Beiträge von Cardiot

    Hallo Forum,

    zu der 7 Tage-Grenze hätte ich mal eine Frage:
    Hat jemand von Ihnen eine Idee, ob hier 7x24h (=168h), 7 \"Mitternachts-durchgänge\" oder 7 volle Kalendertage gemeint sind? Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Punkt - trotz der sehr lobenswerten, lange fälligen Klarstellung - dennoch im Einzelfall strittig bleiben dürfte, da es sich doch um größere Geldbeträge handelt.

    Viele Grüße,

    Guten Morgen Herr Sommerhäuser,

    einen jungen Mann mit WPW und Tachykardien würde ich - den Leitlinien der Fachgesellschaften folgend - abladieren. Sie schreiben \"Tachyarrhythmie\", meinen Sie damit Vorhofflimmern oder eine AV-Reentrytachykardie unter Einbeziehung der akzessorischen Bahn? Unabhängig davon wäre m.E. die I45.6 im Falle einer Ablation die HD. Nur für den Fall, dass lediglich die (anhaltende) Tachykardie med-konservativ oder mittels Kardioversion behandelt wurde wäre die I47.0 in meinen Augen die HD.

    Viele Grüße

    Hallo liebe Mitstreiter,

    hat jemand von Ihnen Erfahrung was die Abrechnung von Kurzliegern betrifft, welche mit Thoraxschmerzen auf einer Chest pain unit (CPU)aufgenommen und nach Durchführung der Diagnostik (Labor, EKG, Echo, ggf. Ergometrie) binnen 24h wieder entlassen werden?

    Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie hat ja kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, in dem ausführlich auf die Ausstattung und die Abläufe in einer CPU eingegangen wird. Ferner der Hinweis, dass hierdurch Versorgungsqualität verbessert und Liegedauern verkürzt werden können. DRG-technisch scheint mir das aber primär nicht sehr lukrativ zu sein wenn man den Erlös dem doch erheblichen Aufwand gegenüberstellt.

    Prinzipiell dürfte es kein Problem geben, gemäß AEP-Kriterien (V.a. myokardiale Ischämie und Monitorüberwachung) die stat. Aufnahme zu begründen. Der Fall würde dann - bei Entlassung <24h - wahrscheinlich in der F74Z landen (HD Thoraxschmerz R07.2). Das ergäbe bei einem Tag stationär knapp € 500,-.

    Hat jemand von Ihnen das für sein Haus schon mal durchgerechnet? Gibt es ggf. Modelle/Vereinbarungen mit den Kostenträgern, das ganze wenigstens außerhalb des Budgets laufen zu lassen? Leider habe ich im Internet oder in diesem Forum nichts darüber gefunden.

    Schon mal vorab besten Dank für Antworten/Verweise & herzl. Grüße

    Hallo Forum,

    aus kardiologischer Sicht würde mich mal der Enzymverlauf des Zweitaufenthaltes interessieren. Bei einem Stent-VERSCHLUSS (der nach diesem Zeitraum in der Regel thrombotisch bedingt ist) würde ich einen lupenreinen (re-)Infarkt erwarten (Hauptdiagnose I22.-). I25.16 und T82.8 würde ich natürlich zusätzlich als Nebendiagnosen codieren.

    Hochsommerlich warme Grüße :i_drink:

    Guten Morgen liebe Mitstreiter,
    sehr geehrter Herr Horndasch,

    an einem Satz in Ihrem Beitrag bin ich hängen geblieben - dem mit der Verantwortung für einen Teil-/Funktionsbereich innerhalb der Abteilung.
    Bekanntermaßen ist ja die (nirgends verbindlich festgelegte) Definition, was ein eigenständiger Teil-/Funktionsbereich innerhalb einer Abteilung/Klink ist, strittig und wird von Arbeitgeberseite sehr stringent ausgelegt. Kennen Sie (oder sonst jemand im Forum) denn Kliniken, welche die Funktion des DRG-Beauftragten innerhalb einer Abteilung als Funktionsbereich im Sinne der Entgeltgruppe III akzeptieren? Gemeint ist dabei nicht der für das gesamte Krankenhaus zuständige Med-Controller sondern etwa der (auch klinisch vollzeitlich tätige) Oberarzt, welcher die DRG-Meldungen seiner Abteilung kontrolliert, korrigiert und gegenzeichnet, MDK-Anfragen bearbeitet, Strategien entwickelt usw.

    Mit brennendem Interesse an Ihren Antworten und vielen Grüßen

    Guten Abend und vielen Dank für die Antworten.

