Guten Morgen liebe Mitstreiter,
sehr geehrter Herr Horndasch,
an einem Satz in Ihrem Beitrag bin ich hängen geblieben - dem mit der Verantwortung für einen Teil-/Funktionsbereich innerhalb der Abteilung.
Bekanntermaßen ist ja die (nirgends verbindlich festgelegte) Definition, was ein eigenständiger Teil-/Funktionsbereich innerhalb einer Abteilung/Klink ist, strittig und wird von Arbeitgeberseite sehr stringent ausgelegt. Kennen Sie (oder sonst jemand im Forum) denn Kliniken, welche die Funktion des DRG-Beauftragten innerhalb einer Abteilung als Funktionsbereich im Sinne der Entgeltgruppe III akzeptieren? Gemeint ist dabei nicht der für das gesamte Krankenhaus zuständige Med-Controller sondern etwa der (auch klinisch vollzeitlich tätige) Oberarzt, welcher die DRG-Meldungen seiner Abteilung kontrolliert, korrigiert und gegenzeichnet, MDK-Anfragen bearbeitet, Strategien entwickelt usw.
Mit brennendem Interesse an Ihren Antworten und vielen Grüßen