    Besten Dank nochmal und viele Grüße

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich bitte Euch um Rat in folgendem Fall:
    Von uns wurde regulär (d.h. nicht etwa im Rahmen einer Studie o.ä.) ein biventrikulärer ICD implantiert (OPS 5-377.7). Erste Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung eines Sachkostennachweises\" (aus dem unser Einkaufspreis des Aggregates zu ersehen wäre - Anm. von mir). Geschickt wurde das Implantationsprotokoll, aus dem der Gerätetyp ersichtlich ist - unser Einkaufsverhalten geht die Kasse schließlich nichts an. Zweite Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung des Gerätepasses\".
    Ist ein derartiger Zweifel an dem Umstand einer Implantation überhaupt rechtens? Der KK liegt neben dem Implantationsprotokoll auch die Akte nebst dem Arztbrief vor. Die Tatsache, dass ein derartiges Gerät eingebaut wurde ist somit zweifelsfrei belegt. Oder sollten wir das Gerät zu Ansichtszwecken nochmal explantieren und der KK vorlegen? Hat jemand Erfahrungen ähnlicher Art?

    Mit bestem Dank für Eure Hilfe,

    Guten Abend Forum,

    ich denke, entscheidend ist, wie mit dem Patienten verfahren wurde.
    Wurde er initial wie eine Angina pectoris behandelt (ASS, Heparin, Nitro, wiederholte EKG- und Troponinkontrollen, Echo, Belastungs-EKG), dürfte nichts gegen eine Codierung der A.p. sprechen. Die Kriterien einer codierbaren Verdachtsdiagnose wären damit erfüllt, so das der spezifischere (Resourcen verbrauchende) Code dem unspezifischen R07.- vorzuziehen ist.
    Eine Koronarangiographie halte ich zur Codierung der I20.- nicht zwingend erforderlich.

    Viele Grüße

    Guten Abend Herr Müller & Forum,

    wurde in dem von Ihnen genannten Fall ein Belastungstest durchgeführt, welcher die Annahme einer hämodynamisch relevanten KHK stützt (Angina bei Belastung, Dyspnoe als mögliches Angina-Äquivalent, ST-Veränderungen, Herzrhythmusstörungen unter Belastung; lässt sich im übrigen mit R94.3 codieren)? In diesem Falle hätten Sie mit der Notwendigkeit einer PTCA rechnen können und hier empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie eine 24h stationäre Nachbeobachtung.
    Eine stationäre Aufnahme ist damit gerechtfertigt.

    Ob sie dann tatsächlich was gefunden/dilatiert oder eine Ausschlusscoro gemacht haben spielt meines Erachtens keine Rolle, da bei Prüfung der Aufnahmeindikation die ex ante Sicht zugrunde gelegt werden muss. Den einen Tag könnten Sie somit in jedem Fall geltend machen (wobei Sie mit den 1000€ welche Sie dann für die F49F bekommen wahrscheinlich gerade Ihre laufenden Kosten decken, aber das ist nicht das Thema).

    Ich persönlich hatte kaum Probleme in solchen Fällen und die vom MDK bemängelten ließen sich mit Hinweis auf o.g. Sachverhalt alle zu unseren Gunsten regeln.

    Viele Grüße.

    Hallo Pauli,

    Tachyarrhythmie codiere ich als Kombination aus I48.1- und I47.1, Bradyarrhythmie I48.1- und R00.1. Ersteres bringt durch die I47.1 PCC-Punkte, letzteres nicht. Optional Z92.1 (Marcumartherapie) wenn\'s der Patient nimmt.

    Grüße,

    Guten Morgen Herr Neiser,

    das Problem haben wir gelegentlich auch. Die Kasse wird argumentieren, für interne Organisationsabläufe sei sie nicht verantwortlich. Das KH müsse eben dafür sorgen das Befunde zeitnah verfügbar sind.

    Aus Sicht des KH kommt es auf die Dokumentation der Notwendigkeit eines weiteren oder weiterer Belegungstage an (AEP-Kriterien, Beschwerden des Patienten usw.). Die Tatsache, das wir allein (theoretisch auch ambulant erbringbare) Diagnostik durchgeführt haben hat bei uns noch nie im Streitfall zu einer Anerkennung des BT geführt.

    Viele Grüße und frohes Schaffen,

    Hallo Forum,

    verfügt jemand von Ihnen über eine Auflistung von durchschnittlichen Minutenwerten für Funktionsleistungen in der Inneren Medizin, besonders der Kardiologie?

    Beispiel: diagnostischer Herzkatheter (1-275.2) 60 Minuten

    Das ganze wäre hilfreich für eine Stellenberechnung in den entsprechenden Bereichen. Ggf hat jemand für sein Haus eine ähnliche Rechnung schon aufgemacht. Ich wäre sehr an einem Abgleich unserer (von mir nur geschätzten) Zeiten interessiert. Falls die Wahrung der Anonymität für den Zusender wichtig sein sollte, kann auch meine Mailadresse \"Judkins5@web.de\" verwendet werden.

    1000 Dank für Ihre Hilfe und noch einen schönen Rest-Sonntag.

    Hallo Forum,

    weiß jemand ob eine Ablation von Rhythmusstörungen (zB bei ventrikulären Tachykardien oder bei Vorhofflimmern/Pulmonalvenenisolation) mit Einsatz eines dreidimensionalen Mappingverfahrens (zB CARTO-System, OPS Code 8-835.5-) im DRG-System höher bewertet wird als eine einfache Ablation (OPS 8-835.2-)? Die entsprechende Aussage (\"wird höher bewertet\") stammt von einem Firmenvertreter, ich behaupte, \"nein\".

    Besten Dank!

    Hallo NB,

    kritisieren und ablehnen ist immer einfacher als selber konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Warum sollte das bei uns Ärzten anders sein .-) ?
    Im Ernst: Medizinisch sinnvolle CP dienen doch auch dazu, Berufsanfängern eine Struktur zu vermitteln was mit ihren \"Standardpatienten\" während des stat. Aufenthaltes passieren soll. Außerdem dienen sie der Erinnerung, welche Maßnahmen vor einem eventuellen Eingriff durchzuführen sind. Jedem der vor einer OP schon einmal nach den (nicht vorhandenen) Gerinnungswerten oder vor einem Herzkatheter nach dem TSHbasal gesucht und sich darüber geärgert hat dürfte das einleuchten. Nicht zuletzt können CP auch als Gesprächsgrundlage mit den KK zB beim Abschluss von IV-Verträgen dienen.
    Grundsätzlich hat Kollege Sander natürlich Recht, Ansprechpartner muß auch in der Anfangsphase die Geschäftsleitung sein.

    Viele Grüße