    Jan H: genau dies habe ich getan (Schreiben an die KK, ob wir den Patienten vorbeischicken sollen). Unsere Defis kaufen wir immer auf dem Flohmarkt, Sie etwa nicht ;-).

    Besten Dank nochmal und viele Grüße

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich bitte Euch um Rat in folgendem Fall:
    Von uns wurde regulär (d.h. nicht etwa im Rahmen einer Studie o.ä.) ein biventrikulärer ICD implantiert (OPS 5-377.7). Erste Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung eines Sachkostennachweises\" (aus dem unser Einkaufspreis des Aggregates zu ersehen wäre - Anm. von mir). Geschickt wurde das Implantationsprotokoll, aus dem der Gerätetyp ersichtlich ist - unser Einkaufsverhalten geht die Kasse schließlich nichts an. Zweite Anfrage der KK: \"Bitte um Übersendung des Gerätepasses\".
    Ist ein derartiger Zweifel an dem Umstand einer Implantation überhaupt rechtens? Der KK liegt neben dem Implantationsprotokoll auch die Akte nebst dem Arztbrief vor. Die Tatsache, dass ein derartiges Gerät eingebaut wurde ist somit zweifelsfrei belegt. Oder sollten wir das Gerät zu Ansichtszwecken nochmal explantieren und der KK vorlegen? Hat jemand Erfahrungen ähnlicher Art?

    Mit bestem Dank für Eure Hilfe,

    Guten Abend Forum,

    ich denke, entscheidend ist, wie mit dem Patienten verfahren wurde.
    Wurde er initial wie eine Angina pectoris behandelt (ASS, Heparin, Nitro, wiederholte EKG- und Troponinkontrollen, Echo, Belastungs-EKG), dürfte nichts gegen eine Codierung der A.p. sprechen. Die Kriterien einer codierbaren Verdachtsdiagnose wären damit erfüllt, so das der spezifischere (Resourcen verbrauchende) Code dem unspezifischen R07.- vorzuziehen ist.
    Eine Koronarangiographie halte ich zur Codierung der I20.- nicht zwingend erforderlich.

    Viele Grüße

    Guten Abend Herr Müller & Forum,

    wurde in dem von Ihnen genannten Fall ein Belastungstest durchgeführt, welcher die Annahme einer hämodynamisch relevanten KHK stützt (Angina bei Belastung, Dyspnoe als mögliches Angina-Äquivalent, ST-Veränderungen, Herzrhythmusstörungen unter Belastung; lässt sich im übrigen mit R94.3 codieren)? In diesem Falle hätten Sie mit der Notwendigkeit einer PTCA rechnen können und hier empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie eine 24h stationäre Nachbeobachtung.
    Eine stationäre Aufnahme ist damit gerechtfertigt.

    Ob sie dann tatsächlich was gefunden/dilatiert oder eine Ausschlusscoro gemacht haben spielt meines Erachtens keine Rolle, da bei Prüfung der Aufnahmeindikation die ex ante Sicht zugrunde gelegt werden muss. Den einen Tag könnten Sie somit in jedem Fall geltend machen (wobei Sie mit den 1000€ welche Sie dann für die F49F bekommen wahrscheinlich gerade Ihre laufenden Kosten decken, aber das ist nicht das Thema).

    Ich persönlich hatte kaum Probleme in solchen Fällen und die vom MDK bemängelten ließen sich mit Hinweis auf o.g. Sachverhalt alle zu unseren Gunsten regeln.

    Viele Grüße.

    Hallo Pauli,

    Tachyarrhythmie codiere ich als Kombination aus I48.1- und I47.1, Bradyarrhythmie I48.1- und R00.1. Ersteres bringt durch die I47.1 PCC-Punkte, letzteres nicht. Optional Z92.1 (Marcumartherapie) wenn\'s der Patient nimmt.

    Grüße,

    Guten Morgen Herr Neiser,

    das Problem haben wir gelegentlich auch. Die Kasse wird argumentieren, für interne Organisationsabläufe sei sie nicht verantwortlich. Das KH müsse eben dafür sorgen das Befunde zeitnah verfügbar sind.

    Aus Sicht des KH kommt es auf die Dokumentation der Notwendigkeit eines weiteren oder weiterer Belegungstage an (AEP-Kriterien, Beschwerden des Patienten usw.). Die Tatsache, das wir allein (theoretisch auch ambulant erbringbare) Diagnostik durchgeführt haben hat bei uns noch nie im Streitfall zu einer Anerkennung des BT geführt.

    Viele Grüße und frohes Schaffen,